1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHMArt des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf BundesebeneHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)Beschreibung: Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau), Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie Holz und Metall (BGHM) (im Folgenden: die Berufsgenossenschaften) beabsichtigen im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsprojektes ¿Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern¿ verschiedene noch zu akquirierende Objekte im Hinblick auf die dort im Zusammenhang mit Bauarbeiten auftretende Asbestexposition zu untersuchen. Hierbei sollen parallel zu den eigentlichen (Bau-)Arbeiten am und im Objekt unter Einsatz spezieller Gerätesysteme tätigkeitsbegleitende Messungen erfolgen. Ziel des gemeinsamen Messprogramms ist die Ermittlung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Asbest. Untersucht werden Tätigkeiten auf Baustellen beim sogenannten Bauen im Bestand, d.h. Tätigkeiten in Gebäuden die zwischen ca. 1960 und 1995 errichtet oder grundlegend modernisiert wurden. Die vorliegende Beschaffung betrifft einen Open-House-Vertrag deren Gegenstand die Beauftragung von Fachsanierern ist. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren, d.h. nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere der 4. Teil des GWB sowie die VgV sowie die VOB/A , bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers zu verantworten hat.Kennung des Verfahrens: a0d4da4e-1448-4428-9610-2b5da95e4839Interne Kennung: 2025-001-OHVerfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: BauleistungHauptklassifizierungscode(cpv): 45262660Asbestbeseitigungsarbeiten
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBildung krimineller Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienBildung terroristischer Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienBetrug oder Subventionsbetrug: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienZahlungsunfähigkeit: Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienInsolvenz: Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienEinstellung der beruflichen Tätigkeit: Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienSchwere Verfehlung: Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_EignungskriterienTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)Beschreibung: Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau), Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie Holz und Metall (BGHM) (im Folgenden: die Berufsgenossenschaften) beabsichtigen im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsprojektes ¿Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern¿ verschiedene noch zu akquirierende Objekte im Hinblick auf die dort im Zusammenhang mit Bauarbeiten auftretende Asbestexposition zu untersuchen. Hierbei sollen parallel zu den eigentlichen (Bau-)Arbeiten am und im Objekt unter Einsatz spezieller Gerätesysteme tätigkeitsbegleitende Messungen erfolgen. Ziel des gemeinsamen Messprogramms ist die Ermittlung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Asbest. Untersucht werden Tätigkeiten auf Baustellen beim sogenannten Bauen im Bestand, d.h. Tätigkeiten in Gebäuden die zwischen ca. 1960 und 1995 errichtet oder grundlegend modernisiert wurden. Die vorliegende Beschaffung betrifft einen Open-House-Vertrag deren Gegenstand die Beauftragung von Fachsanierern ist. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren, d.h. nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere der 4. Teil des GWB sowie die VgV sowie die VOB/A , bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers zu verantworten hat.Interne Kennung: 2025-001-OH
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: BauleistungHauptklassifizierungscode(cpv): 45262660AsbestbeseitigungsarbeitenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45200000Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie TiefbauarbeitenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45211000Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und EinfamilienhäuserZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45212000Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45212300Bauarbeiten für Kunst- und KulturgebäudeZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45212320Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45212420Bauarbeiten für Restaurants und ähnliche AnlagenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45213000Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem TransportwesenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45214000Bauarbeiten für Schulen oder ForschungsanstaltenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45221000Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und UnterführungenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45262330BetonreparaturarbeitenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45300000BauinstallationsarbeitenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45324000GipskartonarbeitenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45410000Putzarbeiten
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 48Monat
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinZusätzliche Informationen: Für die Zulassung eines interessierten Sanierungsfachunternehmens gilt: Die Berufsgenossenschaften prüfen die eingereichten Unterlagen, insbesondere darauf, ob das interessierte Sanierungsfachunternehmen die erforderliche Eignung aufweist und die verbindlichen (d.h. zwingenden) Einheitspreise sowie Vertragsbedingungen akzeptiert. Die Zulassung zum Vertragssystem erfolgt durch Abschluss der Poolvereinbarung mit dem Antragsteller. Der Vertragsschluss erfolgt mit allen Unternehmen, welche: - die geforderte Eignung nachweisen, - die Vertragsbedingungen (inklusive der verbindlich und zwingend vorgegebenen Einheits-Preise; siehe Muster-Leistungsverzeichnis) akzeptieren und - dies durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars sowie der weiteren geforderten Unterlagen bestätigen. Neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen sind einzureichen: - vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Zulassung zur Poolvereinbarung (Formblatt 1) - Erklärung, dass die Bedingungen der Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“, des Muster-Leistungsverzeichnisses (inklusive der dort angegebenen verbindliche und zwingenden Einheits-Preise) sowie der sonstigen Dokumente (u.a. Vereinbarung Auftragsverarbeitung) akzeptiert werden (durch unveränderte Einreichung Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“ sowie des Muster-Leistungsverzeichnisses) - bei Antragstellergemeinschaft Formblatt 4 - bei Eignungsleihe Formblätter 5 und 6 - Erklärung zum geplanten Nachunternehmereinsatz (durch Antragsteller zu erstellende Eigenerklärung) Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung mittels Vorlage des Nachweises der Präqualifikation belegen. (siehe Punkt 5 Dokument 01- Bedingungen_Open-House)
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: - Einreichung eines aktuellen Handelsregisterauszugs (im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Handelsregisterauszug maximal 6 Monate alt) - Zulassung als Fachbetrieb nach Gefahrstoffverordnung Anhang I, Nr. 2.4.2 Abs. 4 - Erklärung zu den Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formblatt 2 Eignung)Kriterium: Referenzen zu bestimmten ArbeitenBeschreibung: - Erklärung zur Beschäftigtenanzahl (Formblatt 2 Eignung) - Nachweis der personellen Ressourcen: * Nachweis von mindestens einer Person, die im Unternehmen als verantwortliche, sachkundige Person nach TRGS 519, Nr. 5.1 tätig ist sowie eines/ einer gleichwertig qualifizierten Stellvertreters/ -in. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis von mindestens einer Person, die im Unternehmen als Aufsichtsführende Person nach TRGS 519, Nr. 5.2 tätig ist sowie eines/ einer gleichwertig qualifizierten Stellvertreters/ -in. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis von mindestens drei Personen, die als Fachpersonal nach TRGS 519 Nr. 5.3 tätig sind. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis mindestens einer Person mit Sachkundenachweis nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) bzw. TRGS 524 (Form: Vorlage des Nachweises) - Nachweis von mindestens drei Referenzen betreffend die Durchführung von Sanierungsarbeiten in Gebäuden (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kasernen, Wohngebäude, Verwaltungsbauten, Industrie- und Gewerbebauten). Die Referenzen müssen nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbar sein. (Formblatt 3) Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn die wesentlichen Leistungen nach dem 01.01.2017erbracht worden sein.Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: - Erklärung zum Gesamt-Umsatz des Erklärenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 2 Eignung) - Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 3 Mio. Euro (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen sowie Sachschäden. (im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis maximal 3 Monate alt sein)
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Erfahrung mit Sanierungsarbeiten in vergleichbaren ObjektenBeschreibung: Erfahrung mit Sanierungsarbeiten in vergleichbaren ObjektenKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Verfügbarkeit des PoolunternehmensBeschreibung: Verfügbarkeit des PoolunternehmensKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Entfernung zwischen dem Standort des Poolunternehmens, welcher der zukünftigen Abrechnung zugrunde gelegt wird, und dem Standort des Objekts, in welchem die messtechnisch zu begleitende Tätigkeiten durchgeführt werden sollen.Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Entfernung zwischen dem Standort des Poolunternehmens, welcher der zukünftigen Abrechnung zugrunde gelegt wird, und dem Standort des Objekts, in welchem die messtechnisch zu begleitende Tätigkeiten durchgeführt werden sollen.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=786394
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=786394Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 31/07/202909:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Es können alle relevanten Dokumente nachgereicht werden.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein sog. Open-House-Verfahren, das nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterfällt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt - ohne Präjudiz - nur zur Schaffung größtmöglicher Transparenz. Rechtsbehelfe bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Stelle könnten allenfalls eingelegt werden, um überprüfen zu lassen, ob das Verfahren dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegt. Rein vorsorglich. d.h. ohne Unterwerfung unter die vergaberechtlichen Regelungen des GWB, und für den Fall, dass das Kartellvergaberecht im Nachhinein durch die zuständige Stelle für anwendbar erklärt wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes - BundeskartellamtOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHMOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHMOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHMOrganisation, die Angebote bearbeitet: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHMIdentifikationsnummer: BGHMOrt: MainzPostleitzahl: 55124NUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)Land: DeutschlandE-Mail: openhouse@bghm.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes - BundeskartellamtIdentifikationsnummer: t:022894990Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: 022894990Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: f7c3f526-c3a1-4ac2-9d97-523bc91eb689- 03Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/202500:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung