Ausschreibungsdetails
Ab dem 01. Januar 2025 wird der Streckenabschnitt der Linie 5 im Bereich zwischen HalleAmmendorf und Bad Dürrenberg durch den Saalekreisseparat beauftragt und auf Basis der neuen Liniengenehmigung als Linie 5 SK bezeichnet. Der verbleibende Linienabschnitt im
Stadtgebiet von Halle (Saale) wird weiterhin als Linie 5 verkehren. Trotz der rechtlich geteilten Linie mit zwei Linienbezeichnungen bleibt die durchgehende Führung der Straßenbahnlinie bestehen.
Die neue Linie 5 SK verbindet mit einer Streckenlänge von ca. 22,3 Kilometern Halle-Ammendorf und Bad Dürrenberg und verläuft dabei mit 18,9 Streckenkilometern fast ausschließlich im Landkreis Saalekreis. Mit einer jährlichen Fahrplanleistung von insgesamt ca. 400.000 Fahrplankilometern erschließt die Linie die Gemeinden Schkopau, Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg. Entlang der Strecke bedient die Linie 5 SK insgesamt 32 Haltestellen, wovon sich 30 im Saalekreis befinden und 19 bereits niederflurgerecht ausgebaut sind.
Das übergeordnete Ziel des Grunderneuerungsprogramms der HAVAG ist die Sicherung einer modernen und leistungsfähigen Straßenbahninfrastruktur im Saalekreis. Um die Verkehrsdurchführung im Landkreis Saalekreis langfristig abzusichern, soll eine Grunderneuerung von Teilen der Gleistrassen, von Weichen, von Brücken und der Bahnstromversorgung erfolgen. Damit soll eine Verbesserung der Beförderungsqualität für die Fahrgäste, eine Reduzierung des gesellschaftlichen CO2-Ausstoßes als Schlüssel zur Klimaneutralität bewirkt und eine barrierefreie Ausgestaltung des Straßenbahnverkehrs erzielt werden.
Die ausführliche Beschreibung des Projektes ist in den Vergabeunterlagen enthalten
a) Mindest-/Ausschlusskriterien sind:
- ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Teilnahmeantrag (B1 Basisangaben, Teilnahmeantrag) liegt vor
- es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe vor
- zum Nachweis der Eignung sind vergleichbare Referenz/en unter Verwendung des Dokumentes B10 eingereicht worden; es werden nur 3 Referenzen gewertet
b) Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn:
- es sich um Planung eines Straßenbahnverkehrsbauprojektes handelt
- es sich um Referenz/en handelt, deren Leistung (Planungsleistung) innerhalb der letzten 5 Jahre (2020,2021,2022, 2023, 2024) stattfindet/stattgefunden hat
- es sich um Referenz/en handelt, welche einen Mindestinvestitionsumfang von 1,5 Mio. € netto beinhalten
Werden nur nicht vergleichbare Referenzen vorgelegt bzw. nicht alle o. g. Kriterien in der geforderten Art und Weise erfüllt, führt dieses zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers im weiteren Verfahren.
Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen (siehe Inhaltsverzeichnis und Bekanntmachung 5.1.9).
c) Es werden 3 Referenzen gewertet.
Die genauen (inhaltlichen) Bewertungskriterien der eingereichten Teilnahmeanträge gehen aus der
den Teilnahmeunterlagen beigefügten Datei: „A2 Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge“ hervor.
Maximal sind 132 Punkte erreichbar.
Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Kriterium 1 - Umsatz des Bewerbers mit Planungsleistungen bei Verkehrsbauprojekten (Dokument B7) max. 6 Punkte
Bewertungsinformationen:
> Angaben im Dokument B7 Umsatzdaten, Ziffer 2 oder Ziffer 4 bei Bewerbergemeinschaft
> Umsatz mit Planungen im Zusammenhang mit Verkehrsbauprojekten in den letzten 3 Jahren. Bewertet wird jedes Jahr einzeln. Die Punkte der letzten 3 Jahren werden addiert
> soweit die Leistung durch eine Niederlassung bzw. Zweigniederlassung erbracht werden soll, wird unter Ziffer 2 und 4 des Dokumentes B7 die Angabe über den Umsatz der Niederlassung bzw. Zweigniederlassung gefordert
- Kriterium 2 - Anzahl Mitarbeiter (Dokument B8) max. 10 Punkte
Bewertungsinformationen:
> Angaben im Dokument B8 Anzahl Mitarbeiter Ziffer 2,3 oder Ziffer 5,6 bei Bewerbergemeinschaft
> bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen am Sitz oder in der Niederlassung bzw. Zweigniederlassung, welches die Leistung ausführt
> es wird das Jahr 2024 bewertet
> sollte die Anforderung an die Qualifikation Dipl.-Ing./Master oder vergleichbar erfüllt sein, ist diese auf die Angabe im Dokument B8 unter Ziffer 3. anrechenbar (z.B. 25 Mitarbeiter mit der Qualifikation Dipl.-Ing/Master erhalten sowohl 6 Punkte für die Angabe Im Dokument B8 Ziffer 2. als auch 4 Punkte für Ziffer 3.)
- Kriterium 3 - Angaben zu Mitarbeiter verantwortlicher Projektbearbeiter-/leiter (Dokument B9) max. 31 Punkte
Bewertungsinformationen:
> Ziffer 1: bewertet wird die Berufserfahrung als Ingenieur
> Ziffer 2: Angabe, ob dargestellte Erfahrungen vorhanden sind unter Nennung des Projektes
> Ziffer 3: Es ist nur ein Projekt zu benennen.
Für erbrachte Leistungen der Spate 3a) (Verkehrsanlagen Straßenbahn/Straße) wird jeweils 1,5 Punkt pro Leistungsphase vergeben.
Für erbrachte Leistungen der Spate 3b) (Technische Ausrüstung) wird jeweils 1 Punkt pro Leistungsphase vergeben.
- Kriterium 3.1 - Angaben zu Mitarbeiter stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter-/leiter (Dokument B9.1) max. 25 Punkte
Bewertungsinformationen:
> Ziffer 1: bewertet wird die Berufserfahrung als Ingenieur
> Ziffer 2: Es ist nur ein Projekt zu benennen.
Für erbrachte Leistungen der Spate 3a) (Verkehrsanlagen Straßenbahn/Straße) wird jeweils 1,5 Punkt pro Leistungsphase vergeben.
Für erbrachte Leistungen der Spate 3b) (Technische Ausrüstung) wird jeweils 1 Punkt pro Leistungsphase vergeben.
- Kriterium 4 - Referenzen (Dokument B10) max. 60 Punkte (maximale Punktzahl pro Referenz: 20)
Bewertungsinformationen:
> bewertet werden nur vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers.
Vergleichbarkeit nimmt die Auftraggeberin bei Vorliegen nachfolgender Punkte an:
1. Referenz muss die Planung eines Straßenbahnverkehrsbauprojektes betreffen
2. Mindestinvestitionsumfang der Maßnahme: 1,5 Mio €
3. Leistung der Referenz/en fand/findet innerhalb der letzten 5 Jahre (2020, 2021, 2022, 2023, 2024) statt
> Es werden maximal 3 Referenzen in die Wertung aufgenommen
d.) Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 geeignete Bewerber in Ansehung der Bewertungsmatrix zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern erfolgt die Bewertung anhand der in der Bewertungsmatrix dargestellten Bewertung, wobei die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in Ansehung der obig genannten Beschränkung (3 bis 5) Berücksichtigung finden können.
Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Beantragung der Teilnahme die Gefahr besteht, einen unvollständigen Teilnahmeantrag abzugeben, welcher nach geltenden vergaberechtlichen Regelungen gegebenenfalls auszuschließen ist.
b) Die in den Unterlagen enthaltenen Dateien sind in den jeweiligen Inhaltsverzeichnissen aufgelistet. Die Vollzähligkeit der Dateien/Unterlagen ist anhand der Inhaltsverzeichnisse zu prüfen.
c) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat.
d) Fragen sind über das Portal: evergabe-online.de bis spätestens zum 24.09.2025 Ortszeit 12:00 Uhr an die Auftraggeberin zu richten
e) Die geforderten Unterlagen sind vollständig mittels der seitens der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erstellen und soweit vorgesehen, entsprechend durch weitere Unterlagen zu ergänzen.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher amtlich anerkannter Übersetzung.
g) Enthält der Teilnahmeantrag bzw. Unterlagen zum Teilnahmeantrag/Angebot bzw. Unterlagen zum Angebot Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse, sind diese Unterlagen (Seiten) zu kennzeichnen.
h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen.
Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Bei Bewerbergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Benennung der Vertretungsberechtigten zu benennen. (B2). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen:
B3 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
B4 Vertraulichkeitserklärung
B5 Eigenerklärung Eignung
B5.1 Eigenerklärung Sanktionen
B5.2 Mindestlohn
B5.3 Versicherungsnachweis
B5.4 Bankauskunft
k) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern (soweit bereits bekannt) sind die Dokumente B6 und B6.1 einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
m) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein. Die Bankauskunft hat nicht älter als 2 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages zu sein. Eigenerklärungen sind mit dem Namen des Bewerbers und der Person, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt sowie mit dem Datum zu versehen.
n) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
o) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Selbstauskünfte durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Die Vergabestelle wird nachzufordernde Unterlagen binnen angemessener Frist beim Bewerber / Bieter anfordern (geregelt innerhalb von 6 Kalendertagen).
p) Die Teilnahme von Bewerbern / Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angeboten ist ausgeschlossen.
q) Fördermittel: Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Weitere Informationen sind in dem Dokument A1 Allgemeines zum Verfahren 1 enthalten
Sanktionen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: z. B. Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, fehlender ausgefüllter und
rechtsverbindlich unterschriebener Teilnahmeantrag (B1 Basisangaben, Teilnahmeantrag).
Leistungsphasen. Folgende Leistungsbilder sind Gegenstand des Auftrages:
1. Verkehrsanlagen (Lph 1 bis Lph 4, optional 5 bis 8)
2. Ingenieurbauwerke (Lph 1 bis Lph 4, optional 5 bis 8)
3. Technische Ausrüstung (Lph 1 bis Lph 4, optional 5 bis 8)
4. Umweltverträglichkeitsstudie (Lph 1 bis Lph 4, optional 5 bis 8)
5. Landschaftspflegerischer Begleitplan (Lph 1 bis Lph 4, optional 5 bis 8)
6. Planungsbegleitende Vermessung (Lph 1 bis Lph 4, optional 5 bis 8)
Der Auftragnehmer übernimmt die Funktion des Generalplaners und hat somit alle
erforderlichen Leistungen zu erbringen, gegebenenfalls unter Bindung von
Nachunternehmern. Die unter Punkt 5.1.3 angegebene Laufzeit bezieht sich auf die
Gesamtlaufzeit einschließlich Optionen.
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum
Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch weiter konkretisiert. Die mit
Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen,
interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen
(siehe auch Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO)
-Einzureichen ist:
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter
als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), einzureichen als B3;
b) Vertraulichkeitserklärung (B4)
c) Eigenerklärung Eignung (B5)
d) Eigenerklärung Sanktionen (B5.1)
e) Eigenerklärung Mindestlohn (B5.2)
f) Versicherungsnachweis (B5.3); Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2.000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, nicht älter als 6 Monate maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern vorzuweisen, zu kennzeichnen als B5.3
g) Bankauskunft (einzureichen als B5.4)
Einzureichen ist:
a) Bankauskunft nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (einzureichen als B5.4).
b) Angabe zum Umsatz unter Verwendung B7 Umsatzdaten (bewertungsrelevant)
Einzureichen ist:
-> Eigenerklärung über die Anzahl Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dipl.-Ing./Master oder vergleichbar und die Anzahl Mitarbeiter mit mind.beruflicher Qualifikation Bachelor of Science, Bachelor of Engineering oder vergleichbar für das Jahr 2024 unter Verwendung des Dokumentes B8
Einzureichen ist:
a) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Projektbearbeiter-/leiter) mit den nach B9 geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI etc.) einschließlich Urkunde bzw. Nachweis des Berufsabschlusses.
b) Angaben zu Mitarbeiter (stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter-/leiter mit den nach B9.1 geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI) einschließlich Urkunde bzw. Nachweis des Berufsabschlusses.
Einzureichen ist:
a) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe der in B10 aufgeführten Punkte. Für die geforderten Referenzangaben ist B10 zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen (bewertungsrelevant).
Weitere Informationen sind in dem Dokument A1 Allgemeines zum Verfahren enthalten
- Organigramm Projekt, als Dokument B5.6
Nachforderung von Unterlagen vor.
BGB, die HOAI in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung
b) Folgende Meilensteine/Vertragstermine sind zu beachten:
Abschluss Leistungsphase 3 März 2026
Abschluss Leistungsphase 7 Juni 2026
Baubeginn 06.07.2026
Gesamtfertigstellung der Maßnahme 27.08.2027
c) Die bauliche Umsetzung erfolgt mittels gewerke-/losweisen Vergaben (mehrere Ausschreibungen)
d) Der Auftragnehmer hat im Rahmen der beauftragten Leistungsphasen seiner Planung als „Budgetvorgabe“ einen Kostenanschlagswert aller Vergaben in Höhe von 6,95 Mio. € netto zu beachten. Der Auftragnehmer hat die „Budgetvorgabe“ einzuhalten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Abschluss jeder Leistungsphase Kostenermittlungen zur
Freigabe vorzulegen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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