Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Finanzamt Magdeburg
Straße, Hausnummer: Tessenowstraße 10
Postleitzahl (PLZ): 39114
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391 8851650
Telefax: +49 391 8851000
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
GS 130 ÖA 022025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
14.08.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.10.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788312
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788312
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
14.08.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
a) Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Lieferung von 461 teilweise verschiedenen Stauraummöbeln (vgl. inklusive Aufbau) zur einheitlichen Ergänzung des bestehenden Mobiliars, an die entsprechenden Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. lit. c).
b) Mindestens seit dem Jahr 2020 wurde im Rahmen des Wettbewerbs (vgl. mindestens öffentliche Ausschreibung) das Stauraummöbelprogramm „Assmann Allvia“ (vgl. 3.630 verschiedene Stauraummöbel) für die Finanzämter inklusive Finanzdienste beschafft.
c) Mit der o. g. Beschaffung (vgl. keine Neueinrichtung von eigenständigen Arbeitsbereichen oder Einrichtung bisher nicht vorhandener Liegenschaften) soll ein vorhandenes einheitliches Erscheinungsbild fortgeführt werden (vgl. Ersatz-/Ergänzungsbeschaffung; einheitliches Fugenmaß in alle Richtungen; einheitliche Schrankhöhen insbesondere in Kombination mit vorhandenen Stauraummöbeln gleicher Konstruktion).
d) Bei den Bedarfsträgern besteht somit bereits eine Grundausstattung (vgl. Kernsortiment) mit den ausgeschriebenen unter lit. b) genannten Stauraummöbeln.
e) Nicht zugelassen sind daher abweichende Büromöbelprogramme anderer Hersteller.
f) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung i. V. m. der Anlage „A1 - Preisblatt“. und die Lieferungen erfolgen an die im lit. c) genannten Auslieferungsstellen (vgl. auch Anlage "5 - Auslieferungsverzeichnis").
g) Das Qualitätskriterium für die zu erbringende Leistung ist die Erfüllung der gestellten Anforderung unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. Anlage "A1 - Erklärung Mindestanforderungen").
h) Die leistungsbezogenen Bieterfragen 2023/2024 (vgl. ohne Änderungen der Vergabeunterlagen; Änderungen 2024 sind in den Vergabeunterlagen 2025 enthalten) werden in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" (vgl. ab Ziffer 9) zur Verfügung gestellt.
b) Mindestens seit dem Jahr 2020 wurde im Rahmen des Wettbewerbs (vgl. mindestens öffentliche Ausschreibung) das Stauraummöbelprogramm „Assmann Allvia“ (vgl. 3.630 verschiedene Stauraummöbel) für die Finanzämter inklusive Finanzdienste beschafft.
c) Mit der o. g. Beschaffung (vgl. keine Neueinrichtung von eigenständigen Arbeitsbereichen oder Einrichtung bisher nicht vorhandener Liegenschaften) soll ein vorhandenes einheitliches Erscheinungsbild fortgeführt werden (vgl. Ersatz-/Ergänzungsbeschaffung; einheitliches Fugenmaß in alle Richtungen; einheitliche Schrankhöhen insbesondere in Kombination mit vorhandenen Stauraummöbeln gleicher Konstruktion).
d) Bei den Bedarfsträgern besteht somit bereits eine Grundausstattung (vgl. Kernsortiment) mit den ausgeschriebenen unter lit. b) genannten Stauraummöbeln.
e) Nicht zugelassen sind daher abweichende Büromöbelprogramme anderer Hersteller.
f) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich ab der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung i. V. m. der Anlage „A1 - Preisblatt“. und die Lieferungen erfolgen an die im lit. c) genannten Auslieferungsstellen (vgl. auch Anlage "5 - Auslieferungsverzeichnis").
g) Das Qualitätskriterium für die zu erbringende Leistung ist die Erfüllung der gestellten Anforderung unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. Anlage "A1 - Erklärung Mindestanforderungen").
h) Die leistungsbezogenen Bieterfragen 2023/2024 (vgl. ohne Änderungen der Vergabeunterlagen; Änderungen 2024 sind in den Vergabeunterlagen 2025 enthalten) werden in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" (vgl. ab Ziffer 9) zur Verfügung gestellt.
b)
CPV-Codes
Büromöbel (39130000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt plus
Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt
vgl. Anlage "5 - Auslieferungsverzeichnis"
Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt
vgl. Anlage "5 - Auslieferungsverzeichnis"
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Es handelt sich um eine einmalige
Lieferleistung. Die Auslieferung muss bis 30. November 2025 abgeschlossen sein.
Lieferleistung. Die Auslieferung muss bis 30. November 2025 abgeschlossen sein.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
AG/Auftraggeber
AN/Arbeitnehmer
BSt/Beschaffungsstelle
EE/Eigenerklärung
MA/Mindestanforderung
UAN/Unterauftragnehmer
Quelle: A2 - Bieter- und Eignungsauskunft
+
I. Grundangaben
1. Unternehmensdaten für WReg
2. EE
- Bietergemeinschaft, Eignungsleihe/UAN-Einsatz, Branchentarifvertrag, Berufsgenossenschaft, Kommunikation (im Vergabeverfahren/während der Vertragsdurchführung) in deutscher Sprache; Reduzierung der CO2-Emissionen
+
II. Eignungsangaben
EE,
1. Präqualifizierung Nachweis mit dem Angebot
2. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet
3. allgemein, dass
a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
- § 123 GWB und § 124 GWB,
- § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
- § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 1.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
4. zum TVergG LSA
Hinweis „A2 - Bieter- und Eignungsauskunft“ zur Ziffer 3.4. beachten (Erklärungen mit dem Angebot oder auf Aufforderung)
EE
zu § 11 TVergG LSA, dass
a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG).
b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht.
c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann.
e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt.
f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist.
zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
zu § 14 TVergG LSA, dass
a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden.
b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist.
c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist.
d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind.
zu § 17 TVergG LSA, dass
a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN
- die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und
- die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge
vorlegt werden.
b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden.
c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben.
d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt.
zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass
a) die Nichtabgabe/verspätete Abgabe/Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch den Bieter, als auch dem UAN zum Ausschluss des Angebotes während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA (UVgO-Verfahren) führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA (UVgO-Verfahren) i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann.
b) Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
5. zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass
die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 €
- Sonstige Vermögensschäden: 250.000 €
- Schlüsselversicherung: 0 €
oder
die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und deshalb einen Vorvertrag als Anlage zum Angebot beigefügt wird und innerhalb einer Woche nach dem Zuschlag die Anpassung der Versicherungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen und der BSt innerhalb von zwei Wochen der Nachweis der Versicherung vorlegt wird.
6. zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte
Mitarbeiter)
MA Personal/Leistungsart: Keine Anforderung
7. zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
MA jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: k. A.
8. zur Qualifikation des Personals,
- Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und stehen im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - zur Verfügung
9. zum Qualitätsmanagement,
- mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird
10. zum Umweltmanagement,
- mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird
+
11. Referenzen
- Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN)
- Name/Adresse des AG, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG)
- Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor)
- Leistung Lieferung Stauraummöbel
- Lieferung angebotene Stauraummöbel
- Benennung Bezeichnung/Name/Möbelserie
MA Referenzen (vgl. Mindestanforderungen, 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.3. lit. g))
- drei Referenzen fürLieferung angebotene Stauraummöbel
- Leistungen seit dem 01.01.2022 (Abnahme Leistung) erbracht
- alle Referenzen Laufzeit: Vertrag: nicht zwingend/Auftrag: ausreichend
- Summe jährliche Lieferung angebotene Stauraummöbel insgesamt (vgl. ohne Bezug Referenzen; mindestens 340)
AN/Arbeitnehmer
BSt/Beschaffungsstelle
EE/Eigenerklärung
MA/Mindestanforderung
UAN/Unterauftragnehmer
Quelle: A2 - Bieter- und Eignungsauskunft
+
I. Grundangaben
1. Unternehmensdaten für WReg
2. EE
- Bietergemeinschaft, Eignungsleihe/UAN-Einsatz, Branchentarifvertrag, Berufsgenossenschaft, Kommunikation (im Vergabeverfahren/während der Vertragsdurchführung) in deutscher Sprache; Reduzierung der CO2-Emissionen
+
II. Eignungsangaben
EE,
1. Präqualifizierung Nachweis mit dem Angebot
2. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet
3. allgemein, dass
a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
- § 123 GWB und § 124 GWB,
- § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
- § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 1.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
4. zum TVergG LSA
Hinweis „A2 - Bieter- und Eignungsauskunft“ zur Ziffer 3.4. beachten (Erklärungen mit dem Angebot oder auf Aufforderung)
EE
zu § 11 TVergG LSA, dass
a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG).
b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht.
c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann.
e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt.
f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist.
zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
zu § 14 TVergG LSA, dass
a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden.
b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist.
c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist.
d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind.
zu § 17 TVergG LSA, dass
a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN
- die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und
- die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge
vorlegt werden.
b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden.
c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben.
d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt.
zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass
a) die Nichtabgabe/verspätete Abgabe/Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch den Bieter, als auch dem UAN zum Ausschluss des Angebotes während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA (UVgO-Verfahren) führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA (UVgO-Verfahren) i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann.
b) Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
5. zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass
die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 €
- Sonstige Vermögensschäden: 250.000 €
- Schlüsselversicherung: 0 €
oder
die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und deshalb einen Vorvertrag als Anlage zum Angebot beigefügt wird und innerhalb einer Woche nach dem Zuschlag die Anpassung der Versicherungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen und der BSt innerhalb von zwei Wochen der Nachweis der Versicherung vorlegt wird.
6. zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte
Mitarbeiter)
MA Personal/Leistungsart: Keine Anforderung
7. zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
MA jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: k. A.
8. zur Qualifikation des Personals,
- Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und stehen im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - zur Verfügung
9. zum Qualitätsmanagement,
- mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird
10. zum Umweltmanagement,
- mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird
+
11. Referenzen
- Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN)
- Name/Adresse des AG, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG)
- Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor)
- Leistung Lieferung Stauraummöbel
- Lieferung angebotene Stauraummöbel
- Benennung Bezeichnung/Name/Möbelserie
MA Referenzen (vgl. Mindestanforderungen, 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.3. lit. g))
- drei Referenzen fürLieferung angebotene Stauraummöbel
- Leistungen seit dem 01.01.2022 (Abnahme Leistung) erbracht
- alle Referenzen Laufzeit: Vertrag: nicht zwingend/Auftrag: ausreichend
- Summe jährliche Lieferung angebotene Stauraummöbel insgesamt (vgl. ohne Bezug Referenzen; mindestens 340)
12.
Zuschlagskriterien
1. Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt:
2. Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen.
3. Die Vergabestelle wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 41 UVgO i. V. m. § 43 UVgO vornehmen.
4. Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt:
a) Gemäß dem Wertungskriterium niedrigster Preis: 100 Prozent
b) Der Skontoabzug und der maßgebliche Mehrwertsteuersatz werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
c) Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt:
c) Der Wertungspreis ergibt sich aus der Multiplikation der Abnahmemenge und dem Preis pro Stück und der Addition der einzelnen Multiplikationsergebnisse ohne Berücksichtigung des maßgeblichen Mehrwertsteuersatzes. Die so ermittelte Gesamtsumme ist der zu Grunde zu legende Wertungspreis.
d) Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme stellt das wirtschaftlichste dar.
- Fundstelle: A1 - Preisblatt.
5. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
2. Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen.
3. Die Vergabestelle wird die Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 41 UVgO i. V. m. § 43 UVgO vornehmen.
4. Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt:
a) Gemäß dem Wertungskriterium niedrigster Preis: 100 Prozent
b) Der Skontoabzug und der maßgebliche Mehrwertsteuersatz werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
c) Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt:
c) Der Wertungspreis ergibt sich aus der Multiplikation der Abnahmemenge und dem Preis pro Stück und der Addition der einzelnen Multiplikationsergebnisse ohne Berücksichtigung des maßgeblichen Mehrwertsteuersatzes. Die so ermittelte Gesamtsumme ist der zu Grunde zu legende Wertungspreis.
d) Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme stellt das wirtschaftlichste dar.
- Fundstelle: A1 - Preisblatt.
5. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine bestimmte Rechtsform
14.
Sonstige Angaben
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Teilnahme-und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 05.08.2025 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de).
4. Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) kostenlos zum Download bereit.
5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
6. Die Bewerber/Die Bieter haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/des Angebotes führen.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist den formalisierten Teilnahmeantrag/das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Die elektronische Abgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. bspw. A1 - Teilnahmeantrag/A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form).
10. Es ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
11. Durch das Hochladen des Teilnahmeantrags/des Angebotes über den "AnAWeb" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt.
12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Teilnahmeantrag und Angebot (vgl. A1 - Teilnahmeantrag/A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechter Einreichung kann der Teilnahmeantrag/das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
13. Die Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
14. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren.
15. Weiterführende Verfahrensangaben zur Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und zur Teilnahmeantrags-/Angebotswertung ergeben sich aus der Aufforderung zum Teilnahmeantrag und der Angebotsaufforderung (vgl. bspw. 2 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, 2 - Angebotsaufforderung).
16. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
17. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
18. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden.
19. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
20. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. bspw. Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
21. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. bspw. 2 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb/2 - Angebotsaufforderung i. V. m. A2 - Bewerber/Bieter- und Eignungsauskunft).
22. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
23. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote
a) gemäß§ 46 Absatz 1 UVgO und
b) ab einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von 40.000 € den Vorgaben des § 19 Abs. 1 - 5 des TVergG LSA und
c) bei europaweiten Verfahren den §§ 134 GWB und 62 VgV.
24. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA (national) auf elektronischem Weg informieren.
25. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage (EU)/zehn Werktage (national) nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB/)/§ 19 Abs. 4 TVergG LSA).
26) EU-Verfahren:
a) Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin (vgl. Eu-Verfahren).
b) Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. nur EU-Verfahren).
Nationale Verfahren:
27. Nationale Verfahren:
Jeder Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße (vgl. § 19 Abs. 4 TVergG LSA) bei Vergaben an die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mittels schriftlichen oder elektronischen Antrag wenden (Anschrift: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 1., und 3. Vergabekammer- Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale); Telefon: +49 345 514-1529/ +49 345 514-1536 oder Telefax: +49 345 514-1111 E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de).
28. Es gilt deutsches Recht.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de).
4. Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) kostenlos zum Download bereit.
5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
6. Die Bewerber/Die Bieter haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/des Angebotes führen.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist den formalisierten Teilnahmeantrag/das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Die elektronische Abgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. bspw. A1 - Teilnahmeantrag/A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form).
10. Es ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
11. Durch das Hochladen des Teilnahmeantrags/des Angebotes über den "AnAWeb" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt.
12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Teilnahmeantrag und Angebot (vgl. A1 - Teilnahmeantrag/A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechter Einreichung kann der Teilnahmeantrag/das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
13. Die Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
14. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren.
15. Weiterführende Verfahrensangaben zur Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und zur Teilnahmeantrags-/Angebotswertung ergeben sich aus der Aufforderung zum Teilnahmeantrag und der Angebotsaufforderung (vgl. bspw. 2 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, 2 - Angebotsaufforderung).
16. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
17. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
18. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden.
19. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
20. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. bspw. Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
21. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. bspw. 2 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb/2 - Angebotsaufforderung i. V. m. A2 - Bewerber/Bieter- und Eignungsauskunft).
22. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
23. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote
a) gemäß§ 46 Absatz 1 UVgO und
b) ab einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von 40.000 € den Vorgaben des § 19 Abs. 1 - 5 des TVergG LSA und
c) bei europaweiten Verfahren den §§ 134 GWB und 62 VgV.
24. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA (national) auf elektronischem Weg informieren.
25. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage (EU)/zehn Werktage (national) nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB/)/§ 19 Abs. 4 TVergG LSA).
26) EU-Verfahren:
a) Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin (vgl. Eu-Verfahren).
b) Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. nur EU-Verfahren).
Nationale Verfahren:
27. Nationale Verfahren:
Jeder Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße (vgl. § 19 Abs. 4 TVergG LSA) bei Vergaben an die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mittels schriftlichen oder elektronischen Antrag wenden (Anschrift: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 1., und 3. Vergabekammer- Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale); Telefon: +49 345 514-1529/ +49 345 514-1536 oder Telefax: +49 345 514-1111 E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de).
28. Es gilt deutsches Recht.
133839f7-2f1c-4b46-b58e-38e84a166593