Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788866
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
b)
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000-5)
Software-Implementierung (72263000-6)
c)
Ort der Leistungserbringung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Es können Angebote für beide Lose abgegeben werden.
Die Lose sind wie folgt benannt (Erläuterung siehe Leistungsbeschreibung)
Los 1: Beschaffung der Lizenzen
Los 2: Implementierung und Customizing
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Wird der unter Punkt 1 Teil B (Leistungsbeschreibung) genannte Höchstmenge für Los 2 ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht.
Die Zuschlagserteilung ist für die 37. KW 2025 vorgesehen.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 5)
12.
Zuschlagskriterien
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 1 ist ausschließlich der Endpreis der Lizenzen brutto pro Jahr maßgebend. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Die KBS stellt sicher, dass die Skontofristen eingehalten werden.
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 2 sind ausschließlich die Kosten pro Personentag (Netto- Tagessatz) maßgebend. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Versionsverlauf
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