Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer:Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ):90478
Ort:Nürnberg
Telefon:+49 911-179-7136
Telefax:+49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.arbeitsagentur.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13-24-00715
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
01.09.2025 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
06.10.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=791359
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=791359
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Beratungsleistung Bestandsführung Non-IT
Zur Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Inventarmanagements, speziell bezüglich Bestandsführung Non-IT wird eine externe Beratungsleistung benötigt.
Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Teilleistungen (die Reihenfolge dient nicht der Darstellung der Prioritäten).
Beratungsleistung Bestandsführung Non-IT:
• Bestandsaufnahme in schriftlicher Form, um ein Verständnis über die gelebten Geschäftsprozesse, der damit zusammenhängenden organisatorischen Gegebenheiten sowie der derzeit eingesetzten Softwarelösung zu erlangen. Betrachtung des Inventarisierungs- und Inventurprozesses (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, technische Umsetzung) und der angrenzenden Zugangs- und Abgangsprozesse.
• Zielbilddefinition der Anforderungen unter Berücksichtigung:
o Sowohl der bestehenden Software sowie deren Funktionalitäten und Schnittstellen als auch
o die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Prozesse, die Organisation sowie die Bewertung der Vermögensgegenstände.
o Feststellung der für die BA gültigen rechtlichen Gegebenheiten
Erstellung eines rechtskonformen Konzeptes für die Inventarisierung/Inventur Non-IT. Dabei soll die Rechtskonformität der internen Weisungen und Vorgaben (werden zur Verfügung gestellt) mit der VVReVuS und der BHO geprüft und wenn notwendig, hergestellt werden. Zudem soll über alle Standorte ein hoher Standardisierungsgrad erreicht werden, damit individuelle Gestaltungen und Handhabungen die Berichtsfähigkeit nicht einschränken. Vereinfachungen sollen, soweit rechtlich zulässig, in Anspruch genommen werden.
Die Leistung soll im Umfang von 1.000 Beraterstunden (pro Beratertag können maximal 10 Stunden abgerechnet werden), für einen Zeitraum von zwei Jahren, erbracht werden.
Die BA geht davon aus, dass ca. 30 % der Leistungserbringung in den Räumen des Auftraggebers (vor allem in Nürnberg aber auch bundesweit) und ca. 70% beim Auftragnehmer (AN) erbracht werden sollen.
Im Ausnahmefall kann dies auch als werkvertragliche Leistung (z. B. Konzeptionen, gutachterliche Äußerungen) abgerufen werden.
Dieses Kontingent stellt eine Obergrenze dar und kann durch den Auftraggeber (AG) sukzessive abgerufen werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. Der AG ist berechtigt, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 1. Vertragsjahres zu kündigen.
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen aus diesem Vertrag über die elektronischen Bestellsysteme (Katalog) abrufbar sind und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Zur Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Inventarmanagements, speziell bezüglich Bestandsführung Non-IT wird eine externe Beratungsleistung benötigt.
Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Teilleistungen (die Reihenfolge dient nicht der Darstellung der Prioritäten).
Beratungsleistung Bestandsführung Non-IT:
• Bestandsaufnahme in schriftlicher Form, um ein Verständnis über die gelebten Geschäftsprozesse, der damit zusammenhängenden organisatorischen Gegebenheiten sowie der derzeit eingesetzten Softwarelösung zu erlangen. Betrachtung des Inventarisierungs- und Inventurprozesses (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, technische Umsetzung) und der angrenzenden Zugangs- und Abgangsprozesse.
• Zielbilddefinition der Anforderungen unter Berücksichtigung:
o Sowohl der bestehenden Software sowie deren Funktionalitäten und Schnittstellen als auch
o die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Prozesse, die Organisation sowie die Bewertung der Vermögensgegenstände.
o Feststellung der für die BA gültigen rechtlichen Gegebenheiten
Erstellung eines rechtskonformen Konzeptes für die Inventarisierung/Inventur Non-IT. Dabei soll die Rechtskonformität der internen Weisungen und Vorgaben (werden zur Verfügung gestellt) mit der VVReVuS und der BHO geprüft und wenn notwendig, hergestellt werden. Zudem soll über alle Standorte ein hoher Standardisierungsgrad erreicht werden, damit individuelle Gestaltungen und Handhabungen die Berichtsfähigkeit nicht einschränken. Vereinfachungen sollen, soweit rechtlich zulässig, in Anspruch genommen werden.
Die Leistung soll im Umfang von 1.000 Beraterstunden (pro Beratertag können maximal 10 Stunden abgerechnet werden), für einen Zeitraum von zwei Jahren, erbracht werden.
Die BA geht davon aus, dass ca. 30 % der Leistungserbringung in den Räumen des Auftraggebers (vor allem in Nürnberg aber auch bundesweit) und ca. 70% beim Auftragnehmer (AN) erbracht werden sollen.
Im Ausnahmefall kann dies auch als werkvertragliche Leistung (z. B. Konzeptionen, gutachterliche Äußerungen) abgerufen werden.
Dieses Kontingent stellt eine Obergrenze dar und kann durch den Auftraggeber (AG) sukzessive abgerufen werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. Der AG ist berechtigt, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 1. Vertragsjahres zu kündigen.
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen aus diesem Vertrag über die elektronischen Bestellsysteme (Katalog) abrufbar sind und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
b)
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Die Leistung ist nach der geschätzten Aufteilung in Kapitel 2.1 der Leistungsbeschreibung in den Räumlichkeiten der Bundesagentur für Arbeit vorwiegend in Nürnberg oder beim Auftragnehmer zu erbringen. Die konkrete Entscheidung dazu trifft die BA.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 20.10.2025
Ende: 19.10.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen aus diesem Vertrag über die elektronischen Bestellsysteme (Katalog) abrufbar sind und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ende: 19.10.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen aus diesem Vertrag über die elektronischen Bestellsysteme (Katalog) abrufbar sind und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Entfällt.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Siehe Vergabeunterlagen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Vordruck D.7 - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
Vordruck D.8 - Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen
Anlage E.1 - Eignungsanforderungen
Anlage E.2 - Eignungsbewertungsmatrix
Vordruck D.8 - Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen
Anlage E.1 - Eignungsanforderungen
Anlage E.2 - Eignungsbewertungsmatrix
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
14.
Sonstige Angaben
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
C.1 - Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
C.2 - Erklärung bei der Vergabe von Beratungs-/Schulungsleistungen
C.4 - Erklärung Sicherheitsüberprüfungsgesetz nach § 9 SÜG
C.1 - Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
C.2 - Erklärung bei der Vergabe von Beratungs-/Schulungsleistungen
C.4 - Erklärung Sicherheitsüberprüfungsgesetz nach § 9 SÜG
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