Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH
Straße, Hausnummer: Robert-Blum-Straße 1
Postleitzahl (PLZ): 99734
Ort: Nordhausen
Telefon: +49 3631 6390
E-Mail: info@stadtwerke-nordhausen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VBN L 06/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.07.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.08.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=779413
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=779413
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
03.07.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Hauptuntersuchung Combino Fahrwerk von 1 Straßenbahn (TW 104)
Die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH verfügt über Straßenbahnfahrzeuge des
Typs Combino (Meterspur Fahrwerke).
Die Fahrzeuge der Straßenbahnflotte müssen turnusmäßig einer Hauptuntersuchung
unterzogen werden.
Grundlage dafür ist die BO Strab und dort der § 57 Punkt 11, der besagt:
Die Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge umfasst Wartung, Inspektion
und Instandsetzungen, die sich mindestens auf die Teile erstrecken, deren Zustand
die Betriebssicherheit beeinflussen kann. Art und Umfang der Wartung und der
Inspektionen haben sich nach Bauart und Belastung der Betriebsanlagen und der
Fahrzeuge zu richten. Inspektionen sind planmäßig wiederkehrend und innerhalb
folgender Fristen durchzuführen (Pkt.11) Fahrzeuge, je nach Zurücklegung von
500.000 km, spätestens jedoch nach 8 Jahren.
Im Zuge der Hauptuntersuchung der Fahrwerke unserer Combino-Triebwagen
müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:
1. Transportorganisation und Anlieferung der Fahrwerke entsprechend der
HUTermine vom Betriebshof des Auftraggebers (AG) zum Auftragnehmer (AN) durch
den AN
2. Eingangskontrolle und Reinigung der Fahrwerke beim AN
3. Demontage der Hauptbaugruppen ( Motor, Getriebe, Portalachsen,
Schienenbremsen, Fahrwerksrahmen ), der Hydraulik und der Elektrik
4. Entlacken und Rißprüfung der Fahrwerksrahmen in vollständig demontiertem
Zustand
5. Inspektions-, Überholungs- und Instandsetzungsarbeiten entsprechend Lastenheft
und Befundung
6. Aufarbeitung Portalachsen entsprechend Befundung, Aufarbeiten der Lagersitze
/Lager mittels Aufspritzverfahren ( Metallspritzverfahren )
7. Farbgebung der Fahrwerksrahmen, Baugruppen und Anbauteilen mittels Lack mit
DB-Zulassung
8. Komplette Remontage der Fahrwerke inklusive Kabelverlegung und
Rohrverlegung
9. Endprüfung mit Druckprüfung und Radlastprüfung des gesamten Fahrwerkes
10. Endabnahme der Fahrwerke beim AN durch den AG mit Übergabe der Zertifikate,
Prüfzeugnisse, Zeugnisse und Dokumentationen. Unterzeichnung Abnahmeprotokoll
11. Transportorganisation u. Rückführung der kompletten Fahrwerkseinheiten durch
den AN zum Betriebshof des AG
Die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH verfügt über Straßenbahnfahrzeuge des
Typs Combino (Meterspur Fahrwerke).
Die Fahrzeuge der Straßenbahnflotte müssen turnusmäßig einer Hauptuntersuchung
unterzogen werden.
Grundlage dafür ist die BO Strab und dort der § 57 Punkt 11, der besagt:
Die Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge umfasst Wartung, Inspektion
und Instandsetzungen, die sich mindestens auf die Teile erstrecken, deren Zustand
die Betriebssicherheit beeinflussen kann. Art und Umfang der Wartung und der
Inspektionen haben sich nach Bauart und Belastung der Betriebsanlagen und der
Fahrzeuge zu richten. Inspektionen sind planmäßig wiederkehrend und innerhalb
folgender Fristen durchzuführen (Pkt.11) Fahrzeuge, je nach Zurücklegung von
500.000 km, spätestens jedoch nach 8 Jahren.
Im Zuge der Hauptuntersuchung der Fahrwerke unserer Combino-Triebwagen
müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:
1. Transportorganisation und Anlieferung der Fahrwerke entsprechend der
HUTermine vom Betriebshof des Auftraggebers (AG) zum Auftragnehmer (AN) durch
den AN
2. Eingangskontrolle und Reinigung der Fahrwerke beim AN
3. Demontage der Hauptbaugruppen ( Motor, Getriebe, Portalachsen,
Schienenbremsen, Fahrwerksrahmen ), der Hydraulik und der Elektrik
4. Entlacken und Rißprüfung der Fahrwerksrahmen in vollständig demontiertem
Zustand
5. Inspektions-, Überholungs- und Instandsetzungsarbeiten entsprechend Lastenheft
und Befundung
6. Aufarbeitung Portalachsen entsprechend Befundung, Aufarbeiten der Lagersitze
/Lager mittels Aufspritzverfahren ( Metallspritzverfahren )
7. Farbgebung der Fahrwerksrahmen, Baugruppen und Anbauteilen mittels Lack mit
DB-Zulassung
8. Komplette Remontage der Fahrwerke inklusive Kabelverlegung und
Rohrverlegung
9. Endprüfung mit Druckprüfung und Radlastprüfung des gesamten Fahrwerkes
10. Endabnahme der Fahrwerke beim AN durch den AG mit Übergabe der Zertifikate,
Prüfzeugnisse, Zeugnisse und Dokumentationen. Unterzeichnung Abnahmeprotokoll
11. Transportorganisation u. Rückführung der kompletten Fahrwerkseinheiten durch
den AN zum Betriebshof des AG
c)
Ort der Leistungserbringung
Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH
Straßenbahnbetriebshof
Grimmelallee 40a
99734 Nordhausen
Straßenbahnbetriebshof
Grimmelallee 40a
99734 Nordhausen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
15.08.2025 bis 30.10.2025
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragssumme,
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von: 5,0 v.H. der Abrechnungssumme oder
jeweils eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von: 5,0 v.H. der Abrechnungssumme oder
jeweils eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
14.
Sonstige Angaben
Landratsamt Nordhausen
Kommunalaufsicht
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Kommunalaufsicht
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
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