Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
- Neubau Skatebereich
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
- 125 m2 Baustellenverkehrsfläche Asphaltdecke herstellen und räumen;
- 1.100 m2 Baustellenverkehrsfläche Schottertragschicht herstellen und räumen;
- Abbrucharbeiten von Skateelementen (Holzkonstruktion, Fahrfläche Kunststoffbelag);
- 1.300 m2 Asphaltdecke D 20-30 cm abbrechen und entsorgen;
- 2.200 m2 Pflanzfläche Bodendecke abräumen;
- 1.175 t Schottertragschicht einbauen;
- 470 t Kernschüttung einbauen;
- 950 m2 Skatepark in Ortbetonbauweise;
- 190 m2 Pflasterdecke aus Betonpflaster inkl. Einfassung TB8/25;
- Beleuchtungsanlage 8 St. Mastleuchten inkl. Erd- und Anschlussarbeiten;
- 3 St. Baumpflanzungen;
- 2.200 m2 vegetationstechnische Arbeiten;
- Fertig- und Entwicklungspflegeleistungen;
- 24 St. Lieferung und Einbau Sitzblockelemente.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eignungserklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich/ggf. geforderte Eignungsnachweise siehe Vergabeunterlagen
Ergänzend zu den geforderten Nachweisen und Erklärungen sind vom Hersteller der Skateanlage (Betonarbeiten, Stahlelemente) folgende Nachweise mit dem Angebot gemäß § 6a Absatz 1, 2 3 VOB/A 2019 vorzulegen:
Nachweis über drei Referenzobjekte für Skateparks in Ortbetonbauweise, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
- Fertigstellung innerhalb der letzten 4 Jahre (2022 bis 2025);
- Rollfläche in Ortbetonbauweise mindestens 600 qm;
- Einbau von Stahlprofilen (z. B. Kantenschutz aus Winkelstahl, U-Profilen, Rechteck- oder Quadratrohren, Copings aus Rundrohren etc.);
- doppelt gekrümmte Rollflächen (z. B. Corners, Speed Bumps etc.).
Die maßgeblichen Leistungen müssen mit eigenem Personal ausgeführt worden sein. Bei Benennung eines Nachunternehmers müssen diese durch den entsprechenden Nachunternehmer ausgeführt worden sein.
Für jedes Referenzobjekt sind folgende Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Auftragssumme; Größe der Rollfläche in Quadratmetern; Datum der Fertigstellung; mindestens drei Fotos, die Aufschluss über die geforderten Kriterien geben.
Weniger als drei wertbare Referenzobjekte führen zum Ausschluss des Bieters.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
nachprüfstelle@tlvwa.thueringen.de
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