Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5
Straße, Hausnummer: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ): 06844
Ort: Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3725 31 302 0 // AZ 34 035/00013
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
31.07.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
11.09.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784663
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784663
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
31.07.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Refoplan 2025: „Berichterstattung zur Wiederverwendung von Produkten für Berichtsjahr 2024 zum 30.06.2026 nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19“
Die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) legt in Artikel 9 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 7 fest, dass die Mitgliedstaaten verpflichtend die Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung überwachen und bewerten sollen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 legt dabei eine methodische Grundlage für die Messung des Umfangs der Wiederverwendung von Produkten fest, einschließlich klarer Indikatoren und Anforderungen, die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission notwendig sind. Es sind die qualitativen Maßnahmen der öffentlichen Hand, die quantitativen Daten durch eine repräsentative Umfrage der Privathaushalte zur Wiederverwendung von Produkten sowie die Anzahl der Wiederverwendungseinrichtungen für das Berichtsjahr 2024 zu ermitteln, um der Berichterstattung zum 30.06.2026 an die Europäische Kommission fristgerecht nachkommen zu können. Der Qualitätskontrollbericht ist zu erstellen und Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Methodik zum Monitoring zu erarbeiten.
Die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) legt in Artikel 9 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 7 fest, dass die Mitgliedstaaten verpflichtend die Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung überwachen und bewerten sollen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 legt dabei eine methodische Grundlage für die Messung des Umfangs der Wiederverwendung von Produkten fest, einschließlich klarer Indikatoren und Anforderungen, die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission notwendig sind. Es sind die qualitativen Maßnahmen der öffentlichen Hand, die quantitativen Daten durch eine repräsentative Umfrage der Privathaushalte zur Wiederverwendung von Produkten sowie die Anzahl der Wiederverwendungseinrichtungen für das Berichtsjahr 2024 zu ermitteln, um der Berichterstattung zum 30.06.2026 an die Europäische Kommission fristgerecht nachkommen zu können. Der Qualitätskontrollbericht ist zu erstellen und Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Methodik zum Monitoring zu erarbeiten.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen und den im Folgenden genannten Kriterien im Angebot explizit zuzuordnen.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse abfallwirtschaftlicher Regelungen und rechtlicher Grundlagen mit Bezug zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse im Bereich der Wiederverwendung, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse zur Erfassungs- und Entsorgungsstruktur von Abfällen (bspw. Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Baumaterialien und -produkte), nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Datenerhebungen mittels Befragungen, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, welche die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen in der statistischen Auswertung von quantitativ erhobenen Daten und exakter Hochrechnung dieser, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen und den im Folgenden genannten Kriterien im Angebot explizit zuzuordnen.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse abfallwirtschaftlicher Regelungen und rechtlicher Grundlagen mit Bezug zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse im Bereich der Wiederverwendung, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse zur Erfassungs- und Entsorgungsstruktur von Abfällen (bspw. Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Baumaterialien und -produkte), nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Datenerhebungen mittels Befragungen, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, welche die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen in der statistischen Auswertung von quantitativ erhobenen Daten und exakter Hochrechnung dieser, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse abfallwirtschaftlicher Regelungen und rechtlicher Grundlagen mit Bezug zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse im Bereich der Wiederverwendung, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse zur Erfassungs- und Entsorgungsstruktur von Abfällen (bspw. Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Baumaterialien und -produkte), nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Datenerhebungen mittels Befragungen, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, welche die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen in der statistischen Auswertung von quantitativ erhobenen Daten und exakter Hochrechnung dieser, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen und den im Folgenden genannten Kriterien im Angebot explizit zuzuordnen.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse abfallwirtschaftlicher Regelungen und rechtlicher Grundlagen mit Bezug zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse im Bereich der Wiederverwendung, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse zur Erfassungs- und Entsorgungsstruktur von Abfällen (bspw. Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Baumaterialien und -produkte), nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Datenerhebungen mittels Befragungen, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, welche die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen in der statistischen Auswertung von quantitativ erhobenen Daten und exakter Hochrechnung dieser, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.
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