Ausschreibungsdetails
Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke wurde als Verwaltungskomplex zusammen mit dem benachbarten Flughafen Tempelhof nach den Plänen von Ernst Sagebiel für das Reichsluftfahrtministerium als sogenannter „Sonderbau“ in vier Bauabschnitten errichtet. Die Gebäude bilden ein Halbrund um den heute als „Platz der Luftbrücke“ bezeichneten Platz, der den Knotenpunkt der Ost-West- und Nord-Süd-Magistralen von Berlin bildet.
Die Bauzeit des Behördenzentrums erstreckt sich ursprünglich auf die Jahre 1937 bis 1944. Nach 1945 wurden umfassende Reparaturen von Kriegsschäden, u.a. an Dächer und Fassaden durchgeführt. Die Bauteile VIII, IX und X wurden um 1955 einem umfassenden Neuaufbau unterzogen.
Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) steht unter Denkmalschutz und ist in die Denkmalliste Berlin, eingetragen (Eintragung am 06.04.1995, OBJ-Dok.-Nr. 09055092, Liste Tempelhof-Schöneberg).
Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) wird im Rahmen einer umfassenden konstruktiven, anlagenseitigen, energetischen und nutzungsspezifischen Grundinstandsetzung zugeführt.
Bestandteil der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sind die Instandsetzung- und Abdichtung von bestehenden Außenwänden und Lichtschächten. Folgende Leistungen sind auszuführen:
− Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten für alle Leistungsbereiche
− Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, geböscht
− Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, Grabenverbau
− Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, Verbau
− Baubegleitende Kampfmittelsondierungen
− Abbruch von maroden Lichtschächten
− Abbruch von Lichtschachtabdeckungen
− Entfernen von Beschichtungen und Putzoberflächen an Außenwänden und Lichtschächten
− Beton- und Mauerwerkssanierung an Außenwänden und Lichtschächten
− Abdichtungsarbeiten an Außenwänden und Lichtschächten
− Montage neuer Lichtschächte als Beton-FT
− Einbau neuer Abdeckungen der Lichtschächte in versch. Ausführungsvarianten
− Einbau Entrauchungshauben
− Dämm- und Putzarbeiten Außenwände und Wände Lichtschächte
− Verfüllarbeiten
Umfang / Mengen:
- ca. 8.600 m³ Erdaushub
- ca. 530 m² Trägerbohlwandfläche
- ca. 6.530 m² Wandflächen (Außenwände + Lichtschachtwände) Instandsetzungs-, Abdichtungsarbeiten und Putzarbeiten
- 24 Stück neue Lichtschächte Betonfertigteile
- ca. 1.165m² Dämmarbeiten
Die Ausführung erfolgt entsprechend der Darstellung in den zeichnerischen Unterlagen der sonstigen Anlagen und detaillierten Angaben aus dem Leistungsverzeichnis.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in einzelnen Abschnitten, siehe Anlage „ZTV_Sanierung_AW_UG_VE0301_VOEK 599-24“.
Das Projekt erfolgt unter dem Aspekt Nachhaltiges Bauen und wird nach BNB Zertifiziert.
Voraussichtliche Bauzeit: 2026-2031.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, sind nicht zugelassen, weil sie nicht die Anforderung der Verschlüsselung erfüllen. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin zur Frist des Eingangs der Angebote vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 25.09.2025. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ VHB 124, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Für die Angebote, die in die engere Wahl gelangen, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindestanforderungen an berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 6a EU Nr. 3 VOB/A
• Erlaubnisschein nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)
• Mindestens ein gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG
• Mindestens gültiger Befähigungsschein der verantwortlichen Person nach § 19 SprengG
• Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (Vordruck):
Personenschäden: mindestens 3.000.000,00 € (pro Schadensfall; 2-fach maximiert)
Sachschäden: mindestens 1.500.000,00 € (pro Schadensfall; 2-fach maximiert)
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, erklärt der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung, die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrages vorzunehmen.
• Eigenerklärung zu den Deckungssummen der Haftpflichtversicherung für die „Baubegleitende Kampfmittelräumung“ für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 Mio. Euro und zu den Deckungssummen der zusätzlichen Unfallversicherung Todesfall von mindestens je 75.000 Euro sowie Vollinvalidität von mindestens je 150.000 Euro (Vordruck)
• Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 der vorgesehenen aufsichtsführenden Arbeitskräfte (mindestens ein gültiger Nachweis)
• Sachkundenachweis nach DGUV-Regel 101-004, Anhang 6B bzw. Fachkunde gemäß TRGS 524, Anlage 2B (mindestens ein gültiger Nachweis)
• Beförderungserlaubnis nach KrWG § 54
• Ausgefülltes tabellarisches Entsorgungskonzept (Vordruck)
• Qualifizierte Führungskraft / Fachbauleiter in der Betoninstandsetzung nach DAfStb-Richtlinie
• Bescheinigung, die den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs zum "Schützen,
Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen" (SIVV) bestätigt
Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Bestandteil der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sind die Instandsetzung- und Abdichtung von bestehenden Außenwänden und Lichtschächten. Folgende Leistungen sind auszuführen:
− Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten für alle Leistungsbereiche
− Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, geböscht
− Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, Grabenverbau
− Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, Verbau
− Baubegleitende Kampfmittelsondierungen
− Abbruch von maroden Lichtschächten
− Abbruch von Lichtschachtabdeckungen
− Entfernen von Beschichtungen und Putzoberflächen an Außenwänden und Lichtschächten
− Beton- und Mauerwerkssanierung an Außenwänden und Lichtschächten
− Abdichtungsarbeiten an Außenwänden und Lichtschächten
− Montage neuer Lichtschächte als Beton-FT
− Einbau neuer Abdeckungen der Lichtschächte in versch. Ausführungsvarianten
− Einbau Entrauchungshauben
− Dämm- und Putzarbeiten Außenwände und Wände Lichtschächte
− Verfüllarbeiten
Umfang / Mengen:
- ca. 8.600 m³ Erdaushub
- ca. 530 m² Trägerbohlwandfläche
- ca. 6.530 m² Wandflächen (Außenwände + Lichtschachtwände) Instandsetzungs-, Abdichtungsarbeiten und Putzarbeiten
- 24 Stück neue Lichtschächte Betonfertigteile
- ca. 1.165m² Dämmarbeiten
Die Ausführung erfolgt entsprechend der Darstellung in den zeichnerischen Unterlagen der sonstigen Anlagen und detaillierten Angaben aus dem Leistungsverzeichnis.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in einzelnen Abschnitten, siehe Anlage „ZTV_Sanierung_AW_UG_VE0301_VOEK 599-24“.
Das Projekt erfolgt unter dem Aspekt Nachhaltiges Bauen und wird nach BNB Zertifiziert.
Voraussichtliche Bauzeit: 2026-2031.
Die Option kommt im Falle der Änderung im zeitlichen Ablauf der prognostizierten Bauablaufplanung zum Tragen (§ 22 VOB/A EU Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit), der Bauablaufplan ist insofern nicht verbindlich.
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, sind nicht zugelassen, weil sie nicht die Anforderung der Verschlüsselung erfüllen. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin zur Frist des Eingangs der Angebote vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 25.09.2025. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Folgende Eignungsnachweise sind dem Angebot beizufügen:
1. Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 der vorgesehenen aufsichtsführenden Arbeitskräfte (mindestens ein gültiger Nachweis)
2. Sachkundenachweis nach DGUV-Regel 101-004, Anhang 6B bzw. Fachkunde gemäß TRGS 524, Anlage 2B (mindestens ein gültiger Nachweis)
3. Beförderungserlaubnis nach KrWG § 54
4. Ausgefülltes tabellarisches Entsorgungskonzept (Vordruck)
5. Nachweis qualifizierte Führungskraft / Fachbauleiter in der Betoninstandsetzung nach DAfStb-Richtlinie
6. SIVV-Bescheinigung (mindestens ein gültiger Nachweis)
Aufgrund der Teilleistung "baubegleitende Kampfmittelräumung" sind folgende Eignungsnachweise mit dem Angebot einzureichen:
a) Erlaubnisschein nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)
b) Mindestens ein gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG
c) Mindestens ein gültiger Befähigungsschein der verantwortlichen Person nach § 19 SprengG
a) die Berufs-/Betriebshaftpflichversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3.000.000,00 Euro und Sachschäden in Höhe von 1.500.000,00 Euro
b) die Haftpflichtversicherung „Baubegleitende Kampfmittelräumung“ für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1.000.000,00 Euro
c) die Haftpflichtversicherung zur wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer:
eine zusätzliche Unfallversicherung für den Todesfall in Höhe von mindestens 75.000,00 Euro und für den Fall der Vollinvalidität von mindestens 150.000,00 Euro
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Versicherungen inkl. KMR“ zu verwenden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ VHB 124, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Für die Angebote, die in die engere Wahl gelangen, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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