Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Jobcenter Burgenlandkreis
Straße, Hausnummer:Friedensstr. 80
Postleitzahl (PLZ):06712
Ort:Zeitz
E-Mail: vergabestelle@blk.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
J-91/03/2025 (L)
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
17.07.2025 - 10:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
18.09.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784435
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784435
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
17.07.2025 - 10:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Ziel der Maßnahme ist die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne weiteren Qualifizierungsbedarf in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch soziale Begleitung und Nachbetreuung bis zu 3 Monate nach Beschäftigungsaufnahme.
Die Zielgruppe weist in der regel Hemnisse im Bereich Motivation und/oder soziale Kompetenzen auf und kann nur durch intensive Beratung, Coaching und betriebliche Erprobung bei geeigneten Arbeitgebern integriert werden. Eine Vermittlungsquote von 40% wird erwartet.
Die Maßnahme beinhaltet folgende verbindliche Elemente:
- ein individuelles Erstgespräch zu Beginn
- wöchentliche Gruppenarbeit oder Exkursionen (mind. 6 Stunden)
- zwei individuelle Coachingtermine je Teilnehmer und Woche
- individuelle Nachbetreuung bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung.
Die Zielgruppe weist in der regel Hemnisse im Bereich Motivation und/oder soziale Kompetenzen auf und kann nur durch intensive Beratung, Coaching und betriebliche Erprobung bei geeigneten Arbeitgebern integriert werden. Eine Vermittlungsquote von 40% wird erwartet.
Die Maßnahme beinhaltet folgende verbindliche Elemente:
- ein individuelles Erstgespräch zu Beginn
- wöchentliche Gruppenarbeit oder Exkursionen (mind. 6 Stunden)
- zwei individuelle Coachingtermine je Teilnehmer und Woche
- individuelle Nachbetreuung bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung.
c)
Ort der Leistungserbringung
Jobcenter Burgenlandkreis, Standort Weißenfels
Friedrichsstraße 2
06667 Weißenfels
Friedrichsstraße 2
06667 Weißenfels
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.10.2025
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Die Maßnahme verlängert sich um weitere zwölf Monate (Optionszeitraum), wenn der
Auftraggeber die Verlängerung spätestens drei Monate vor dem Ende schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag,
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sämtliche anderen vertraglichen Regelungen
gelten für die verlängerten Maßnahmen unverändert fort (vgl. § 23 Teil C).
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Die Maßnahme verlängert sich um weitere zwölf Monate (Optionszeitraum), wenn der
Auftraggeber die Verlängerung spätestens drei Monate vor dem Ende schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag,
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sämtliche anderen vertraglichen Regelungen
gelten für die verlängerten Maßnahmen unverändert fort (vgl. § 23 Teil C).
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken E.1, D.2, D.3, D.3.1 und D.3.2.
Konzept und Dartellun Personaleinsatz, sowie Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie
in den Anlagen 1 und 2 zu den §§11 und 14 Tariftreu- und Vergabegesetz LSA zu machen
und mit dem Angebot abzugeben.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und
Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht
vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die
ausgeschriebene oder vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre
durchgeführt wurden oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung
bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und/oder eine
vergleichbare Leistung bereits durchgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere: Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB
III (a.F.) sowie § 46 (a.F.), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 61 SGB III,
außerbetriebliche Ausbildung nach § 241 Abs. 2 SGB III (a.F.) sowie § 242 SGB III,
Ganzheitliche Integrationsleistung nach §§ 37 und 48 SGB III (a.F.), Maßnahmen nach §
45 Abs.1 S.1 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB III bzw. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB III (a.F.)
bzw. Maßnahmekombinationen, die Elemente nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2
SGB III (a.F.) enthalten, und Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III (a.F.).
Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und
fristgerecht ausführen kann.
Zuverlässig sowie gesetzestreu ist ein Bieter, von dem eine ordnungsgemäße
Vertragserfüllung und Betriebsführung sowie die Einhaltung der für die Art der
Geschäfte geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erwarten ist.
Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei
einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit
kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität
an.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die
erforderliche Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung
verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden eigenen Fachkunde und/oder
Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Subunternehmern zurückgreifen.
Hinsichtlich der Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue müssen die geforderten
Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Subunternehmer
vorliegen.
Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits
festgestellten Eignung nicht mehr statt.
Die fehlende Fachkunde oder die fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters, der
Bietergemeinschaft oder des Subunternehmers führt zum Ausschluss des Angebotes. Die
fehlende Zuverlässigkeit/Gesetzestreue des Bieters, eines Mitglieds der
Bietergemeinschaft bzw. eines Subunternehmers führt ebenfalls zum Ausschluss des
Angebotes.
Konzept und Dartellun Personaleinsatz, sowie Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie
in den Anlagen 1 und 2 zu den §§11 und 14 Tariftreu- und Vergabegesetz LSA zu machen
und mit dem Angebot abzugeben.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und
Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht
vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die
ausgeschriebene oder vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre
durchgeführt wurden oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung
bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und/oder eine
vergleichbare Leistung bereits durchgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere: Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB
III (a.F.) sowie § 46 (a.F.), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 61 SGB III,
außerbetriebliche Ausbildung nach § 241 Abs. 2 SGB III (a.F.) sowie § 242 SGB III,
Ganzheitliche Integrationsleistung nach §§ 37 und 48 SGB III (a.F.), Maßnahmen nach §
45 Abs.1 S.1 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB III bzw. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB III (a.F.)
bzw. Maßnahmekombinationen, die Elemente nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2
SGB III (a.F.) enthalten, und Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III (a.F.).
Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und
fristgerecht ausführen kann.
Zuverlässig sowie gesetzestreu ist ein Bieter, von dem eine ordnungsgemäße
Vertragserfüllung und Betriebsführung sowie die Einhaltung der für die Art der
Geschäfte geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erwarten ist.
Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei
einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit
kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität
an.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die
erforderliche Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung
verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden eigenen Fachkunde und/oder
Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Subunternehmern zurückgreifen.
Hinsichtlich der Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue müssen die geforderten
Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Subunternehmer
vorliegen.
Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits
festgestellten Eignung nicht mehr statt.
Die fehlende Fachkunde oder die fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters, der
Bietergemeinschaft oder des Subunternehmers führt zum Ausschluss des Angebotes. Die
fehlende Zuverlässigkeit/Gesetzestreue des Bieters, eines Mitglieds der
Bietergemeinschaft bzw. eines Subunternehmers führt ebenfalls zum Ausschluss des
Angebotes.
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