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Ausschreibungsdetails

FKZ 3725 31 302 0 - Berichterstattung zur Wiederverwendung von Produkten für Berichtsjahr 2024 zum 30.06.2026 nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19

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03.07.2025

31.07.2025 10:00

FKZ 3725 31 302 0 // AZ 34 035/00013

Umweltbundesamt

03.07.2025 08:39

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5
Straße, Hausnummer: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ): 06844
Ort: Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

FKZ 3725 31 302 0 // AZ 34 035/00013

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

31.07.2025 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

11.09.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784663

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

31.07.2025 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Refoplan 2025: „Berichterstattung zur Wiederverwendung von Produkten für Berichtsjahr 2024 zum 30.06.2026 nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19“
Die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) legt in Artikel 9 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 7 fest, dass die Mitgliedstaaten verpflichtend die Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung überwachen und bewerten sollen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 legt dabei eine methodische Grundlage für die Messung des Umfangs der Wiederverwendung von Produkten fest, einschließlich klarer Indikatoren und Anforderungen, die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission notwendig sind. Es sind die qualitativen Maßnahmen der öffentlichen Hand, die quantitativen Daten durch eine repräsentative Umfrage der Privathaushalte zur Wiederverwendung von Produkten sowie die Anzahl der Wiederverwendungseinrichtungen für das Berichtsjahr 2024 zu ermitteln, um der Berichterstattung zum 30.06.2026 an die Europäische Kommission fristgerecht nachkommen zu können. Der Qualitätskontrollbericht ist zu erstellen und Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Methodik zum Monitoring zu erarbeiten.

c)
Ort der Leistungserbringung

Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen und den im Folgenden genannten Kriterien im Angebot explizit zuzuordnen.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse abfallwirtschaftlicher Regelungen und rechtlicher Grundlagen mit Bezug zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse im Bereich der Wiederverwendung, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse zur Erfassungs- und Entsorgungsstruktur von Abfällen (bspw. Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Baumaterialien und -produkte), nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Datenerhebungen mittels Befragungen, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, welche die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen in der statistischen Auswertung von quantitativ erhobenen Daten und exakter Hochrechnung dieser, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen und den im Folgenden genannten Kriterien im Angebot explizit zuzuordnen.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse abfallwirtschaftlicher Regelungen und rechtlicher Grundlagen mit Bezug zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse im Bereich der Wiederverwendung, nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse zur Erfassungs- und Entsorgungsstruktur von Abfällen (bspw. Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Baumaterialien und -produkte), nachzuweisen durch drei Referenzen zu Projekten/ Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Datenerhebungen mittels Befragungen, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, welche die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
- Sehr gute und aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen in der statistischen Auswertung von quantitativ erhobenen Daten und exakter Hochrechnung dieser, nachzuweisen durch zwei Referenzen zu Projekten, die die Kenntnisse in diesem Feld nachweisen. Die vorgelegten Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre sein.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.

12.
Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.

14.
Sonstige Angaben

Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.


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