Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Straße, Hausnummer: Wasserstraße 215
Postleitzahl (PLZ): 44799
Ort: Bochum
Telefon: +49 234 3040
E-Mail: vergabestelle@kbs.de
Internet-Adresse: www.kbs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ID: 2.472.036
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.08.2025 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
28.10.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788866
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788866
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.08.2025 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fortführung des CRM-System Microsoft Dynamics 365 inkl. Unterstützungsleistungen für die BFIT.
b)
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000-5)
Software-Implementierung (72263000-6)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Der Auftrag ist in 2 Lose aufgeteilt.
Es können Angebote für beide Lose abgegeben werden.
Die Lose sind wie folgt benannt (Erläuterung siehe Leistungsbeschreibung)
Los 1: Beschaffung der Lizenzen
Los 2: Implementierung und Customizing
Es können Angebote für beide Lose abgegeben werden.
Die Lose sind wie folgt benannt (Erläuterung siehe Leistungsbeschreibung)
Los 1: Beschaffung der Lizenzen
Los 2: Implementierung und Customizing
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag über die Beschaffung der Lizenzen (Los 1) und der Rahmenvertrag für Los 2 beginnt ab Zuschlagserteilung und beinhaltet eine Laufzeit von zunächst einem Jahr (12 Monate). Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um drei weitere Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet dann spätestens nach Ablauf der 48 Monate, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Seitens der Auftraggeberin kann der Vertrag im Zeitraum vom Beginn des 2. Jahres bis zum Ablauf der 48 Monate jederzeit mit einer Frist von drei Monaten schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
Wird der unter Punkt 1 Teil B (Leistungsbeschreibung) genannte Höchstmenge für Los 2 ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht.
Die Zuschlagserteilung ist für die 37. KW 2025 vorgesehen.
Wird der unter Punkt 1 Teil B (Leistungsbeschreibung) genannte Höchstmenge für Los 2 ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht.
Die Zuschlagserteilung ist für die 37. KW 2025 vorgesehen.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 5)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 5)
12.
Zuschlagskriterien
Folgende Zuschlagskriterien gelten mit der aufgeführten Gewichtung:
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 1 ist ausschließlich der Endpreis der Lizenzen brutto pro Jahr maßgebend. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Die KBS stellt sicher, dass die Skontofristen eingehalten werden.
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 2 sind ausschließlich die Kosten pro Personentag (Netto- Tagessatz) maßgebend. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 1 ist ausschließlich der Endpreis der Lizenzen brutto pro Jahr maßgebend. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Die KBS stellt sicher, dass die Skontofristen eingehalten werden.
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 2 sind ausschließlich die Kosten pro Personentag (Netto- Tagessatz) maßgebend. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
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