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Ausschreibungsdetails

Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)

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11.07.2025

31.07.2029 09:00

2025-001-OH

1

Verfahren

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

11.07.2025 09:15

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)
Beschreibung: Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau), Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie Holz und Metall (BGHM) (im Folgenden: die Berufsgenossenschaften) beabsichtigen im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsprojektes ¿Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern¿ verschiedene noch zu akquirierende Objekte im Hinblick auf die dort im Zusammenhang mit Bauarbeiten auftretende Asbestexposition zu untersuchen. Hierbei sollen parallel zu den eigentlichen (Bau-)Arbeiten am und im Objekt unter Einsatz spezieller Gerätesysteme tätigkeitsbegleitende Messungen erfolgen. Ziel des gemeinsamen Messprogramms ist die Ermittlung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Asbest. Untersucht werden Tätigkeiten auf Baustellen beim sogenannten Bauen im Bestand, d.h. Tätigkeiten in Gebäuden die zwischen ca. 1960 und 1995 errichtet oder grundlegend modernisiert wurden. Die vorliegende Beschaffung betrifft einen Open-House-Vertrag deren Gegenstand die Beauftragung von Fachsanierern ist. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren, d.h. nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere der 4. Teil des GWB sowie die VgV sowie die VOB/A , bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers zu verantworten hat.
Kennung des Verfahrens: a0d4da4e-1448-4428-9610-2b5da95e4839
Interne Kennung: 2025-001-OH
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Hauptklassifizierungscode(cpv): 45262660Asbestbeseitigungsarbeiten
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Bildung terroristischer Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Betrug oder Subventionsbetrug: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Zahlungsunfähigkeit: Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Insolvenz: Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Schwere Verfehlung: Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen (Open-House Verfahren)
Beschreibung: Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau), Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie Holz und Metall (BGHM) (im Folgenden: die Berufsgenossenschaften) beabsichtigen im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsprojektes ¿Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern¿ verschiedene noch zu akquirierende Objekte im Hinblick auf die dort im Zusammenhang mit Bauarbeiten auftretende Asbestexposition zu untersuchen. Hierbei sollen parallel zu den eigentlichen (Bau-)Arbeiten am und im Objekt unter Einsatz spezieller Gerätesysteme tätigkeitsbegleitende Messungen erfolgen. Ziel des gemeinsamen Messprogramms ist die Ermittlung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Asbest. Untersucht werden Tätigkeiten auf Baustellen beim sogenannten Bauen im Bestand, d.h. Tätigkeiten in Gebäuden die zwischen ca. 1960 und 1995 errichtet oder grundlegend modernisiert wurden. Die vorliegende Beschaffung betrifft einen Open-House-Vertrag deren Gegenstand die Beauftragung von Fachsanierern ist. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren, d.h. nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere der 4. Teil des GWB sowie die VgV sowie die VOB/A , bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers zu verantworten hat.
Interne Kennung: 2025-001-OH
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Hauptklassifizierungscode(cpv): 45262660Asbestbeseitigungsarbeiten
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45200000Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45211000Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45212000Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45212300Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45212320Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45212420Bauarbeiten für Restaurants und ähnliche Anlagen
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45213000Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45214000Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45221000Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45262330Betonreparaturarbeiten
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45300000Bauinstallationsarbeiten
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45324000Gipskartonarbeiten
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 45410000Putzarbeiten
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48Monat
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Für die Zulassung eines interessierten Sanierungsfachunternehmens gilt: Die Berufsgenossenschaften prüfen die eingereichten Unterlagen, insbesondere darauf, ob das interessierte Sanierungsfachunternehmen die erforderliche Eignung aufweist und die verbindlichen (d.h. zwingenden) Einheitspreise sowie Vertragsbedingungen akzeptiert. Die Zulassung zum Vertragssystem erfolgt durch Abschluss der Poolvereinbarung mit dem Antragsteller. Der Vertragsschluss erfolgt mit allen Unternehmen, welche: - die geforderte Eignung nachweisen, - die Vertragsbedingungen (inklusive der verbindlich und zwingend vorgegebenen Einheits-Preise; siehe Muster-Leistungsverzeichnis) akzeptieren und - dies durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars sowie der weiteren geforderten Unterlagen bestätigen. Neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen sind einzureichen: - vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Zulassung zur Poolvereinbarung (Formblatt 1) - Erklärung, dass die Bedingungen der Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“, des Muster-Leistungsverzeichnisses (inklusive der dort angegebenen verbindliche und zwingenden Einheits-Preise) sowie der sonstigen Dokumente (u.a. Vereinbarung Auftragsverarbeitung) akzeptiert werden (durch unveränderte Einreichung Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“ sowie des Muster-Leistungsverzeichnisses) - bei Antragstellergemeinschaft Formblatt 4 - bei Eignungsleihe Formblätter 5 und 6 - Erklärung zum geplanten Nachunternehmereinsatz (durch Antragsteller zu erstellende Eigenerklärung) Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung mittels Vorlage des Nachweises der Präqualifikation belegen. (siehe Punkt 5 Dokument 01- Bedingungen_Open-House)
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: - Einreichung eines aktuellen Handelsregisterauszugs (im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Handelsregisterauszug maximal 6 Monate alt) - Zulassung als Fachbetrieb nach Gefahrstoffverordnung Anhang I, Nr. 2.4.2 Abs. 4 - Erklärung zu den Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formblatt 2 Eignung)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: - Erklärung zur Beschäftigtenanzahl (Formblatt 2 Eignung) - Nachweis der personellen Ressourcen: * Nachweis von mindestens einer Person, die im Unternehmen als verantwortliche, sachkundige Person nach TRGS 519, Nr. 5.1 tätig ist sowie eines/ einer gleichwertig qualifizierten Stellvertreters/ -in. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis von mindestens einer Person, die im Unternehmen als Aufsichtsführende Person nach TRGS 519, Nr. 5.2 tätig ist sowie eines/ einer gleichwertig qualifizierten Stellvertreters/ -in. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis von mindestens drei Personen, die als Fachpersonal nach TRGS 519 Nr. 5.3 tätig sind. (Form: Vorlage des Nachweises) * Nachweis mindestens einer Person mit Sachkundenachweis nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) bzw. TRGS 524 (Form: Vorlage des Nachweises) - Nachweis von mindestens drei Referenzen betreffend die Durchführung von Sanierungsarbeiten in Gebäuden (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kasernen, Wohngebäude, Verwaltungsbauten, Industrie- und Gewerbebauten). Die Referenzen müssen nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbar sein. (Formblatt 3) Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn die wesentlichen Leistungen nach dem 01.01.2017erbracht worden sein.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Erklärung zum Gesamt-Umsatz des Erklärenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 2 Eignung) - Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 3 Mio. Euro (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen sowie Sachschäden. (im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis maximal 3 Monate alt sein)
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung mit Sanierungsarbeiten in vergleichbaren Objekten
Beschreibung: Erfahrung mit Sanierungsarbeiten in vergleichbaren Objekten
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit des Poolunternehmens
Beschreibung: Verfügbarkeit des Poolunternehmens
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entfernung zwischen dem Standort des Poolunternehmens, welcher der zukünftigen Abrechnung zugrunde gelegt wird, und dem Standort des Objekts, in welchem die messtechnisch zu begleitende Tätigkeiten durchgeführt werden sollen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Entfernung zwischen dem Standort des Poolunternehmens, welcher der zukünftigen Abrechnung zugrunde gelegt wird, und dem Standort des Objekts, in welchem die messtechnisch zu begleitende Tätigkeiten durchgeführt werden sollen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=786394
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=786394
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/07/202909:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Es können alle relevanten Dokumente nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein sog. Open-House-Verfahren, das nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterfällt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt - ohne Präjudiz - nur zur Schaffung größtmöglicher Transparenz. Rechtsbehelfe bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Stelle könnten allenfalls eingelegt werden, um überprüfen zu lassen, ob das Verfahren dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegt. Rein vorsorglich. d.h. ohne Unterwerfung unter die vergaberechtlichen Regelungen des GWB, und für den Fall, dass das Kartellvergaberecht im Nachhinein durch die zuständige Stelle für anwendbar erklärt wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kooperation der BGETEM, BGBau, BGHM durchgeführt durch BGHM
Identifikationsnummer: BGHM
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55124
NUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@bghm.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: t:022894990
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7c3f526-c3a1-4ac2-9d97-523bc91eb689- 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/202500:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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