Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Im Zuge der Baumaßnahme sind im wesentlichen folgende Bauleistungen zu erbringen:
840 m² Betonoberfläche der Ostmole säubern durch Strahlen mit Druckwasser
270 m Kanthölzer mit variierenden Querschnitten als verlorene Randschhalung montieren
5 t konstruktive Bewehrung einbringen
konstruktive Verankerung der Betonplatte aus 650 St. Betonschrauben herstellen
80 m³ Beton einbringen
60 m Raumfugen in der Ortbetonplatte herstellen
Weil der geschätzte Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwertes liegt, ist nach dem VHB-W die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A, 1. Abschnitt) anzuwenden. Ferner liegt der Auftragswert über 150.000,- € (Auftragswertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. (2) VOB/A), daher wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100% Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es finden die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB Anwendung. Zur Erklärung der Eignung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 333 a-B oder eine EEE durch die/den Bieter, wenn diese/dieser nicht präqualifiziert sind/ist, bei Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe sind die Angaben zusätzlich von den Unterauftragunternehmen für die jeweilige Eignungsleihe gesondert mit dem Angebot auszufüllen und einzureichen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Dezernat U20
- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
gdws@wsv.bund.de