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Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026

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04.07.2025

12.08.2025 11:00

Projekt 202100, Az 10 233/00070

1

Verfahren

Umweltbundesamt

04.07.2025 09:15

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026
Beschreibung: Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem („nEHS“) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von Emissionszertifikaten gemäß BEHG ab 2026. Dem Leistungsgegentsand liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde:
Die Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen von Versteigerungen auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen Korridors bildet. Der Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können.
§ 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann. Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung („BEHV“) Gebrauch machen.
Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll spätestens ab 1. Juli 2026 begonnen werden.
Kennung des Verfahrens: 3d149754-bf48-44d4-8f22-fce7e1ae1332
Interne Kennung: Projekt 202100, Az 10 233/00070
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Bildung terroristischer Vereinigungen: Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird
augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss
nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht
abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für
den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026
Beschreibung: Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem („nEHS“) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“).
Gegenstand der Leistung ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von Emissionszertifikaten gemäß BEHG ab 2026. Der Leistung liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde:
Die Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen von Versteigerungen auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen Korridors bildet. Der Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können.
§ 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann. Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung („BEHV“) Gebrauch machen. Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll bis spätestens 1. Juli 2026 begonnen werden.
Interne Kennung: 202100,10 233/00070
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 90731210Erwerb von CO2-Emissionsrechten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: ). Das Vertragsverhältnis endet in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber einschließlich der bei Bedarf umzusetzenden weiteren Veräußerungen (siehe Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers gem. Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung) mit vollständiger Leistungserbringung, spätestens jedoch am 30.09.2030.
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Siehe Anhang der Leistungsbeschreibung unter Ziffer I.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Tz. 6 der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit Ziffer II des Anhangs der Leistungsbeschreibung
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/07/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=784514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/202511:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: gem. VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/08/202512:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Identifikationsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Identifikationsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 43f7bc76-e939-4913-a95c-26233bc8e0c2- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/202500:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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