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Ausschreibungsdetails

Öffentliche Ausschreibung (national) zur Lieferung einer Mähraupe inkl. Wartungsleistung und Geräteeinweisung für die Bundespolizei Bayreuth, BImA, Dir. München, VOEK 129-25

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.07.2025

01.09.2025 09:00

VOEK 129-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle

10.07.2025 07:14

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgabe
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

VOEK 129-25

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

01.09.2025 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

17.11.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=784374

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

01.09.2025 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines kompakten, funkgesteuerten Geräteträgers (Mähraupe) inkl. Anlieferung, Abladung und Geräteeinweisung sowie die nachfolgenden Wartungsleistungen.
Der Geräteträger muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Einsatz bei Steigungen bis zu 50° möglich
- Einsatzfähigkeit in unebenen Gelände möglich
- Leistungsstarker Benzinmotor mit mindestens 23 PS
- Mehrere Anbaugeräte möglich
- Pflege von Grünflächen und Forstarbeiten sowie Arbeiten in Landwirtschaft und Industrie
- Schwingende Raupenketten
- Schwerpunkt herabgesetzt
- Selbstreinigendes Lüfterrad
- Fernsteuerung mit 150 m Reichweite
- Kraftstofftank mindestens 14 Liter
- Hydraulische Übertragung auf Raupenketten und Anbaugeräte
- Hydraulikanlage ab Werk für Panolin oder gleichwertig (zur Vermeidung von Pumpen- sowie von Umweltschäden)
- Hydraulikölsicherheitssystem, Ölstandsüberwachung
- Zubehör: Überrollbügel, Ladegerät 12 V + Wechselakku, Mulchwelle mit Y- Messern, Stützwalze hin-ten, Stubbenfräse sowie Auffahrrampen 250 cm und einer Tragfähigkeit von 1000kg/paar
Nach Anlieferung sind für die Benutzung des Geräteträgers zuständigen Beschäftigten der Auftraggeberin vom Auftragnehmer vor Ort ausführlich und umfassend in die Funktionen einzuweisen.
In den ersten 3 Jahren obliegt dem Auftragnehmer die jährliche Wartung und Sicherheitsüberprüfung des Geräteträgers und den Wartungsvorschriften des Herstellers. Die Ausführung hat ausschließlich durch geschultes Personal zu erfolgen.
Die Sicherheitsüberprüfung und Wartung beinhaltet folgende Punkte; soweit vorhanden:
- Den Geräteträger sowie die Anbauteile auf Funktion und Vollständigkeit der Sicherheitsbeschriftung prüfen.
- Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auch auf die Feststellung, ob Änderungen vorgenommen worden sind.
- Kontrolle mechanisch bewegter Teile auf festen Sitz, Verschleiß, Risse und Korrosion.
- Auf Vollständigkeit und Wirksamkeit aller Sicherheitssysteme, Endschalter, Notbedienung, Druckbegrenzung prüfen.
- Die Batterie auf Beschädigung, Dichtigkeit, Korrosion prüfen. Sichtprüfung von evtl. Kabeln.
- Die elektrischen Anlagen auf festen Sitz der Klemmverbindungen, auf Funktion, Beschädigungen, Befestigungen und Zugentlastung äußerer Leitungen überprüfen.
- Alle geschraubten Teile auf festen Sitz prüfen und ggf. nachziehen.
- Alle Flüssigkeitsstände, Hydraulik- und Bremsanlage kontrollieren.
- Dokumentation von Prüfbuch und Bedienungsanleitung.

b)
CPV-Codes

Landwirtschaftsmaschinen (16000000-5)


Mäher (16310000-1)


Mäher für Rasenflächen, Parkanlagen oder Sportplätze (16311100-9)


Rasenmäher (16311000-8)

c)
Ort der Leistungserbringung

Bundespolizeiabteilung Bayreuth, Christian-Ritter-von-Popp-Str. 25 in 95448 Bayreuth.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Für die in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Leistungen gelten die vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrages bis zur Erfüllung fort.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforde-rung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Preis: 100 %
Als Wertungspreis wird die Summe des Netto-Gesamtpreises laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

14.
Sonstige Angaben

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben
auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 21.08.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Eignungskriterien



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