Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Bestandsführung Non-IT

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

31.07.2025

01.09.2025 14:00

13-24-00715

Bundesagentur für Arbeit

31.07.2025 10:02

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer:Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ):90478
Ort:Nürnberg
Telefon:+49 911-179-7136
Telefax:+49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.arbeitsagentur.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

13-24-00715

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

01.09.2025 - 14:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

06.10.2025

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=791359

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Beratungsleistung Bestandsführung Non-IT
Zur Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Inventarmanagements, speziell bezüglich Bestandsführung Non-IT wird eine externe Beratungsleistung benötigt.

Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Teilleistungen (die Reihenfolge dient nicht der Darstellung der Prioritäten).

Beratungsleistung Bestandsführung Non-IT:
• Bestandsaufnahme in schriftlicher Form, um ein Verständnis über die gelebten Geschäftsprozesse, der damit zusammenhängenden organisatorischen Gegebenheiten sowie der derzeit eingesetzten Softwarelösung zu erlangen. Betrachtung des Inventarisierungs- und Inventurprozesses (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, technische Umsetzung) und der angrenzenden Zugangs- und Abgangsprozesse.

• Zielbilddefinition der Anforderungen unter Berücksichtigung:
o Sowohl der bestehenden Software sowie deren Funktionalitäten und Schnittstellen als auch
o die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Prozesse, die Organisation sowie die Bewertung der Vermögensgegenstände.
o Feststellung der für die BA gültigen rechtlichen Gegebenheiten

Erstellung eines rechtskonformen Konzeptes für die Inventarisierung/Inventur Non-IT. Dabei soll die Rechtskonformität der internen Weisungen und Vorgaben (werden zur Verfügung gestellt) mit der VVReVuS und der BHO geprüft und wenn notwendig, hergestellt werden. Zudem soll über alle Standorte ein hoher Standardisierungsgrad erreicht werden, damit individuelle Gestaltungen und Handhabungen die Berichtsfähigkeit nicht einschränken. Vereinfachungen sollen, soweit rechtlich zulässig, in Anspruch genommen werden.

Die Leistung soll im Umfang von 1.000 Beraterstunden (pro Beratertag können maximal 10 Stunden abgerechnet werden), für einen Zeitraum von zwei Jahren, erbracht werden.

Die BA geht davon aus, dass ca. 30 % der Leistungserbringung in den Räumen des Auftraggebers (vor allem in Nürnberg aber auch bundesweit) und ca. 70% beim Auftragnehmer (AN) erbracht werden sollen.
Im Ausnahmefall kann dies auch als werkvertragliche Leistung (z. B. Konzeptionen, gutachterliche Äußerungen) abgerufen werden.

Dieses Kontingent stellt eine Obergrenze dar und kann durch den Auftraggeber (AG) sukzessive abgerufen werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. Der AG ist berechtigt, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 1. Vertragsjahres zu kündigen.

Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen aus diesem Vertrag über die elektronischen Bestellsysteme (Katalog) abrufbar sind und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

b)
CPV-Codes

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

c)
Ort der Leistungserbringung

Die Leistung ist nach der geschätzten Aufteilung in Kapitel 2.1 der Leistungsbeschreibung in den Räumlichkeiten der Bundesagentur für Arbeit vorwiegend in Nürnberg oder beim Auftragnehmer zu erbringen. Die konkrete Entscheidung dazu trifft die BA.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Losaufteilung

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn: 20.10.2025
Ende: 19.10.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen aus diesem Vertrag über die elektronischen Bestellsysteme (Katalog) abrufbar sind und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

Entfällt.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Vergabeunterlagen.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Vordruck D.7 - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
Vordruck D.8 - Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen
Anlage E.1 - Eignungsanforderungen
Anlage E.2 - Eignungsbewertungsmatrix

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.

14.
Sonstige Angaben

Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de

C.1 - Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
C.2 - Erklärung bei der Vergabe von Beratungs-/Schulungsleistungen
C.4 - Erklärung Sicherheitsüberprüfungsgesetz nach § 9 SÜG


fd9ed4ce-2417-4abf-8911-526ae0b9b8a0