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Ausschreibungsdetails

Mitwirkung an der Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme an der 15. CMS Vertragsstaa-tenkonferenz in Campo Grande, Brasilien vom 23. bis 29.03.2026

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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06.08.2025

15.09.2025 10:00

Z3-53202-2025-R-11

Bundesamt für Naturschutz

06.08.2025 11:31

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstr. 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z3-53202-2025-R-11

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

15.09.2025 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

06.10.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=792731

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

15.09.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Im März 2026 wird in Campo Grande, Brasilien, die 15. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS) stattfinden.
Das BfN ist per Erlass vom 16.06.2025 gebeten worden, das BMUKN bei der Vorbereitung der CoP zu unterstützen sowie am Treffen des Wissenschaftsbeirates von CMS (ScC) im Dezember 2025 und an der 15. CoP in 2026 als Teil der deutschen Delegation teilzunehmen. Diese Aufgaben werden größtenteils durch das Fachgebiet II 1.1 übernommen. Zur fachlichen Unterstützung der BfN-Vertretung bei der Vor- und Nachbereitung der Konferenz und ggf. der deutschen Delegati-on bei der COP vor Ort ist ein Vertrag zu vergeben.
Aufgrund der seit der 12. CMS CoP bestehenden EU-Vorabstimmung zu den Inhalten der CMS-CoP, ist zusätzlich an den Abstimmungstreffen in der EU Working Party on environmental Issues (WIPIEI) im Vorfeld der CoP teilzunehmen und eine Durchsicht und Bewertung der Dokumente muss rechtzeitig vorher erfolgen.

c)
Ort der Leistungserbringung

wird nicht vorgegeben

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Eignungskriterien sind im Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedignungen_Hinweise für dieses Verfahren" aufgelistet

12.
Zuschlagskriterien

Sieh hierzu Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedingungen_Hinweise für dieses Verfahren" und "04_Bewertungsmatrix"

14.
Sonstige Angaben

Wenn Sie an dem Auftrag interessiert sind, reichen Sie bitte bis zum 15. September 2025 / 10:00 Uhr (Angebotsfrist) Ihr Angebot und den vollständig ausgefüllten Angebotsvordruck unter Beifügung der Unterlagen der Eignung- und Zuschlagskriterien elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes ein. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zur Ausschreibung sind auschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Gestellte Bieterfragen und Antworten werden seitens des BfN über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben.
Als Bindefrist wird der 06. Oktober 2025 festgelegt.


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