Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ): 06844
Ort: Dessau-Roßlau
E-Mail: carolin.walther@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Projekt 202364, Az 60 430/00023
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
25.08.2025 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
26.09.2025
c)
Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=787524
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=787524
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
25.08.2025 - 14:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Zudem ist eine Zusammenfassung jedes Aktionsplans der Europäischen Kommission zu berichten.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde die Europäische Kommission ermächtigt, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um eine obligatorische elektronische Datenablage für die Berichterstattung einzuführen. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2022 das Verfahren der Datenberichterstattung grundlegend neu geregelt. Die Europäische Umweltagentur hat mit dem Reportnet 3 eine entsprechende Datenablage eingerichtet, die umfangreiche Vorgaben zu Inhalten und Formaten der Datenberichterstattung beinhaltet. Dies betrifft auch die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024.
In Deutschland werden Lärmaktionspläne von den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie dem Eisenbahn-Bundesamt erstellt und dem Umweltbundesamt im Rahmen der Datenberichterstattung übermittelt. Das Umweltbundesamt ist gemäß § 47d BImSchGm benannte Stelle und für die technische Berichterstattung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie gegenüber der Europäischen Umweltagentur zuständig.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll eine umfassende technische Unterstützung bei der Analyse der Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024 sowie bei der Vorbereitung der Berichterstattung für die Lärmaktionsplanung 2029 erfolgen.
Ziel ist es, die an das Umweltbundesamt übermittelten Berichtsdaten systematisch auszuwerten, um Erkenntnisse zur Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der Meldungen zu gewinnen. Darauf aufbauend sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Berichterstattungswesens erarbeitet werden.
Die Analyse umfasst sowohl die eigentlichen Lärmaktionspläne als auch Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Dabei sind insbesondere folgende Berichtselemente zu berücksichtigen:
- Zuständige Behörden
- Lärmaktionspläne
- Ruhige Gebiete.
Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Effizienz und Aussagekraft der Berichterstattung zu optimieren und eine fundierte Grundlage für die zukünftige Lärmaktionsplanung zu schaffen.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde die Europäische Kommission ermächtigt, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um eine obligatorische elektronische Datenablage für die Berichterstattung einzuführen. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2022 das Verfahren der Datenberichterstattung grundlegend neu geregelt. Die Europäische Umweltagentur hat mit dem Reportnet 3 eine entsprechende Datenablage eingerichtet, die umfangreiche Vorgaben zu Inhalten und Formaten der Datenberichterstattung beinhaltet. Dies betrifft auch die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024.
In Deutschland werden Lärmaktionspläne von den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie dem Eisenbahn-Bundesamt erstellt und dem Umweltbundesamt im Rahmen der Datenberichterstattung übermittelt. Das Umweltbundesamt ist gemäß § 47d BImSchGm benannte Stelle und für die technische Berichterstattung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie gegenüber der Europäischen Umweltagentur zuständig.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll eine umfassende technische Unterstützung bei der Analyse der Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024 sowie bei der Vorbereitung der Berichterstattung für die Lärmaktionsplanung 2029 erfolgen.
Ziel ist es, die an das Umweltbundesamt übermittelten Berichtsdaten systematisch auszuwerten, um Erkenntnisse zur Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der Meldungen zu gewinnen. Darauf aufbauend sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Berichterstattungswesens erarbeitet werden.
Die Analyse umfasst sowohl die eigentlichen Lärmaktionspläne als auch Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Dabei sind insbesondere folgende Berichtselemente zu berücksichtigen:
- Zuständige Behörden
- Lärmaktionspläne
- Ruhige Gebiete.
Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Effizienz und Aussagekraft der Berichterstattung zu optimieren und eine fundierte Grundlage für die zukünftige Lärmaktionsplanung zu schaffen.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Dessau-Roßlau
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Projekt beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet zum 30.09.2026.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Fundierte Kenntnisse im Bereich der Lärmaktionsplanung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie in der Geodatenverarbeitung - nachzuweisen durch Kurzinformationen zu fünf relevanten Projekten, Arbeitsschwerpunkten oder Veröffentlichungen (nicht älter als 5 Jahre)
Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.
Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben, - in der die einzelnen Mitglieder genannt sind - in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist - in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
14.
Sonstige Angaben
Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (Textform nach §126b BGB) zugelassen. Wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln.
Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.
Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.
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