Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Halberstädter Str. 2 / am „Platz des 17.Juni“
Postleitzahl (PLZ): 39112
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 5675541
E-Mail: beschaffung@mi.sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13.12-ÖA-2025-01
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
20.08.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.10.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788441
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788441
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
20.08.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Durchführung des Winterdienstes. Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und die Streupflicht an der Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport gemäß Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg.
b)
CPV-Codes
Schneeräumung (90620000-9)
Glatteisbeseitigung (90630000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Winterdienst für die Liegenschaft Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg für das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Der Auftrag enthält optionale Positionen, die nur im Bedarfsfall beauftragt werden.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Der Auftrag wird als Gesamtleistung in einem Los vergeben.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
c)
Vergabe von Losen
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragslaufzeit: 01. November 2025 bis 31. Oktober 2027.
(2) Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30. Mai 2027 für das Optionsjahr 01. November 2027 bis 31. Oktober 2028,
b) bis zum 30. Mai 2028 für das Optionsjahr 01. November 2028 bis 31. Oktober 2029
(2) Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30. Mai 2027 für das Optionsjahr 01. November 2027 bis 31. Oktober 2028,
b) bis zum 30. Mai 2028 für das Optionsjahr 01. November 2028 bis 31. Oktober 2029
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) und gem. Vertragsentwurf
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1.Folgende leistungsbezogene Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
-Anlage 01 Angebotsblatt
-Anlage 03 LV-Preisblatt
Anlage 04 Kalkulation SVS
2.Folgende vorläufige Eignungsnachweise müssen vom Bieter, und den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (wenn vorhanden) mit dem Angebot eingereicht werden:
- Anlage 11 Eigenerklärung zur Eignung (Vorläufiger Beleg zur Eignung)
- Anlage 15 Bietergemeinschaftserklärung -wenn vorhanden- Die Erklärung ist vollständig auszufüllen und von allen Beteiligten der Bietergemeinschaft mit Unterschriften zu bestätigen. Die Erklärung kann in eingescannter Form als PDF dem Angebot beigefügt werden.
- Anlage 12 Bewerbererklärung nach Abschnitt 1
-alternativ zu o.g. Erklärungen akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 35 Abs. 3 UVgO.
Über eine Nachforderung für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 16 Abs. 1 TVergG LSA i.V.m. § 41 Abs. 2 UVgO,
3. Vor Zuschlagserteilung werden die folgenden Eignungsunterlagen vom Bestbieter und bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern, durch die Vergabestelle, angefordert (Bestbieterprinzip):
Sie können die folgenden Unterlagen freiwillig zusammen mit dem Angebot einreichen. Eine Verpflichtung zur Vorlage bereits mit dem Angebot besteht nicht.
- Anlage 13 Referenzliste mit Angaben von Erfahrungen bei drei vergleichbaren Projek-ten im Zeitraum ab 2022. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine Liste von geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mind. die Auftraggeber, die Jahresauftragswerte, der Leistungszeitraum, der Leistungsumfang/ art und ein zentraler Ansprechpartner zu benennen. Die Objekte sind vergleichbar, wenn sie eine vergleichbare Leistung nach Art und Umfang beinhalten. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie beim Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 5.000 Euro brutto pro Jahr oder zwischen 10.000 Euro und 20.000 Euro pro Jahr brutto). Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist der Bieter verantwortlich.
- ggf. Anlage 16 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
- Sollen Nachunternehmen/Unterauftragnehmer beauftragt werden, dann ist nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Gleichzeitig ist durch die Nachunternehmer/Unterauftragnehmer die Anlage 14 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 31 UVgO, 123, 124 GWB beizufügen.
- Erfolgt der Einsatz von Nachunternehmern mit Eignungsleihe, sind diese namentlich zu benennen. Zudem muss eine Verpflichtungserklärung zur Bereitstellung der Eignung eingereicht werden. Durch den Nachunternehmer mit Eignungsleihe sind darüber hinaus die entsprechenden Eignungsnachweise vorzulegen, die die fehlende Eignung des Bieters insoweit ergänzt sowie die Anlage 14 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 123, 124 GWB.
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mind. in Kopie aus der folgende Mindestangaben hervorgehen: Versicherter, Versicherungsscheinnummer, Versicherungsdauer, Haftungssummen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Sachverhalt aufweisen:Personen- und Sachschäden bis 2.000.000,00 Euro, Vermögensschäden bis 250.000,00 Euro, Schlüsselschäden bis 60.000 Euro. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotserstellung keine ausreichende Deckung vorliegen, genügt eine Bestätigung der Versicherung, dass im Falle der Auftragserteilung die Deckungssummen entsprechend angepasst werden.
- Anlage 10 Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
4.Darüber hinaus wird die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung folgende Eignungsunterlagen vom Bestbieter und bei einer Bietergemeinschaft von den Mitgliedern, anfordern (Bestbieterprinzip):
Sie können die folgenden Unterlagen freiwillig zusammen mit dem Angebot einreichen. Eine Verpflichtung zur Vorlage bereits mit dem Angebot besteht nicht.
- Anlage 14 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
- Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
- Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handels- oder Vereinsregister (Ausdruck aus dem Register mind. in einfacher Kopie nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Entscheidend für die Anerkennung ist, dass die letzte Eintragung im Register aus dem vorgelegten Auszug hervorgeht. Im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) ist auch für die persönlich haftenden Gesellschafter des Bieters (soweit mit Rücksicht auf deren Rechtsform vorhanden) jeweils ein Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister vorzulegen. Das gilt insbesondere im Fall von Bietergemeinschaften.
Bei fehlender Registerpflicht ist dies im Angebot anzugeben und anstelle des Registerauszugs eine Darstellung des Unternehmens (insbesondere zur Rechtsform, zu dem/den Inhaber/n bzw. Gesellschaftern und zu dem/den gesetzlichen Vertreter/n) vorzulegen.
Oder alternativ zu den o.g. Unterlagen
- Die Vergabestelle akzeptiert anstelle der oben genannten Eignungsunterlagen die Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis einer anerkannten Präqualifizierungsstelle (zum Beispiel ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt www.sachsen-anhalt.abst.de oder AVPQ der Industrie- und Handelskammer). Das Zertifikat bzw. die Bescheinigung muss die Bezeichnung der Stelle (Zugangsstelle) und der Registrierungsnummer, unter denen der Abruf erfolgen kann, sowie die erforderlichen Zu-gangsdaten (Zugangscode) erkennen lassen. Die Gültigkeit der Präqualifizierungen und Zertifizierungen darf gem. § 7 TVergG LSA drei Jahre nicht überschreiten.
Wird bereits mit der vorläufigen Erklärung zur Eignung (Anlage 11) eine elektronische Zugangsstelle (URL) zu einer anerkannten Präqualifizierungsstelle und die erforderlichen Zugangsdaten (Zugangscode) angeben, sodass ein direkter Zugang für die Vergabestelle gewährleistet ist und sind die geforderten Unterlagen in der vorgegebenen Form in dieser Datenbank vorhanden, dann kann die Vergabestelle auf eine Anforderung dieser Unterlagen verzichten. Alle nicht bei der Präqualifizierung vorliegenden Unterlagen sind vom Bieter vorzulegen (siehe auch Ausführungen Anlage 20 Allgemeine Bewerbungsbedingungen).
5.Die Unterlagen zum Bestbieterprinzip sind gem. § 8 Abs. 2 TVergG LSA wie folgt einzureichen:
1. Form: Die Erklärungen und Nachweise sind auf Anforderung durch die Vergabestelle über die eVergabe-Plattform einzureichen. Die Erklärungen und Nachweise können handschriftlich unterschrieben und eingescannt als PDF oder elektronisch in Textform oder durch qualifizierte Signatur oder fortgeschrittener Signatur abgezeichnet werden.
2. Frist: Für die Vorlage der Erklärungen und Nachweise Bestbieterprinzip wird eine Frist von 3 vollen Werktagen festgelegt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das Angebot bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestbieterunterlagen von der Wertung auszuschließen ist. In diesem Fall ist eine Nachforderung ausgeschlossen.
Der produktive Stundenlohn und die Angaben zu den Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeberanteil) bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes müssen mindestens den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben führt zum Ausschluss des Angebotes. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA in Höhe von mind. 15,67 Euro für die Ausführung der Leistung zugrunde zu legen.
-Anlage 01 Angebotsblatt
-Anlage 03 LV-Preisblatt
Anlage 04 Kalkulation SVS
2.Folgende vorläufige Eignungsnachweise müssen vom Bieter, und den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (wenn vorhanden) mit dem Angebot eingereicht werden:
- Anlage 11 Eigenerklärung zur Eignung (Vorläufiger Beleg zur Eignung)
- Anlage 15 Bietergemeinschaftserklärung -wenn vorhanden- Die Erklärung ist vollständig auszufüllen und von allen Beteiligten der Bietergemeinschaft mit Unterschriften zu bestätigen. Die Erklärung kann in eingescannter Form als PDF dem Angebot beigefügt werden.
- Anlage 12 Bewerbererklärung nach Abschnitt 1
-alternativ zu o.g. Erklärungen akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 35 Abs. 3 UVgO.
Über eine Nachforderung für fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 16 Abs. 1 TVergG LSA i.V.m. § 41 Abs. 2 UVgO,
3. Vor Zuschlagserteilung werden die folgenden Eignungsunterlagen vom Bestbieter und bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern, durch die Vergabestelle, angefordert (Bestbieterprinzip):
Sie können die folgenden Unterlagen freiwillig zusammen mit dem Angebot einreichen. Eine Verpflichtung zur Vorlage bereits mit dem Angebot besteht nicht.
- Anlage 13 Referenzliste mit Angaben von Erfahrungen bei drei vergleichbaren Projek-ten im Zeitraum ab 2022. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine Liste von geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mind. die Auftraggeber, die Jahresauftragswerte, der Leistungszeitraum, der Leistungsumfang/ art und ein zentraler Ansprechpartner zu benennen. Die Objekte sind vergleichbar, wenn sie eine vergleichbare Leistung nach Art und Umfang beinhalten. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie beim Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 5.000 Euro brutto pro Jahr oder zwischen 10.000 Euro und 20.000 Euro pro Jahr brutto). Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist der Bieter verantwortlich.
- ggf. Anlage 16 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
- Sollen Nachunternehmen/Unterauftragnehmer beauftragt werden, dann ist nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Gleichzeitig ist durch die Nachunternehmer/Unterauftragnehmer die Anlage 14 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 31 UVgO, 123, 124 GWB beizufügen.
- Erfolgt der Einsatz von Nachunternehmern mit Eignungsleihe, sind diese namentlich zu benennen. Zudem muss eine Verpflichtungserklärung zur Bereitstellung der Eignung eingereicht werden. Durch den Nachunternehmer mit Eignungsleihe sind darüber hinaus die entsprechenden Eignungsnachweise vorzulegen, die die fehlende Eignung des Bieters insoweit ergänzt sowie die Anlage 14 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 123, 124 GWB.
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mind. in Kopie aus der folgende Mindestangaben hervorgehen: Versicherter, Versicherungsscheinnummer, Versicherungsdauer, Haftungssummen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Sachverhalt aufweisen:Personen- und Sachschäden bis 2.000.000,00 Euro, Vermögensschäden bis 250.000,00 Euro, Schlüsselschäden bis 60.000 Euro. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotserstellung keine ausreichende Deckung vorliegen, genügt eine Bestätigung der Versicherung, dass im Falle der Auftragserteilung die Deckungssummen entsprechend angepasst werden.
- Anlage 10 Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
4.Darüber hinaus wird die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung folgende Eignungsunterlagen vom Bestbieter und bei einer Bietergemeinschaft von den Mitgliedern, anfordern (Bestbieterprinzip):
Sie können die folgenden Unterlagen freiwillig zusammen mit dem Angebot einreichen. Eine Verpflichtung zur Vorlage bereits mit dem Angebot besteht nicht.
- Anlage 14 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
- Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
- Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handels- oder Vereinsregister (Ausdruck aus dem Register mind. in einfacher Kopie nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Entscheidend für die Anerkennung ist, dass die letzte Eintragung im Register aus dem vorgelegten Auszug hervorgeht. Im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) ist auch für die persönlich haftenden Gesellschafter des Bieters (soweit mit Rücksicht auf deren Rechtsform vorhanden) jeweils ein Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister vorzulegen. Das gilt insbesondere im Fall von Bietergemeinschaften.
Bei fehlender Registerpflicht ist dies im Angebot anzugeben und anstelle des Registerauszugs eine Darstellung des Unternehmens (insbesondere zur Rechtsform, zu dem/den Inhaber/n bzw. Gesellschaftern und zu dem/den gesetzlichen Vertreter/n) vorzulegen.
Oder alternativ zu den o.g. Unterlagen
- Die Vergabestelle akzeptiert anstelle der oben genannten Eignungsunterlagen die Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis einer anerkannten Präqualifizierungsstelle (zum Beispiel ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt www.sachsen-anhalt.abst.de oder AVPQ der Industrie- und Handelskammer). Das Zertifikat bzw. die Bescheinigung muss die Bezeichnung der Stelle (Zugangsstelle) und der Registrierungsnummer, unter denen der Abruf erfolgen kann, sowie die erforderlichen Zu-gangsdaten (Zugangscode) erkennen lassen. Die Gültigkeit der Präqualifizierungen und Zertifizierungen darf gem. § 7 TVergG LSA drei Jahre nicht überschreiten.
Wird bereits mit der vorläufigen Erklärung zur Eignung (Anlage 11) eine elektronische Zugangsstelle (URL) zu einer anerkannten Präqualifizierungsstelle und die erforderlichen Zugangsdaten (Zugangscode) angeben, sodass ein direkter Zugang für die Vergabestelle gewährleistet ist und sind die geforderten Unterlagen in der vorgegebenen Form in dieser Datenbank vorhanden, dann kann die Vergabestelle auf eine Anforderung dieser Unterlagen verzichten. Alle nicht bei der Präqualifizierung vorliegenden Unterlagen sind vom Bieter vorzulegen (siehe auch Ausführungen Anlage 20 Allgemeine Bewerbungsbedingungen).
5.Die Unterlagen zum Bestbieterprinzip sind gem. § 8 Abs. 2 TVergG LSA wie folgt einzureichen:
1. Form: Die Erklärungen und Nachweise sind auf Anforderung durch die Vergabestelle über die eVergabe-Plattform einzureichen. Die Erklärungen und Nachweise können handschriftlich unterschrieben und eingescannt als PDF oder elektronisch in Textform oder durch qualifizierte Signatur oder fortgeschrittener Signatur abgezeichnet werden.
2. Frist: Für die Vorlage der Erklärungen und Nachweise Bestbieterprinzip wird eine Frist von 3 vollen Werktagen festgelegt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das Angebot bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestbieterunterlagen von der Wertung auszuschließen ist. In diesem Fall ist eine Nachforderung ausgeschlossen.
Der produktive Stundenlohn und die Angaben zu den Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeberanteil) bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes müssen mindestens den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben führt zum Ausschluss des Angebotes. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA in Höhe von mind. 15,67 Euro für die Ausführung der Leistung zugrunde zu legen.
12.
Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Wertungspreis wird aus dem Preisblatt entnommen und gilt einschl. den optionalen Bedarfspositionen. Skonto wird beim Zuschlagskriterium nicht berücksichtigt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es ist ein bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Bieterfragen sind bis zum 11. August 2025 einzureichen.
1. Es besteht die Möglichkeit die Örtlichkeit zu besichtigen. Die Besichtigung ist telefonisch vorab unter folgender Telefonnummer abzustimmen: 0391-567-5206
2. Die Vergabestelle ist gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung zu prüfen, ob von den Bietern, die für den Zuschlag vorgesehen sind, Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soll die Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft erteilt werden, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Darüber hinaus kann die Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
3. Die Vergabeunterlagen stehen auf der eVergabe Plattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch möglich.
4. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angeboten deutlich zu kennzeichnen, um eine Offenlegung im Falle eines Nachprüfungsverfahrens zu vermeiden.
5. Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegen die Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 46 Abs. 1 Satz 3 UVgO sowie § 19 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Vergabestelle informiert spätestens sieben Werktage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss den/die unterlegenden Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes (Informations- und Rügefrist gemäß § 19 Abs. 1 TVergG LSA). Sofern der Bieter die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber der Vergabestelle vor Ablauf der Informations- und Rügefrist beanstandet und der Beanstandung durch die Vergabestelle nicht abgeholfen werden kann, muss sich der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 TVergG LSA zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch schriftlichen oder elektronischen Antrag an die Nachprüfungsbehörde wenden. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
oder
4.mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
3. Vergabekammer
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
1. Es besteht die Möglichkeit die Örtlichkeit zu besichtigen. Die Besichtigung ist telefonisch vorab unter folgender Telefonnummer abzustimmen: 0391-567-5206
2. Die Vergabestelle ist gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung zu prüfen, ob von den Bietern, die für den Zuschlag vorgesehen sind, Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soll die Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft erteilt werden, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Darüber hinaus kann die Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
3. Die Vergabeunterlagen stehen auf der eVergabe Plattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch möglich.
4. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angeboten deutlich zu kennzeichnen, um eine Offenlegung im Falle eines Nachprüfungsverfahrens zu vermeiden.
5. Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegen die Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 46 Abs. 1 Satz 3 UVgO sowie § 19 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Vergabestelle informiert spätestens sieben Werktage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss den/die unterlegenden Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes (Informations- und Rügefrist gemäß § 19 Abs. 1 TVergG LSA). Sofern der Bieter die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber der Vergabestelle vor Ablauf der Informations- und Rügefrist beanstandet und der Beanstandung durch die Vergabestelle nicht abgeholfen werden kann, muss sich der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 TVergG LSA zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch schriftlichen oder elektronischen Antrag an die Nachprüfungsbehörde wenden. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
oder
4.mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
3. Vergabekammer
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
22969915-ff21-446c-adcf-56e0a27cbde5