Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Straße, Hausnummer:Naumburger Str. 98
Postleitzahl (PLZ):07743
Ort:Jena
Telefon:+49 361-574041120
Telefax:+49 361-574041404
E-Mail: vergabe@tlllr.thueringen.de
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
TLLLR-038/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
26.08.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
09.09.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=792457
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=792457
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Kauf eines Fließinjektionsanalysators
Ein Fließinjektionsanalysator gem. Leistungsverzeichnis
Ein Fließinjektionsanalysator gem. Leistungsverzeichnis
c)
Ort der Leistungserbringung
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Naumburger Str. 98
07743 Jena
Naumburger Str. 98
07743 Jena
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: ..
Ende: ..
Ende: ..
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Für das unten genannte Unternehmen/die Bietergemeinschaft werden hiermit die nachfolgen-den Eigenerklärungen abgegeben:
1.Erklärung zu Ausschlussgründen nach dem GWB
Beim erklärenden Unternehmen liegen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle, dass mindestens ein Tatbestand der vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen erfüllt ist, ist eine Anlage mit näheren Angaben beigefügt, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
2.Erklärung zu sonstigen Ausschlussgründen
Beim erklärenden Unternehmen liegen keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vor. Im Falle, dass mindestens ein Tatbestand der vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen erfüllt ist, ist eine Anlage mit näheren Angaben beigefügt, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
3.Gewerberechtliche Voraussetzungen
Das erklärende Unternehmen erfüllt alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung.
4.Kleines oder mittleres Unternehmen (für statistische Zwecke)
a. Das erklärende Unternehmen beschäftigte im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 250 Mitarbeiter/innen.
☐ Ja ☐ Nein
b. Der Umsatz des erklärenden Unternehmens betrug im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 50 Millionen Euro.
☐ Ja ☐ Nein
c. Das erklärende Unternehmen ist Teil einer Unternehmens-gruppe, die die Kennzahlen nach a. oder b. überschreitet.
☐ Ja ☐ Nein
Erfolgen die vorgenannten Erklärungen für eine Bietergemeinschaft, umfassen sie alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Erklärung
Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer
Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus
resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden:
1. Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
2. Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
3. Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
4. Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
5. Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
6. Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser
Pflichten durch alle Nachunternehmer.
7. Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise.
Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG.
1.Erklärung zu Ausschlussgründen nach dem GWB
Beim erklärenden Unternehmen liegen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor. Im Falle, dass mindestens ein Tatbestand der vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen erfüllt ist, ist eine Anlage mit näheren Angaben beigefügt, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
2.Erklärung zu sonstigen Ausschlussgründen
Beim erklärenden Unternehmen liegen keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vor. Im Falle, dass mindestens ein Tatbestand der vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen erfüllt ist, ist eine Anlage mit näheren Angaben beigefügt, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
3.Gewerberechtliche Voraussetzungen
Das erklärende Unternehmen erfüllt alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung.
4.Kleines oder mittleres Unternehmen (für statistische Zwecke)
a. Das erklärende Unternehmen beschäftigte im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 250 Mitarbeiter/innen.
☐ Ja ☐ Nein
b. Der Umsatz des erklärenden Unternehmens betrug im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 50 Millionen Euro.
☐ Ja ☐ Nein
c. Das erklärende Unternehmen ist Teil einer Unternehmens-gruppe, die die Kennzahlen nach a. oder b. überschreitet.
☐ Ja ☐ Nein
Erfolgen die vorgenannten Erklärungen für eine Bietergemeinschaft, umfassen sie alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Erklärung
Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer
Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus
resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden:
1. Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
2. Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
3. Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
4. Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
5. Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
6. Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser
Pflichten durch alle Nachunternehmer.
7. Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise.
Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend
1a3c4275-dd1d-47a3-ac44-3137d50322e5