Ausschreibungsdetails
Die Baumaßnahme wird in verschiedenen Bauabschnitten durchgeführt.
Mit dem 1. BA wurde die Errichtung eines Erweiterungsneubaus realisiert. Im 2. BA wird das Bestandsgebäude saniert.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst das Los Bestuhlung für den 2. Bauabschnitt (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt).
Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistungen in weitere Lose ist nicht vorgesehen.
VOB/A - EU - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU;
ThürVgG - Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz)
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen.
Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Eklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss.
Das ausgefüllte Leistungsverzeichnins ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss.
Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. "Eignungskriterien").
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote.
1,00 St. Herstellung und Lieferung eines Musterstuhles;
228,00 St. Stuhl mit Armlehne und Klappmechanismus, Achsmass ca. 55cm, Tiefe ca. 48 cm und Öffnungswinkel ca. 15°;
15,00 St. Stuhl mit Armlehne und Klappmechanismus, Achsmass ca. 55cm, Tiefe ca. 49 cm und Öffnungswinkel ca. 10°;
130,00 St. Stuhl mit gemeinsamen Armlehnen und Klappmechanismus, mit erhöhter Rückenlehne, mit integrierter Kopfstütze, Tiefe ca. 40 cm, Öffnungswinkel ca. 10°;
40,00 St. Stuhl mit beidseitigen Armlehnen und Klappmechanismus, mit erhöhter Rückenlehne, mit integrierter Kopfstütze, Tiefe ca. 40 cm, Öffnungswinkel ca. 10°;
6,00 St. Herstellung, Lieferung und Montage von freistehenden Logenstühlen mit Vierbein-Untergestell;
23,00 St. Zulage für leichte Demontierbarkeit;
62,00 St. Zulage LED-Beleuchtung am Reihenende;
1,00 pschl. Werkplanung;
1,00 pschl. Einweisung und Dokumentation;
650,00 m² Abdecktücher zum Schutz der Bestuhlung;
419,00 St. Mehrkosten für die Ausführung der Nummerierung der Sitze als gestickte Zahl in den Bezugsstoff;
62,00 St. Mehrkosten für Nummerierung der Reihe Lieferung Bezugsstoff für Brüstung, Stoffbreite max. 70cm.
Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. 5.1.11 Auftragsunterlagen angegebenen Internetadresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse beantragt werden. Auch wird ein interessiertes Unternehmen nur bei beantragter Teilnahme über etwaige Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert.
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Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 25.07.2025 auf elektronischem Weg über die Plattform angefordert werden. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
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Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt die Dokumente und ermöglicht so die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angebote können abgegeben werden:
. elektronisch in Textform nach § 126b BGB,
. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder
. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) einzureichen.
Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß § 16a EU VOB/A-EU erfolgen.
Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
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Die Kommunikation während der Auswertungsphase erfolgt ebenfalls über die e-vergabe-Plattform.
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Unter Punkt 5.1.3 werden Baubeginn und Bauende vorgegeben. Weiterhin werden entsprechend den Vertragsbedingungen die in Bauberatungen bzw. Bauzeitenplänen fixierte Einzeltermine Vertragsbestandteil und damit als Vertragstermine behandelt.
Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
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Ist unter den Punkten 5.1.12 "Frist für den Eingang der Angebote" und "Datum der Angebotsöffnung" ein "+2:00" angegeben, entspricht dies lediglich der Differenz der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ, engl. CEST), die die MEZ während des Sommerhalbjahrs in Europa ersetzt und beträgt zur UTC +2 Stunden. "+1:00" bedeutet dann die Differenz der mitteleuropäischen Normalzeit zur Weltzeit UTC und beträgt +1 Stunde, was in der Kurzbezeichnung UTC+1 mit +1 zum Ausdruck kommt.
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Ebenso sind die Uhrzeitangaben unter den Punkten 5.1.3 "Geschätzte Dauer" und 5.1.11 "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen" anzusehen.
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Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
oder
- eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" vorzulegen:
. der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe,
. bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen:
Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)" ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
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HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
. die "Angaben zur Preisermittlung" (Formblatt 221 oder 222 VHB),
. die "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft),
. das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
sowie
. die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG,
. die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576,
. das Formblatt „Unternehmensdaten“.
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Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (je Schadenfall) von mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und/oder Sachschäden oder eine Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen (wenn nicht bereits in der "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" erklärt/
angekreuzt),
. die „Aufgliederung der Einheitspreise“ (Formblatt 223 VHB),
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz,
. die Urkalkulation.
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HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
. Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich:
1. elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als
passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.)
ODER
2. schriftlich, in einen verschlossenem Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.6 der "Besonderen Vertragsbedingungen" - Formblatt 214 der Anlage B) der Vergabeunterlagen).
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Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
. die Benennung von mindestens 3 Referenzen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren für vergleichbare Leistungen durch Vorlage von bestätigten Referenzbescheinigungen mittels Formblatt 444 "Referenzbescheinigung" des Vergabehandbuch des Bundes - VHB,
. ein Nachweis der Ersatzteilbeschaffung für mind. 5 Jahre durch eine Eigenerklärung,
. das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
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Zur Angebotsabgabe hat jeder Bieter einen kompletten Musterstuhl zu liefern und auf einer selbststehenden Trägerplatte inkl. Kennzeichnung durch ein Firmenschild des Bieters zu montieren. (Lieferort: Theater Nordhausen)
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Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
. die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz.
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HINWEISE:
. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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Für die Bewertung der Bestuhlung dient der zu liefernde Musterstuhl.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden hierbei wie folgt aufgegliedert:
1. Bestuhlung - Formsprache und Polsterung - 45 %,
2. Bestuhlung - Ausführung und Verarbeitung - 30 %,
3. Wertungssumme (Angebotspreis incl. Nachlass) - 25 %.
Die Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und / oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß § 16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
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