Ausschreibungsdetails
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München - VOEK 340-25
Grünpflege und Grauflächenreinigung
WE 133515 Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum - Schießanlage Heglerstr. 15 97714 Oerlenbach
WE 139964 Bundespolizei Einsatzfahrtrainingsplatz Reiterswiesen 97688 Bad Kissingen
veröffentlichte 5. EUSanktionspaket
im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten
sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit
Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-
Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als
10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu
können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft
Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den
Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform
einzureichen.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden
grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
15.09.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den
Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der
Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem
selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im
Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-
Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen
verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende
der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Verpflichtende Ortsbesichtigungen:
Ortsbesichtigungen werden für alle WE angeboten. Alle
Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen
Ansprechperson gem. Ziffer 3 der Anlage A-01
Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur bis zum
12.09.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
zum 05.09.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der jeweiligen Liegenschaft ausschließen.
gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
von drei Bundesliegenschaften im Landkreis Bad Kissingen
Hangflächen mulchmähen (Gefälle ca. 45 %), ca. 6.343 m² (Anlage C-03.1a)
Rasenflächen Laubaufnahme, ca. 15.939 m² (Anlage C-03.1a)
Laubaufnahme und Entsorgung
Außenzaun freischneiden, ca. 1.700 m² (Anlage C-03.1a)
Zufahrtsstraße pflegen, ca. 6.600 m² (Anlage C-03.1a)
Außentreppen freischneiden, ca. 24 m² (2 Stück) (Anlage C-03.1a)
Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 9.452 m² (Nrn. 1-4 im Lageplan Anlage C-03.1b)
Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 2 Stück
Bewässern Baumscheiben, 124 Stück (Lageplan Anlage C-03.2a)
Sträucher Höhe bis 3 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 1.074 m² (Nrn. 14, 31, 63, 69, 70, 78, 98, 102, 108 109, 117, 118, 123, 127, 129, 133, 140, 142-144, 147, 153, 155, 159, 164 im Lageplan Anlage C-03.2a)
BEDARFSPOSITION
Pflanzflächen mit Rindenmulch abdecken,ca. 1.074 m²
Bewässern Pflanzflächen, ca. 1.074 m² (Nrn. 14, 31, 63, 69, 70, 78, 98, 102, 108 109, 117, 118, 123, 127, 129, 133, 140, 142-144, 147, 153, 155, 159, 164 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Sträucher Höhe bis 4 m, Winterschnitt, ca. 1.196 m² (Nrn. 39, 47, 60, 68, 88, 89, 91, 104, 115, 116, 128, 128, 134, 135, 138 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Pflanzflächen mit Rindenmulch abdecken, ca. 1.196 m² (Nrn. 39, 47, 60, 68, 88, 89, 91, 104, 115, 116, 128, 128, 134, 135, 138 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Bewässern Pflanzflächen, ca. 1.196 m² (Nrn. 39, 47, 60, 68, 88, 89, 91, 104, 115, 116, 128, 128, 134, 135, 138 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Bodendecker, Formschnitt, ca. 4.694 m² (Nrn. 12, 13, 15, 16, 20-22, 25, 29, 30, 59, 71, 76, 77, 96, 97, 103, 113, 114, 124-126, 136, 139, 141, 148, 158 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Bodendecker, zusätzlicher Formschnitt, ca. 4.694 m² (Nrn. 12, 13, 15, 16, 20-22, 25, 29, 30, 59, 71, 76, 77, 96, 97, 103, 113, 114, 124-126, 136, 139, 141, 148, 158 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Hecke Hainbuche Höhe ca. 1,60 m, Formschnitt, ca. 279 m² (Nrn. 4 + 45 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Bewässern Pflanzflächen, ca. 279 m² (Nrn. 4 + 45 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Unterschiedliche Gehölze, Formschnitt, insgesamt ca. 93 m² (Nrn. 161, 162 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Gehölze auf Stock setzen Höhe bis zu 6 m, ca. 824 lfm (insgesamt ca. 3.296 lfm) (Nrn. 169 - 184, 186, 187 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Rasenflächen mulchmähen, ca. 53.476 m² (Nrn. grün markiert ohne Nrn. 40 (Sportplatz) und 64 (Blumenwiese) im Lageplan Anlage C-03.2a)
Rasenflächen bewässern, ca. 53.476 m² (Nrn. grün markiert ohne Nrn. 40 (Sportplatz) und 64 (Blumenwiese) im Lageplan Anlage C-03.2a)
Besonders zu schützende Fläche mähen (Bienenwiese), ca. 800 m² (Nr. 64 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Rasenflächen Laubaufnahme (Gebrauchsrasen + Bienenwiese), ca. 54.276 m² (Nrn. grün markiert ohne Nrn. 40 (Sportplatz) im Lageplan Anlage C-03.2a)
Laubaufnahme und Entsorgung
Hangflächen mulchmähen, ca. 3.547 m² (Nrn. 1, 5-10, 37, 49, 52, 62, 67, 85 - 87, 151 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Außenzaun freischneiden, ca. 1.800 lfm
Pflege Steingarten, ca. 130 m² (Sauna und Innenhof Wirtschaftsgebäude) (Nr. 71 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Sportrasen mähen, ca. 7.845 m² (Nr. 40 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Sportrasenflächen wässern, ca. 7.845 m² (Nr. 40 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Sportrasen düngen, ca. 7.845 m² (Nr. 40 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Sportrasen kalken und vertikutieren, ca. 7.845 m² (Nr. 40 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Sportrasen aerifizieren, ca. 7.845 m² (Nr. 40 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Reinigung Sportanlagen - Tartanbahn, ca. 4.898 m² (Nr. 168 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) Tartanbahn reinigen, 20 Stück
Entwässerungsrinnen reinigen Tartanbahn, 143 lfm
Reinigung Sportanlagen - Sand, insgesamt ca. 703 m² (Nrn. 34, 43, 44, 48 gelb markiert in Lageplan Anlage C-03.2a)
Kontrolle der Bewässerungsanlage
Reinigung Zuschauertribüne, insgesamt ca.380 m² (Nr. 185 im Lageplan Anlage C-03.2a)
Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 42.715 m² (Nrn. 1-36, 38, 39, 41 - 123 im Lageplan Anlage C-03.2c)
WE 133502
Leistungsbeginn für die Grünpflege gemäß Ziffer 1.1 der Anlage C-02 ist der 01.03.2026.
Aufgrund eines bestehenden Altvertrages verschiebt sich der Leistungsbeginn für die Grauflächenreinigung gemäß Ziffer 1.2 der Anlage C-02 auf den 01.10.2026.
WE 133515
Aufgrund unterschiedlicher bestehender Altverträge stellen sich die Leistungsbeginne wie folgt dar:
Grünpflege:
Ziffern 2.1.1 bis 2.1.7.60, 2.1.7.80. 2.1.7.90, 2.1.7.110, 2.1.7.120 01.03.2026
Ziffern 2.1.7.70, 2.1.7.100 01.10.2026
Grauflächenreinigung:
Ziffer 2.2 01.10.2026.
WE 139964
Leistungsbeginn für die Grünpflege gemäß Ziffer 1.1 ist der 01.03.2026.
Aufgrund eines bestehenden Altvertrages verschiebt sich der Leistungsbeginn für die Grauflächenreinigung gemäß Ziffer 1.2 auf den 01.10.2026.
AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der jeweili-gen Liegenschaft ausschließen.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
Erklärung, dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflegearbeit und Grauflächenreinigung jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (bearbeitete Grundfläche in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name, Telefonnummer und EMail-Adresse.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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