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Ausschreibungsdetails

Beauftragung eines Bildungsträgers zur Realisierung des Förderprogramms ego.-WISSEN Existenzgründerqualifizierung in der Stadt Halle (Saale)

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11.07.2025

11.08.2025 09:00

D-B-2025-0318

Sachsen-Anhalt: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt

11.07.2025 09:26

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH - Heinrich-Damerow-Straße 3Geschäftsführer: Herr Dr. Ulf-Marten Schmieder Ansprechpartnerin: Frau Victoria Kupke
Straße, Hausnummer: Heinrich-Damerow-Straße 3
Postleitzahl (PLZ): 06120
Ort: Halle (Saale)
Telefon: +49 345 13141506
Telefax: +49 345 13141503

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

D-B-2025-0318

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

11.08.2025 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

10.09.2025

c)
Sprache

deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=786418

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

11.08.2025 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Beauftragung eines Bildungsträgers zur Realisierung des Förderprogramms ego.-WISSEN Existenzgründerqualifizierung in der Stadt Halle (Saale)

c)
Ort der Leistungserbringung

TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH Heinrich-Damerow-Straße 3, 06120 Halle (Saale)

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Leistungszeitraum: 01.09.2025 - 31.12.2027

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

keine

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber elektronisch in Textform über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von fünf Werktagen dem Auftraggeber vorzulegen.
a) Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
b) Nachweis über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
c) Erklärung nach Abschnitt 1 MBl. LSA Nr. 162009 vom 11.05.2009
d) Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder Steuernummer
e) Bietererklärung Insolvenz (Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet)
f) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die Deckungshöhen sowie die versicherten Risiken ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ) sind folgende Nachweise/ Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
g) Vorlage einer Referenzliste über mindestens 3 mit dem Ausschreibungs-gegenstand vergleichbaren Lieferungen (Schwerpunkt Existenzgründung), in den letzten 3 Jahren, unter Nennung des Auftraggebers, Ansprechpartners und der Telefonnummer
h) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
i) Für Nachunternehmer ist die Erklärung nach Abschnitt 1 MBl. LSA Nr. 162009 vom 11.05.2009 ausgefüllt und in Textform einzureichen.
j) Erklärung zum Datenschutz
Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) werden Vertragsbestandteile:
1. Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
3. Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 17 und 18 TVergG LSA

12.
Zuschlagskriterien

Preis 30 %
Qualität 70 %
Die genaue Gewichtung der Zuschlagskriterien ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

keine Vorgabe einer Rechtsform

14.
Sonstige Angaben

1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Eventuelle Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 06.08.2025 über die eVergabeplattform zu übermitteln. Darüber hinaus gehende Anfragen werden nicht berücksichtigt.
2.
Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA
Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch über die eVergabeplattform, inner-halb einer nach Tagen bestimmten Frist, an den Auftraggeber zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe in Textform zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die Übertragung der Verpflichtung sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die angegebene Anschrift des Auftraggebers zu übermitteln
3.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
4.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
15. Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhalten soll, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 19 TVergG LSA über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, 7 Werktage vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.


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