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24.06.2025

08.07.2025 18:00

TLF-IT-25-003

Thüringen: Thüringer Landesamt für Finanzen

24.06.2025 13:47

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Thüringer Landesamt für Finanzen
Straße, Hausnummer: Steigerstraße 24
Postleitzahl (PLZ): 99096
Ort: Erfurt

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

TLF-IT-25-003

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

08.07.2025 - 18:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

15.08.2025

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=782375

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

08.07.2025 - 18:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Es besteht Bedarf an externen Unterstützungsleistungen zur Sicherstellung des Betriebes der Produktionssteuerung im Sinne der Betreuung der Automationskomponenten (Automic/UC4) für Anwendungen in einer Linux/Windows-Systemumgebung (Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung 24 Monate) durch entsprechend qualifizierte Personen.
Die Ablaufumgebung wurde zu einem hohen Prozentsatz von BS2000 zu Linux portiert. Neben dem ständigen Optimierungs- und Verbesserungsprozess sind Erweiterungen als Folge der Verfahrenspflege und Weiterentwicklung der Anwendung notwendig. Dabei soll die Produktionssteuerung (Arbeitsvorbereitung) von aufwändigen Fehlersuch-, Korrektur- und Kodierungsarbeiten entlastet werden. Im Nachgang der erfolgreichen Portierung des Alt-Verfahrens sind Restmengen entsprechend Anfall nachzuholen.

b)
CPV-Codes

Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000-2)


Softwareprogrammierung und -beratung (72200000-7)

c)
Ort der Leistungserbringung

Erfurt

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Dienstleistung nach Zuschlagserteilung

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

1) Es sind Angaben zum Handelsregister bzw. Berufsregister zumachen.
2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.
3) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
c) Das Unternehmen macht Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
4) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
6) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
7) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

12.
Zuschlagskriterien

100 % Preis

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Im Auftragsfall haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner.

14.
Sonstige Angaben

a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen.
b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen.Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die
- entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder
- durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten.
d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen.
e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass
- und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde,
- das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und
- alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen.
f) Im Falle der Auftragsvergabe verpflichtet sich das Unternehmen, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen.
Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungenschuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt/verstoßen.
g) Information der Bieter/Nachprüfung: Den Auftraggeber (Vergabestelle) trifft für die vorliegende Ausschreibung vor Zuschlagserteilung eine Informationspflicht gegenüber den Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen (§ 14 Abs. 1 ThürVgG). Dabei wird der Auftraggeber den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung mitteilen. Er wird diese Information spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsschluss über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) abgeben. Der Bieter hat die Möglichkeit, über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) beim Auftraggeber (Vergabestelle) eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften zu beanstanden. Diese Beanstandung ist bis zur Zuschlagserteilung möglich. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Für weitergehende Informationen wird auf das den Vergabeunterlagen anliegende Hinweisblatt zu §14 ThürVgG verwiesen.


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