Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
restauratorische Untersuchungen Fassade/Innenraum
-Erstfassung Putzanstrich aus dem Jahr 1727 in hellem Rot
-aktueller Putz zu dick
-hölzerne Gliederungselemente großteils ursprünglich
-Eingangstür ist eine Rekonstruktion aus ca. 1930
-Fenster ab ca. 1950, Ausnahme Zwerchhaus und 1. OG rechts, hier ausgehendes 19. Jh.
-Schleppgauben bauzeitlich, untere Gauben jüngere Rekonstruktionen
-im Innenraum kaum bauzeitliche Befunde und viele Überformungen
holzschutztechnische Untersuchungen Dach/Fassade
Dachstuhl
-deutliche Mazeration an Konstruktionshölzern (Beseitigung im Rahmen der Reinigung)
-Nässeeintrag und Feuchteschäden aufgrund von Leckagen im Firstbereich (Nordseite Mittelrisalit)
-sehr vereinzelt Schäden durch Nassfäulepilze und Anobienbefall im Dachstuhl
Fassade
Aufgrund der allgemein als historisch wertvoll eingestuften Fassade sollten keine Bauteilöffnungen durch den Sachverständigen ausgeführt werden. Daraus resultierte die Beschränkung der Untersuchung großteils auf sichtbare Zierelemente.
-Schwellhölzer über Natursteinsockel stark zerstört, teils bereits durch Mörtel ersetzt
-vermutlich vereinzelte Fäuleschäden im Tragwerk infolge von Putzverlusten
-historische Fenster mit maroden Holzrahmen
h)
Losweise Vergabe
(Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Sofern Sie Zugriff auf Gutachten benötigen sollten, können Sie auf diese zugreifen, unter: https://cloud.hwk-erfurt.de/index.php/s/rR26HMczKJWdCYn.
Senden Sie bitte vorab dazu die bestätigte Vertraulichkeitserklärung -Anlage 022- über die e-Vergabeplattform.
Anschließend erhalten Sie das Passwort über die Plattform für den Zugriff auf die Cloud.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
siehe FB "WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN"
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Nachweis einer akt. branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung [DECKUNGSSUMME] durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice bzw. separates Schreiben der Versicherung mit Angabe der Deckungs-summen, Laufzeit und Gültigkeit
Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Folgende Erfahrungen zur Bestätigung der fachlichen Eignung nachzuweisen (siehe FB Referenzliste über Erfahrungen im Denkmalschutzbereich).
-3 vergleichbare Projekte im denkmalgeschützten Bestand
-Inhaltlich sind folgende Leistungen nachzuweisen:
a)Restauration von hist. Holzobjekten mit filigranen Ornamenten (Holzergänzung, Holzverleimung)
b)Überarbeitung alter Farbfassungen inkl. vorheriger Farbabnahme (Beschreibung der Techno-logien)
c)Vergoldung
-Ausführung innerhalb der letzten 5 Jahre
Siehe 3 Referenzen im FB Referenzliste über Erfahrungen im Denkmalschutzbereich!
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
1. Nachprüfungsmöglichkeit
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, erreicht oder übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wert-grenzen [150.000 EUR (netto) bei Bau-leistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprü-fung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwal-tungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform elektronisch über die Vergabe-plattform im Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffas-sung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwen-dung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhal-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.