Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Straße, Hausnummer: Zweibrückenstraße 12
Postleitzahl (PLZ): 80331
Ort: München
Telefon: 000
E-Mail: vergabestelle@dpma.de
Internet-Adresse: https://www.dpma.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BUL 62/25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
08.09.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
24.09.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=796213
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=796213
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
08.09.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Beschaffung von zwei identischen Kaffeevollautomaten inklusive Instandhaltungsleistungen für 48 Monate. Die Kaffeevollautomaten sollen durch den Auftragnehmer in der Kantine Cincinnatistraße in München spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Die Instandhaltungsleistungen sind erstmalig nach 12 Monaten nach der Aufstellung durch den Auftragnehmer zu erbringen.
b)
CPV-Codes
Elektrische Kaffeemaschinen (39711310-5)
Kaffee (15861000-1)
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Cincinnatistraße in München
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Bieter haben zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Gründen nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Die Erklärung ist an die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) angelehnt.
Zur Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter mindestens zwei Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistungen in Bezug auf Kaffeevollautomaten zu benennen. Eine Referenz ist geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist.
Ein Referenzauftrag ist nach Art und Umfang vergleichbar, wenn es sich um den Verkauf, die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme sowie regelmäßige Instandhaltungsleistungen für mindestens 24 Monate von Kaffeevollautomaten mit vergleichbarer Ausstattung handelte. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Der Bieter hat in Bezug auf jede Referenz jeweils anzugeben
- den Auftraggeber
- den Auftragswert
- den Erbringungszeitpunkt
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von fünf Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
Zur Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter mindestens zwei Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistungen in Bezug auf Kaffeevollautomaten zu benennen. Eine Referenz ist geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist.
Ein Referenzauftrag ist nach Art und Umfang vergleichbar, wenn es sich um den Verkauf, die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme sowie regelmäßige Instandhaltungsleistungen für mindestens 24 Monate von Kaffeevollautomaten mit vergleichbarer Ausstattung handelte. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Der Bieter hat in Bezug auf jede Referenz jeweils anzugeben
- den Auftraggeber
- den Auftragswert
- den Erbringungszeitpunkt
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von fünf Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
12.
Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
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