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Ausschreibungsdetails

Umbau Eingangsbereich Kita "Bummi" - Bauelemente Fenster, Innen- und Außentüren

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10.07.2025

24.07.2025 08:59

2025-17-KB-FT

Sachsen-Anhalt: Bad Dürrenberg

10.07.2025 14:53

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Solestadt Bad Dürrenberg
Straße, Hausnummer: Hauptstraße 27
Postleitzahl (PLZ): 06231
Ort: Bad Dürrenberg
Telefon: +49 3462 9987035

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 2025-17-KB-FT

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

06231 Bad Dürrenberg, Richard-Wagner-Straße 2

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Kurzbeschreibung:
Die Stadt Bad Dürrenberg beabsichtigt den Eingangsbereich in der KITA "Bummi" in 06231 Bad Dürrenberg, Richard-Wagner-Straße 2 umzubauen.
Im Eingangsbereich soll dabei ein neuer Raum entstehen, welcher sowohl von den Grundschulkindern (KITA-Hortbereich) sowie von den Kindern der eigentlichen Kindertageseinrichtung (Haus 1) genutzt werden soll.
Die Kindertagesstätte „Bummi“ wurde 1960 als Kindergarten errichtet.
Gegenwärtig wird das T-förmige Gebäude im Erdgeschoss als Kinderkrippe und im Obergeschoss als Kindergarten genutzt. Durch einen eingeschossigen Verbindungsbau (Eingangsbereich/Diele) gelangt man zum Küchenbereich, welcher ebenfalls eingeschossig ist.
Es ist geplant, in dem bestehenden Eingangsbereich des Kindergartens die Essenausgabe abzutrennen und einen zusätzlichen Raum herzustellen. Dieser zusätzliche Raum soll zum einen für die Esseneinnahme durch die Hortkinder und zum anderen als Angebotsraum (Kreativraum, Leseraum o.ä.) für die KITA genutzt werden.
Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden.
Der Zugang zu den Gruppenräumen erfolgt während der Bauausführung über die Gruppenräume direkt.
Folgende nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen für die Ausführung der erforderlichen gehören zum wesentlichen Leistungsumfang und sind im Zuge der Umbauarbeiten zu erbringen:
* 1 Stück Kunststofffenster weiß, 1-flg. 0,90/1,75m mit innerer Fensterbank
* 1 Stück Innentürblatt 98,5/209 cm erneuern
* 1 Stück neue Innentür mit HPLC-Oberfläche mit Stahlzarge (Größe: 1,00/2,13 m; Maulweite 13 cm) und Fingerklemmschutz
* 1 Stück Außentür aus Aluminium/Glas (Größe: 1,10/2,30 m) mit Flachschwelle, Panikverschluss, Klemmschutz und Türwächter
* 1 Stück Rauchschutztür aus Aluminium/Glas(Größe: 1,15/2,15 m) mit Feststellanlage mit Halftmagnet
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Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Nebenangebote sind zugelassen
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
1.
Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
2.
Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
3.
Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
4.
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
5.
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
6.
Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
7.
Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
8.
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
9.
Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
06.10.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
05.12.2025

j)
Nebenangebote

zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
24.07.2025 - 08:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
25.08.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist der Preis.
 
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

s)
Öffnung der Angebote

24.07.2025 - 09:00 Uhr
Ort der Eröffnung
Rathaus Solestadt Bad Dürrenberg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 14 VOB/A statt.
Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Demnach sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.

t)
Geforderte Sicherheiten

Geforderte Sicherheiten
#
Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
#
Für die Ausschreibung gelten bei Inanspruchnahme weiterhin folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme:
0,2 % für Baustrom
0,2 % für Bauwasser
0,2 % für Baustellen-WC

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
---
Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 6a VOB/A. Danach sind Unternehmen geeignet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt entsprechend an Unternehmen, die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU (1) und (2) VOB/A werden hierbei berücksichtigt.
---
In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen.
---
Mit dem Angebot einzureichen sind folgende Unterlagen:
1.
Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche EU Eigenerklärung
2.
das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
3.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
4.
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
5.
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
6.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017, sofern zutreffend
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Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag (gem. Zuschlagskriterium) in Betracht kommt hat gem. § 6a VOB/A  zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer Handwerkskarte),
3.
Gewerbeanmeldung
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
7.
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
8.
Aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
9.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend)
10.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugsteuer)
11.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Hinweis:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Die Vergabestelle behält sich vor folgende Unterlagen/ Nachweise zusätzlich auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1.
Die Angabe von drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
2.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssumme
3.
die Urkalkulation
4.
Angaben zur technischen Ausstattung (Geräteliste)
5.
die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Nachprüfungsbehörde:
Landkreis Saalekreis
Vergabenachprüfstelle
Domplatz 9
06217 Merseburg


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