Ausschreibungsdetails
ca. 7,465 Mio kWh/Jahr
Die zu den einzelnen Entnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchsdaten stammen aus dem Jahr 2024. Diese Daten stellen lediglich einen Orien-tierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Entnahmemengen dar. Ausgehend von der prognostizierten Jahresmenge wird ein Mengentoleranzband von 90 % bis 110 % vereinbart.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen),
3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittel formloser Eigenerklärung,
4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Mit dem Angebot hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zwingend Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB, § 22 Abs. 1, 2 LkSG sowie Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) vorliegen. Die Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG ist zwingend spätestens mit dem Angebot einzureichen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG).
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2. Ausländische Bewerber haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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3. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Mitarbeiter, die für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehen sind, namentlich unter Zuweisung ihrer Funktion im avisierten Projekt (Projektleitung/ Stellvertretung) zu benennen. Es sind sowohl die Ausbildungsnachweise als auch eine Darstellung des beruflichen Werdegangs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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4. Für den Fall, dass es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, ist dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung unter Angabe der/s bevollmächtigten Vertreter/s beizufügen.
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5. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit
Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 3 Mio. je Schadenfall mit dem Angebot abzugeben. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genann-ten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Höhen: pro Versicherungsjahr zweifach maximierte Min-destdeckungssummen für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 3 Mio. je Schadenfall.
Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Die Bieter müssen erklären, dass sie mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllen und die Ausfallwahrscheinlichkeit nicht > 0,7 % ist.
Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 08.07.2025).
Die Abgabe der Erklärung über die Bonität und der ggf. auf Verlangen der Vergabestelle ge-forderte Nachweis ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindest-standards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Auf gesondertes Verlangen ist ein Bonitätsnachweis anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) mit: einer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht über 0,7 % einzureichen.
Der Nachweis ist auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von Nachunternehmern zu erbringen.
Die Bieter müssen erklären, dass sie mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllen und die Ausfallwahrscheinlichkeit nicht > 0,7 % ist.
Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 08.07.2025).
Die Abgabe der Erklärung über die Bonität und der ggf. auf Verlangen der Vergabestelle ge-forderte Nachweis ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindest-standards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Auf gesondertes Verlangen ist ein Bonitätsnachweis anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) mit: einer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht über 0,7 % einzureichen.
Der Nachweis ist auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von Nachunternehmern zu erbringen.
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die Eigenerklärung ist auf gesondertes Verlangen vom Nachunternehmer abzugeben.
- Bezeichnung der Leistung
- Anzahl der Lieferstellen
- Verbrauchsvolumen
- Auftraggeber
- Telefonnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners
An die Vergleichbarkeit werden folgende Anforderungen gestellt:
- Lieferung von Erdgas
- mindestens 10 Entnahmestellen
- Lieferumfang 1,5 Mio. KW/h
dass die Regulierungsbehörde unserem Unternehmen gemäß § 5 Abs.5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat. Bedenken hinsichtlich unseres Unter-nehmens, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 10 Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Energie (Strom, Erdgas) beteiligt war.
Die Erklärung ich auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen einzureichen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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2. Ausländische Bewerber haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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3. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Mitarbeiter, die für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehen sind, namentlich unter Zuweisung ihrer Funktion im avisierten Projekt (Projektleitung/ Stellvertretung) zu benennen. Es sind sowohl die Ausbildungsnachweise als auch eine Darstellung des beruflichen Werdegangs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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4. Für den Fall, dass es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, ist dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung unter Angabe der/s bevollmächtigten Vertreter/s beizufügen.
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5. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit
Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 3 Mio. je Schadenfall mit dem Angebot abzugeben. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genann-ten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Höhen: pro Versicherungsjahr zweifach maximierte Min-destdeckungssummen für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 3 Mio. je Schadenfall.
Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Die Bieter müssen erklären, dass sie mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllen und die Ausfallwahrscheinlichkeit nicht > 0,7 % ist.
Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 08.07.2025).
Die Abgabe der Erklärung über die Bonität und der ggf. auf Verlangen der Vergabestelle ge-forderte Nachweis ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindest-standards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Auf gesondertes Verlangen ist ein Bonitätsnachweis anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) mit: einer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht über 0,7 % einzureichen.
Der Nachweis ist auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von Nachunternehmern zu erbringen.
Die Bieter müssen erklären, dass sie mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllen und die Ausfallwahrscheinlichkeit nicht > 0,7 % ist.
Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 08.07.2025).
Die Abgabe der Erklärung über die Bonität und der ggf. auf Verlangen der Vergabestelle ge-forderte Nachweis ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindest-standards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Auf gesondertes Verlangen ist ein Bonitätsnachweis anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) mit: einer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht über 0,7 % einzureichen.
Der Nachweis ist auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von Nachunternehmern zu erbringen.
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die Eigenerklärung ist auf gesondertes Verlangen vom Nachunternehmer abzugeben.
- Bezeichnung der Leistung
- Anzahl der Lieferstellen
- Verbrauchsvolumen
- Auftraggeber
- Telefonnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners
An die Vergleichbarkeit werden folgende Anforderungen gestellt:
- Lieferung von Erdgas
- mindestens 10 Entnahmestellen
- Lieferumfang 1,5 Mio. KW/h
dass die Regulierungsbehörde unserem Unternehmen gemäß § 5 Abs.5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat. Bedenken hinsichtlich unseres Unter-nehmens, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 10 Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Energie (Strom, Erdgas) beteiligt war.
Die Erklärung ich auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen einzureichen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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2. Ausländische Bewerber haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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3. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Mitarbeiter, die für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehen sind, namentlich unter Zuweisung ihrer Funktion im avisierten Projekt (Projektleitung/ Stellvertretung) zu benennen. Es sind sowohl die Ausbildungsnachweise als auch eine Darstellung des beruflichen Werdegangs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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4. Für den Fall, dass es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, ist dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung unter Angabe der/s bevollmächtigten Vertreter/s beizufügen.
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5. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit
Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 3 Mio. je Schadenfall mit dem Angebot abzugeben. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genann-ten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Höhen: pro Versicherungsjahr zweifach maximierte Min-destdeckungssummen für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 3 Mio. je Schadenfall.
Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Die Bieter müssen erklären, dass sie mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllen und die Ausfallwahrscheinlichkeit nicht > 0,7 % ist.
Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 08.07.2025).
Die Abgabe der Erklärung über die Bonität und der ggf. auf Verlangen der Vergabestelle ge-forderte Nachweis ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindest-standards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Auf gesondertes Verlangen ist ein Bonitätsnachweis anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) mit: einer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht über 0,7 % einzureichen.
Der Nachweis ist auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von Nachunternehmern zu erbringen.
Die Bieter müssen erklären, dass sie mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllen und die Ausfallwahrscheinlichkeit nicht > 0,7 % ist.
Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 08.07.2025).
Die Abgabe der Erklärung über die Bonität und der ggf. auf Verlangen der Vergabestelle ge-forderte Nachweis ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindest-standards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Auf gesondertes Verlangen ist ein Bonitätsnachweis anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) mit: einer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht über 0,7 % einzureichen.
Der Nachweis ist auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von Nachunternehmern zu erbringen.
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die Eigenerklärung ist auf gesondertes Verlangen vom Nachunternehmer abzugeben.
- Bezeichnung der Leistung
- Anzahl der Lieferstellen
- Verbrauchsvolumen
- Auftraggeber
- Telefonnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners
An die Vergleichbarkeit werden folgende Anforderungen gestellt:
- Lieferung von Erdgas
- mindestens 10 Entnahmestellen
- Lieferumfang 1,5 Mio. KW/h
dass die Regulierungsbehörde unserem Unternehmen gemäß § 5 Abs.5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat. Bedenken hinsichtlich unseres Unter-nehmens, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 10 Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Energie (Strom, Erdgas) beteiligt war.
Die Erklärung ich auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen einzureichen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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