Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Verhandlungsvergabe mit TW nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Straße, Hausnummer:Große Steinstraße 19
Postleitzahl (PLZ):06108
Ort:Halle (Saale)
Telefon:+49 345 78288032
E-Mail: vergabestelle@cyberagentur.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit TW nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
CAN-VV/2025-137
3.
Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten
a)
Form der Teilnahmeanträge / Angebote
- elektronisch
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Teilnahmefrist
12.09.2025 - 12:00 Uhr
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=797960
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=797960
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.09.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Beauftragt werden soll eine Führungskräfteschulung, die sich aus zwei Zielgruppen bilden.
Geplant sind ein Durchgang für Zielgruppe A und drei Durchgänge für Zielgruppe B mit je-weils vier Modulen an jeweils zweieinhalb zusammenhängenden Tagen mit (angestrebt) gleichbleibendem Teilnehmerkreis. Der Teilnehmerkreis von Zielgruppe A ist auf max. sechs Personen, für Zielgruppe B auf maximal acht Personen begrenzt. Die Durchführung ist nur als Präsenzveranstaltung möglich.
Die Durchführung der Schulung von Zielgruppe A muss noch im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die anderen Schulungen können zeitlich gestaffelt bis ins Jahr 2026 durchgeführt werden.
Geplant sind ein Durchgang für Zielgruppe A und drei Durchgänge für Zielgruppe B mit je-weils vier Modulen an jeweils zweieinhalb zusammenhängenden Tagen mit (angestrebt) gleichbleibendem Teilnehmerkreis. Der Teilnehmerkreis von Zielgruppe A ist auf max. sechs Personen, für Zielgruppe B auf maximal acht Personen begrenzt. Die Durchführung ist nur als Präsenzveranstaltung möglich.
Die Durchführung der Schulung von Zielgruppe A muss noch im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die anderen Schulungen können zeitlich gestaffelt bis ins Jahr 2026 durchgeführt werden.
c)
Ort der Leistungserbringung
Halle (Saale)
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Ausführungsfrist für die Teilnehmer der Zielgruppe A ist auf den 31.12.2025 fix.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Eigenerklärung, dass gemäß §§ 123 und 124 GWB keine Ausschlussgründe vorliegen,
Aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister
zur Vorlage bei einer Behörde oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung, bei Personenschäden, von denen mehrere
Personen betroffen sind, ist diese auf 50.000 EUR insgesamt beschränkt.
Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für unmittelbare Personen-, Sach- und
sonstige Schäden, die auf schuldhaftes Handeln im Rahmen der Leistung zurückzuführen
ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden
Mindestdeckungssummen abzuschließen:
50.000 Euro für Personenschäden im Einzelfall
50.000 Euro für Sachschäden Einzelfall
50.000 Euro für Vermögensschäden im Einzelfall
Das Bestehen der Versicherung ist dem Auftraggeber durch Vorlage des
Versicherungsscheins nachzuweisen. Ein Erlöschen des Versicherungsschutzes ist dem
Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat durch eine Eigenerklärung die Einhaltung von § 19 Abs. 1 MiLoG,
ggf. dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu versichern.
Nachweis der folgenden theoretischen und praktischen Qualifikationen müssen Teilnehmer in Bezug auf vergleichbare Beauftragungen in Umfang und Inhalt in Form von drei Referenzen nachweisen.
Darüber hinaus sind Nachweise für den Einsatz des Trainers wie folgt zu erfüllen:
- einen Hochschulabschluss, bevorzugt in Psychologie, BWL, Organisationswissenschaft, Nachweis durch Abschlusszeugnis;
- mindestens fünfjährige eigene Führungserfahrung im oberen Management vorweisen, Nachweis durch Arbeitszeugnis oder Referenzschreiben;
- eine Zertifizierung als Trainer/in nach DVCT, BDVT, BaTB oder vergleichbarer Nachweis im Bereich Trainingskonzeption, Didaktik und Methodik, praktische Durchführung/Live-Training sowie Reflexions- und Kommunikationskompetenz;
- eine Zertifizierung als Coach nach DVCT, BDVT, BaTB oder vergleichbarer Nachweis im Bereich Beziehungs- und Prozessgestaltung im Coaching, Methodenkompetenz und Interventionsfähigkeit, Reflexion der eigenen Haltung und Ethik, Praxisorientierung und Anwendungsbezug;
- Ausbildung im Konfliktmanagement, z. B. lizenzierte/r Mediator/Mediatorin
Aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister
zur Vorlage bei einer Behörde oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung, bei Personenschäden, von denen mehrere
Personen betroffen sind, ist diese auf 50.000 EUR insgesamt beschränkt.
Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für unmittelbare Personen-, Sach- und
sonstige Schäden, die auf schuldhaftes Handeln im Rahmen der Leistung zurückzuführen
ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden
Mindestdeckungssummen abzuschließen:
50.000 Euro für Personenschäden im Einzelfall
50.000 Euro für Sachschäden Einzelfall
50.000 Euro für Vermögensschäden im Einzelfall
Das Bestehen der Versicherung ist dem Auftraggeber durch Vorlage des
Versicherungsscheins nachzuweisen. Ein Erlöschen des Versicherungsschutzes ist dem
Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat durch eine Eigenerklärung die Einhaltung von § 19 Abs. 1 MiLoG,
ggf. dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu versichern.
Nachweis der folgenden theoretischen und praktischen Qualifikationen müssen Teilnehmer in Bezug auf vergleichbare Beauftragungen in Umfang und Inhalt in Form von drei Referenzen nachweisen.
Darüber hinaus sind Nachweise für den Einsatz des Trainers wie folgt zu erfüllen:
- einen Hochschulabschluss, bevorzugt in Psychologie, BWL, Organisationswissenschaft, Nachweis durch Abschlusszeugnis;
- mindestens fünfjährige eigene Führungserfahrung im oberen Management vorweisen, Nachweis durch Arbeitszeugnis oder Referenzschreiben;
- eine Zertifizierung als Trainer/in nach DVCT, BDVT, BaTB oder vergleichbarer Nachweis im Bereich Trainingskonzeption, Didaktik und Methodik, praktische Durchführung/Live-Training sowie Reflexions- und Kommunikationskompetenz;
- eine Zertifizierung als Coach nach DVCT, BDVT, BaTB oder vergleichbarer Nachweis im Bereich Beziehungs- und Prozessgestaltung im Coaching, Methodenkompetenz und Interventionsfähigkeit, Reflexion der eigenen Haltung und Ethik, Praxisorientierung und Anwendungsbezug;
- Ausbildung im Konfliktmanagement, z. B. lizenzierte/r Mediator/Mediatorin
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