Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Straße, Hausnummer: Zweibrückenstr. 12
Postleitzahl (PLZ): 80331
Ort: München
E-Mail: vergabestelle@dpma.de
Internet-Adresse: https://www.dpma.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BUL 57/25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
14.10.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=797235
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=797235
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
14.10.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Ausschreibung umfasst die Übertragung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur arbeitssicherheitstechnischen Betreuung der Bedarfsträger auf den Auftragnehmer im Sinne des Gesetzes über die Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes (BsiB-AVwV). Zusätzlich sind die Aufgaben eines benannten Brandschutzbeauftragten für das DPMA wahrzunehmen.
Die Bedarfsträger sind das Deutsche Patent- und Markenamt (Dienststellen in München und Hauzenberg) sowie das Bundespatentgericht in München.
Die Bedarfsträger sind das Deutsche Patent- und Markenamt (Dienststellen in München und Hauzenberg) sowie das Bundespatentgericht in München.
b)
CPV-Codes
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000-1)
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit (71317200-5)
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit (71317210-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Dienstgebäude des DPMA:
* Zweibrückenstraße 12, 80331 München
* Cincinnatistraße 64, 81549 München
* Anzinger Str. 29, 81549 München
* Marktplatz 16, 94051 Hauzenberg
Dienstgebäude des BPatG:
Cincinnatistraße 64, 81549 München
* Zweibrückenstraße 12, 80331 München
* Cincinnatistraße 64, 81549 München
* Anzinger Str. 29, 81549 München
* Marktplatz 16, 94051 Hauzenberg
Dienstgebäude des BPatG:
Cincinnatistraße 64, 81549 München
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Bieter haben zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Gründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Die Erklärung ist an die Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) angelehnt. Zur Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens eine geeignete Referenz über eine in den letzten drei Jahren ausgeführte Dienstleistung zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist.
Eine Referenz ist vorliegend nach ihrer Art vergleichbar, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung eine oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis Nr. 2) abdeckt. Eine Referenz muss dabei nicht beide der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis Nr. 2) abdecken. Ebenso muss ein Leistungsbereich nicht vollständig von einer Referenz abgedeckt werden. Alle Leistungsbereiche müssen aber vollständig durch alle eingereichten Referenzen (insgesamt mindestens 1) abdeckt sein:
Leistungsbereich 1:
*Betreuung eines Auftraggebers (Unternehmen, Institution oder Behörde) als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 500 Personen sowie
- Ausstattung überwiegend mit Büroarbeitsplätzen
Leistungsbereich 2:
*Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß DIN ISO 45001
- Kenntnisse durch Fortbildungen oder
- Kenntnisse durch Prüfungen
Weitere Anforderung an die Vergleichbarkeit der Referenz ist, dass der Referenzauftrag einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten/1 Jahr umfasst. Soweit es sich nicht um einen laufenden Referenzauftrag handelt, muss das Ende des Referenzauftrages innerhalb der letzten drei Kalenderjahre liegen.
Die Vergleichbarkeit des Referenzauftrages muss sich aus der Beschreibung der hierbei erbrachten Leistungen ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Zudem haben die Bieter sich in Form einer Eigenerklärung zu verpflichten, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Eine Referenz ist vorliegend nach ihrer Art vergleichbar, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung eine oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis Nr. 2) abdeckt. Eine Referenz muss dabei nicht beide der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis Nr. 2) abdecken. Ebenso muss ein Leistungsbereich nicht vollständig von einer Referenz abgedeckt werden. Alle Leistungsbereiche müssen aber vollständig durch alle eingereichten Referenzen (insgesamt mindestens 1) abdeckt sein:
Leistungsbereich 1:
*Betreuung eines Auftraggebers (Unternehmen, Institution oder Behörde) als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 500 Personen sowie
- Ausstattung überwiegend mit Büroarbeitsplätzen
Leistungsbereich 2:
*Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß DIN ISO 45001
- Kenntnisse durch Fortbildungen oder
- Kenntnisse durch Prüfungen
Weitere Anforderung an die Vergleichbarkeit der Referenz ist, dass der Referenzauftrag einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten/1 Jahr umfasst. Soweit es sich nicht um einen laufenden Referenzauftrag handelt, muss das Ende des Referenzauftrages innerhalb der letzten drei Kalenderjahre liegen.
Die Vergleichbarkeit des Referenzauftrages muss sich aus der Beschreibung der hierbei erbrachten Leistungen ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Zudem haben die Bieter sich in Form einer Eigenerklärung zu verpflichten, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste der nicht ausgeschlossenen Angebote erteilt. Zuschlagskriterien sind hierbei zum einen die aus den Angebotspreisen ermittelten Preispunkte
(vgl. Kapitel 6.2 der Bewerbungsbedingungen), zum anderen die beim Interview erreichte Leistungspunktzahl (vgl. Kapitel 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden für das jeweilige Angebot die Preispunkte sowie die Leistungspunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot. Es können maximal 16 Preispunkte sowie maximal 16 Leistungspunkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl kann als maximal 32 betragen.Die Interviews finden voraussichtlich im Zeitrraum 15.Oktober 2025 bis 10. November 2025 statt. Das Interview hat eine Dauer von ca. 60 Minuten und findet in einem Dienstgebäude des DPMA in München an einem Werktag zu regulären Bürozeiten (09:00 bis 17:00 Uhr) statt.
(vgl. Kapitel 6.2 der Bewerbungsbedingungen), zum anderen die beim Interview erreichte Leistungspunktzahl (vgl. Kapitel 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden für das jeweilige Angebot die Preispunkte sowie die Leistungspunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot. Es können maximal 16 Preispunkte sowie maximal 16 Leistungspunkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl kann als maximal 32 betragen.Die Interviews finden voraussichtlich im Zeitrraum 15.Oktober 2025 bis 10. November 2025 statt. Das Interview hat eine Dauer von ca. 60 Minuten und findet in einem Dienstgebäude des DPMA in München an einem Werktag zu regulären Bürozeiten (09:00 bis 17:00 Uhr) statt.
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