Ausschreibungsdetails
IPv6-Grundlagen 1.100 Teilnehmende
IPv6-aufbauender Fortgeschrittenenkurs 385 Teilnehmende
Los 2:
IPv6-Grundlagen 1.100 Teilnehmende
IPv6-aufbauender Fortgeschrittenenkurs 385 Teilnehmende
Los 3:
Aufbaukurs: IPv6-Programmierung 360 Teilnehmende
Los 4:
Aufbaukurs: IPv6-Sicherheit 360 Teilnehmende
Los 5:
Aufbaukurs: IPv6-Netzwerktechnologien und Protokolle 450 Teilnehmende
Los 6:
Aufbaukurs: IPv6-Netzwerktechnologien und Protokolle 450 Teilnehmende
Los 7:
Aufbaukurs: IPv6-Netzwerktechnologien und Protokolle 450 Teilnehmende
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung
Sanktionen Russland.
IPv6-aufbauender Fortgeschrittenenkurs 385 Teilnehmende
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits über Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung und über Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Entsprechende Nachweise über die durchgeführten Schulungen in Form von Referenzangaben der letzten zwei Jahre sind zu erbringen.
Bitte reichen sie als Nachweis Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils separat für die jeweiligen Fachlose Mitarbeiterprofile ein. Wenn Sie auf mehrere Mengenlose des Fachloses bieten, erläutern Sie kurz wie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter diese abdecken können. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
● Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
● Jede Referenzangabe im Hinblick auf die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistungen, den Zeitraum der Leistungserbringung auch die Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Namen, Telefonnummer und E-Mail enthalten.
Sie können darauf verzichten, die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse oder vergleichbare Dokumente mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut wer-den.
Bitte beachten Sie, dass Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle (Zentrale operative Ebene des Programms in der BDBOS) zur Auftragserfüllung eingesetzt werden dürfen.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular" und wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
IPv6-aufbauender Fortgeschrittenenkurs 385 Teilnehmende
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits über Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung und über Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Entsprechende Nachweise über die durchgeführten Schulungen in Form von Referenzangaben der letzten zwei Jahre sind zu erbringen.
Bitte reichen sie als Nachweis Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils separat für die jeweiligen Fachlose Mitarbeiterprofile ein. Wenn Sie auf mehrere Mengenlose des Fachloses bieten, erläutern Sie kurz wie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter diese abdecken können. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
● Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
● Jede Referenzangabe im Hinblick auf die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistungen, den Zeitraum der Leistungserbringung auch die Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Namen, Telefonnummer und E-Mail enthalten.
Sie können darauf verzichten, die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse oder vergleichbare Dokumente mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut wer-den.
Bitte beachten Sie, dass Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle (Zentrale operative Ebene des Programms in der BDBOS) zur Auftragserfüllung eingesetzt werden dürfen.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular" und wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits über Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung und über Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Entsprechende Nachweise über die durchgeführten Schulungen in Form von Referenzangaben der letzten zwei Jahre sind zu erbringen.
Bitte reichen sie als Nachweis Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils separat für die jeweiligen Fachlose Mitarbeiterprofile ein. Wenn Sie auf mehrere Mengenlose des Fachloses bieten, erläutern Sie kurz wie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter diese abdecken können. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
● Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
● Jede Referenzangabe im Hinblick auf die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistungen, den Zeitraum der Leistungserbringung auch die Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Namen, Telefonnummer und E-Mail enthalten.
Sie können darauf verzichten, die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse oder vergleichbare Dokumente mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut wer-den.
Bitte beachten Sie, dass Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle (Zentrale operative Ebene des Programms in der BDBOS) zur Auftragserfüllung eingesetzt werden dürfen.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular" und wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits über Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung und über Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Entsprechende Nachweise über die durchgeführten Schulungen in Form von Referenzangaben der letzten zwei Jahre sind zu erbringen.
Bitte reichen sie als Nachweis Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils separat für die jeweiligen Fachlose Mitarbeiterprofile ein. Wenn Sie auf mehrere Mengenlose des Fachloses bieten, erläutern Sie kurz wie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter diese abdecken können. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
● Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
● Jede Referenzangabe im Hinblick auf die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistungen, den Zeitraum der Leistungserbringung auch die Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Namen, Telefonnummer und E-Mail enthalten.
Sie können darauf verzichten, die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse oder vergleichbare Dokumente mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut wer-den.
Bitte beachten Sie, dass Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle (Zentrale operative Ebene des Programms in der BDBOS) zur Auftragserfüllung eingesetzt werden dürfen.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular" und wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits über Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung und über Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Entsprechende Nachweise über die durchgeführten Schulungen in Form von Referenzangaben der letzten zwei Jahre sind zu erbringen.
Bitte reichen sie als Nachweis Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils separat für die jeweiligen Fachlose Mitarbeiterprofile ein. Wenn Sie auf mehrere Mengenlose des Fachloses bieten, erläutern Sie kurz wie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter diese abdecken können. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
● Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
● Jede Referenzangabe im Hinblick auf die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistungen, den Zeitraum der Leistungserbringung auch die Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Namen, Telefonnummer und E-Mail enthalten.
Sie können darauf verzichten, die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse oder vergleichbare Dokumente mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut wer-den.
Bitte beachten Sie, dass Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle (Zentrale operative Ebene des Programms in der BDBOS) zur Auftragserfüllung eingesetzt werden dürfen.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular" und wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits über Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung und über Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Entsprechende Nachweise über die durchgeführten Schulungen in Form von Referenzangaben der letzten zwei Jahre sind zu erbringen.
Bitte reichen sie als Nachweis Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils separat für die jeweiligen Fachlose Mitarbeiterprofile ein. Wenn Sie auf mehrere Mengenlose des Fachloses bieten, erläutern Sie kurz wie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter diese abdecken können. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
● Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
● Jede Referenzangabe im Hinblick auf die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistungen, den Zeitraum der Leistungserbringung auch die Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Namen, Telefonnummer und E-Mail enthalten.
Sie können darauf verzichten, die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse oder vergleichbare Dokumente mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut wer-den.
Bitte beachten Sie, dass Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle (Zentrale operative Ebene des Programms in der BDBOS) zur Auftragserfüllung eingesetzt werden dürfen.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular" und wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits über Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung und über Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Entsprechende Nachweise über die durchgeführten Schulungen in Form von Referenzangaben der letzten zwei Jahre sind zu erbringen.
Bitte reichen sie als Nachweis Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils separat für die jeweiligen Fachlose Mitarbeiterprofile ein. Wenn Sie auf mehrere Mengenlose des Fachloses bieten, erläutern Sie kurz wie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter diese abdecken können. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
● Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
● Jede Referenzangabe im Hinblick auf die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter muss neben der Beschreibung der ausgeführten Leistungen, den Zeitraum der Leistungserbringung auch die Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Namen, Telefonnummer und E-Mail enthalten.
Sie können darauf verzichten, die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse oder vergleichbare Dokumente mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut wer-den.
Bitte beachten Sie, dass Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle (Zentrale operative Ebene des Programms in der BDBOS) zur Auftragserfüllung eingesetzt werden dürfen.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem "Angebotsformular" und wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
b8bec136-e545-40cf-902b-8444833556c1