Ausschreibungsdetails
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 15.09.2025 bis 26.09.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
Für die Ausführung der Leistung bei dem Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg (Lose 1 und 4) gelten darüber hinaus besondere Bedingungen:
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWE durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums der SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den genannten Räumlichkeiten der Liegenschaften erhält. Allgemeine Voraussetzung für den Zugang von Fremdpersonal bzw. Ersatzpersonal zu diesen Räumlichkeiten der Liegenschaft ist eine rechtzeitige Anmeldung (2 Wochen im Voraus, namentliche Benennung und Angaben über deren Erreichbarkeit), so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens 8 bis 12 Wochen und kann auch bis 6 Monate in Anspruch nehmen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Für die Ausführung der Leistung bei der Bundespolizei Manschnow (Lose 3 und 4) gelten ebenfalls besondere Bedingungen:
Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen, Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
4) Fragen
4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 30.09.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen; hierbei dürfen die Maximalwerte in den Raumgruppen/Reinigungsbereichen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenden Los.
1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 15.09.2025 bis 26.09.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
Für die Ausführung der Leistung bei dem Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg (Lose 1 und 4) gelten darüber hinaus besondere Bedingungen:
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWE durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums der SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den genannten Räumlichkeiten der Liegenschaften erhält. Allgemeine Voraussetzung für den Zugang von Fremdpersonal bzw. Ersatzpersonal zu diesen Räumlichkeiten der Liegenschaft ist eine rechtzeitige Anmeldung (2 Wochen im Voraus, namentliche Benennung und Angaben über deren Erreichbarkeit), so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens 8 bis 12 Wochen und kann auch bis 6 Monate in Anspruch nehmen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
4) Fragen
4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 30.09.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement; Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Namen des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 70 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 30 %
1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 15.09.2025 bis 26.09.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Fragen
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 30.09.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement; Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Namen des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 70 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 30 %
1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 15.09.2025 bis 26.09.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen:
Für die Ausführung der Leistung bei der Bundespolizei Manschnow (Lose 3 und 4) gelten besondere Bedingungen:
Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen, Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
4) Fragen
4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 30.09.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement; Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Namen des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 70 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 30 %
Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 4.100,82 m² Glasfläche** (einseitig gemessen, ein- und beidseitig zu reinigen).
HZA Frankfurt (Oder), Dienstort Eberswalde, Schleusenstraße 31, 16225 Eberswalde, WE 139901
Zollamt, Lindenstraße 63 c, 15517 Fürstenwalde, WE 106881
ZFA Berlin-Brandenburg, Dienstsitz Teltow, Oderstraße 75, 14513 Teltow, WE 106783
HZA Frankfurt (Oder), MKG Guben, Berthold-Lissner-Straße 1, 03172 Guben, Haus 1, WE 106895
HZA Frankfurt (Oder), MKG Guben, Berthold-Lissner-Straße 1, 03172 Guben, Haus 2, WE 106895
Hauptzollamt, Martin-Ebell-Straße 11, 16816 Neuruppin, WE 106786
Bundespolizei Manschnow, Handelshof 1, 15328 Küstriner Vorland, WE 141155
1) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 15.09.2025 bis 26.09.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
Für die Ausführung der Leistung bei dem Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg (Lose 1 und 4) gelten darüber hinaus besondere Bedingungen:
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWE durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums der SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den genannten Räumlichkeiten der Liegenschaften erhält. Allgemeine Voraussetzung für den Zugang von Fremdpersonal bzw. Ersatzpersonal zu diesen Räumlichkeiten der Liegenschaft ist eine rechtzeitige Anmeldung (2 Wochen im Voraus, namentliche Benennung und Angaben über deren Erreichbarkeit), so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens 8 bis 12 Wochen und kann auch bis 6 Monate in Anspruch nehmen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Für die Ausführung der Leistung bei der Bundespolizei Manschnow (Lose 3 und 4) gelten ebenfalls besondere Bedingungen:
Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen, Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
4) Fragen
4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 30.09.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement; Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Namen des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (Glasreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 100 %
67205213-e10b-4c9e-917d-9c67a6251fa7