Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
c)
Sprache
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=797241
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
c)
Zuständige Stelle
d)
Anforderungsfrist
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Kalibrierdienstleistung besteht aus der Kalibrierung aller Laborgeräte, die in der Geräteliste genannt sind, und der Messmittelverwaltung.
Anzahl und Art der zu kalibrierenden Messgeräte sowie die Kalibrierintervalle sind in der Geräteliste detailliert aufgelistet. Der Bestand an Messmitteln kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, wenn das BSH alte Geräte aufgibt oder neue Geräte anschafft.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000-8)
Reparatur und Wartung von Messgeräten (50411000-9)
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Es besteht die Option der Verlängerung um zwei Jahre bis zum 31.12.2030.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
20% Umweltbelastung durch den Transport
10% Zusätzliche Akkreditierung
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100 % Gewichtung der Angebote
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Berechnung nach folgender Matrix:
GRUNDPUNKTE (GP) x WERTUNGSPUNKTE (WP) = LEISTUNGSPUNKTE (LP)
70 Grundpunkte x max. 10 Wertungspunkte = max. 700 Leistungspunkte Preis
20 Grundpunkte x max. 10 Wertungspunkte = max. 200 Leistungspunkte Umweltbelastung Transport
10 Grundpunkte x max. 10 Wertungspunkte = max. 100 Leistungspunkte Akkreditierung
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100 Grundpunkte x 10 Wertungspunkte = max. 1.000 Leistungspunkte
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Das Angebot mit der höchsten Zahl an Leistungspunkten gewinnt.
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Weitere Information sind folgendem Dokument zu entnehmen: Anlage C_LB_LV_EE_Angebot
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
14.
Sonstige Angaben
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und ,Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!
2. Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und den veröffentlichten Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI.
3. Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme-Möglichkeit schriftlich mitzuteilen.
4. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerken, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
5. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform über den Angebotsassistenten. Die Antworten werden erarbeitet und per EVergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen /Auskünfte analog § 20 (3) VGV spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese beantwortet werden können.
6. Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
7. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
8. Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Beschäftigten zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
9. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.