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Ausschreibungsdetails

Implementierung einer Online-Befragung zum Thema Ernährung mit TeilnehmerInnen-Rekrutierung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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18.07.2025

01.08.2025 10:00

250058YS-Ö

Johann Heinrich von Thünen-Institut

18.07.2025 16:45

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Johann Heinrich von Thünen-Institut
Straße, Hausnummer:Bundesallee 38
Postleitzahl (PLZ):38116
Ort:Braunschweig

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

250058YS-Ö

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

01.08.2025 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

22.08.2025

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=787156

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

01.08.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Leistungsumfang:
Für die Durchführung einer Online-Befragung zu Fragestellungen im Themenbereich „Ernährung“ benötigt das Thünen Institut für Marktanalyse (MA) Unterstützung durch ein Marktforschungsunternehmen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Rekrutierung der Stichprobe (unter Zugrundelegung der in der Anlage 1 genannten Rekrutierungskriterien und Quoten), der Programmierung des Fragebogens sowie die Sicherstellung der reibungslosen Datenerhebung mit anschließender Datenlieferung wie folgt:
- Setup des Online-Fragebogens auf Basis der Vorgaben des Thünen-Instituts für Marktanalyse sowie Übertragung dieses Fragebogens in die Befragungssoftware (Programmierung) einschließlich redaktionellem Check und Abstimmung mit dem Auftraggeber
- Hosting (inkl. Servermiete) der Befragung
- Funktionstest des programmierten Fragebogens
- Folgende Anforderungen müssen dabei berücksichtigt werden:
Erwartete benötige Bearbeitungszeit: voraussichtlich ca. 20-25 Minuten.
Anzahl der Fragen: ca. 38, wobei einige der Fragen aus mehreren Statements bzw. Items bestehen (plus Informationstexte, fünf Abbildungen)
Es handelt sich hauptsächlich um Fragen mit vorgegebenen Antwortkategorien bzw. Statements mit (hauptsächlich) 7er-Skalen (insgesamt 67 Items); nur wenige Freitextfelder (kurze Antworten in der Kategorie „Sonstiges“), zwei Rankingfragen
Teilweise werden Filter benötigt, wenn z. B. eine Frage nicht beantwortet werden muss. Ansonsten sollen alle Fragen von allen Teilnehmer*innen beantwortet werden.
- Zusendung eines Testlinks an den Auftraggeber
- Qualitätskontrollen und ggf. Überarbeitung der Implementierung entsprechend der Änderungswünsche des Auftraggebers zum Testlink
- Rekrutierung der Teilnehmer*innen: Screening der Teilnehmer*innen durch eine direkte Abfrage der einzelnen Rekrutierungskriterien gemäß der Anlage 1
- Honorierung der Teilnehmer*innen (Auszahlung der dem Auftraggeber mitgeteilten Incentives)
- Erstellung und Labelling eines Excel-/SPSS-kompatiblen Datensatzes
- Qualitätskontrolle (Entfernung von Durchklickern und Personen, die extrem viel oder wenig Zeit für die Beantwortung benötigt haben)
- Datenlieferung für das gesamte Sample (vollständig ausgefüllte Fragebögen) an den Auftraggeber. Am Ende müssen 1500 vollständig ausgefüllte Fragebögen vorliegen. Im Rahmen der Datenlieferung ist sicherzustellen, dass nur anonymisierte, d.h. keine personenbezogenen oder personenbeziehbare Daten geliefert werden, die Rückschlüsse auf die Identität der Personen ermöglichen.
Die Auswertung der Daten erfolgt durch den Auftraggeber selbst.

b)
CPV-Codes

Marktforschung (79310000-0)


Umfragen (79311000-7)


Durchführung von Umfragen (79311200-9)


Sozialforschung (79315000-5)

c)
Ort der Leistungserbringung

Johann Heinrich von Thünen-Institut, Institut für Marktanalyse, Bundesallee 63, 38116 Braunschweig

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Mit der Erstellung des Werkes wird umgehend nach Inkrafttreten des Vertrages begonnen. Eine Leistungsfrist wird in Absprache mit dem Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung festgelegt.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Eigenerklärung zur Eignung entsprechend §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zertifizierung des Unternehmens nach Qualitätskriterien (ISO 26362 oder nach vergleichbaren Standards zertifiziert und/oder Mitglied bei Esomar).

12.
Zuschlagskriterien

Nachstehende Kriterien:
1. Preis: 50 %
2. Erfüllung der Bevölkerungsrepräsentativität im Gesamtsample (N=1500): 20 %
3. Erfüllung Kreuzquote nach Variablen „Alter“und „Geschlecht“: 15 %
4. Zertifizierung des Unternehmens nach Qualitätskriterien: 5 %
5. Art der Qualitätskontrolle: 10 %
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Wertungsmatrix.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

14.
Sonstige Angaben

Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen (§ 40 Abs. 2 UVgO).
Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf einem anderen Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
Abfrage des Wettbewerbsregisters:
Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR (ohne USt.) wird die Vergabestelle des Thünen-Instituts gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) von Amts wegen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen, soweit Ihr Unternehmen für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Hinweis zu Bieterfragen:
Bieterfragen sind bis spätestens zum 25.07.2025 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu stellen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung der Bieterfragen vor Angebotserstellung erfolgen kann.
Bieterfagen und deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potentiellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Rechnungsstellung:
Jede Auszahlung bedarf der vorherigen ordnungsgemäßen Rechnungsstellung nach Maßgabe des § 14 Abs. 4 UStG, in der insbesondere eine ggfs. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer als Eurobetrag unter Nennung des anzuwendenden Steuersatzes offen auszuweisen ist.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) sind Rechnungssteller, die Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) zwingend zu nutzen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Johann Heinrich von Thünen-Institut ist die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-0633302000-38 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Abs. 3 der E-RechV geregelt.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.


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