Ausschreibungsdetails
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens am 23.07.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Teilnahmeanträge zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4.) Zu Eignungskriterien (Wertung 1. Stufe):
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt (unabhängig von der formellen und materiellen Eignungsprüfung) nach dem folgenden Schema:
Es sind 2 Auswahlkriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktzahl gewichtet werden.
1. Auswahlkriterium: Unternehmensbezogene Referenzen 80 % (entspricht 80 Punkten)
2. Auswahlkriterium: Qualifikation 20 % (entspricht 20 Punkten)
Die Gesamtpunktzahl der Auswahlkriterien wird addiert. Sollten mehr als drei Teilnehmer die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, wird eine Rangfolge gemäß der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl unter diesen geeigneten Teilnehmern ermittelt und es werden maximal die drei rangfolgenbesten Teilnehmer nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb in der zweiten Verfahrensstufe dazu aufgefordert, Angebote abzugeben. In beiden Auswahlkriterien können insgesamt maximal 100 Punkte erzielt werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium 1 (Referenzen), bei gleicher Punktzahl im Auswahlkriterium 1 entscheidet das Losverfahren.
1.1.1. Unternehmensbezogene Referenzen
Im Auswahlkriterium „Unternehmensbezogene Referenzen“ können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Die Teilnehmer befüllen zur Angabe der Referenzen die Tabellen in Ziff. 10 der Anlage B-03 Teilnehmerauskunft Eignungskriterien.
a) Die Teilnehmer legen mindestens 2 Referenzen vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegeln:
Baurechtliche Beratung oder Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung
Mindestanforderung: Es dürfen nur Referenzen der letzten 5 Jahre genannt werden.
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- bzw. Begleitungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand, Umfang und Inhalt der juristischen Beratung bzw. Begleitung (Erstellung von Verträgen für Bau- bzw. Planungsleistungen, Unterstützung des Vertragsmanagements zu Beauftragungen im Rahmen der Referenz), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftraggeber und Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger / nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
Es können pro Referenz maximal 16 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für Referenzen im Bereich a) maximal 32 Punkte erreicht werden.
Die Referenzen a) werden wie folgt bewertet:
- 16 Punkte = Die Referenz ist mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und es wurden Verträge für Bau- bzw. Planungsleistungen erstellt (siehe LB Ziff. 1.3.2). Zudem wurde das Vertragsmanagement im Rahmen der Referenz unterstützt (siehe LB Ziff. 1.3.1).
- 10 Punkte = Die Referenz ist mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und es wurden entweder Verträge für Bau- bzw. Planungsleistungen erstellt (siehe LB Ziff. 1.3.2) oder es wurde das Vertragsmanagement im Rahmen der Referenz unterstützt (siehe LB Ziff. 1.3.1).
- 6 Punkte = Die Referenz ist weitestgehend mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und es fand zu einzelnen Punkten eine Rechtsberatung statt.
- 0 Punkte: Die Referenz ist nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar oder es wurden keine Rechtsberatungen durchgeführt.
b) Die Teilnehmer legen mindestens 2 Referenzen vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegeln:
Baurechtliche Beratung oder Begleitung öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Großbauvorhabens mit einem Investitionsvolumen (Umfang des Großbauvorhabens) von mind. 30 Mio. Euro netto
Mindestanforderung: Es dürfen nur Referenzen der letzten 5 Jahre genannt werden.
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- bzw. Begleitungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand, Umfang und Inhalt der juristischen Beratung bzw. Begleitung (Erstellung der Vergabeunterlagen für ein Großbauvorhaben, Prüfung von Behinderungsanzeigen, Mehraufwandanmeldungen, Nachtragsangeboten inkl. Schriftverkehr mit den Projektbeteiligten), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftraggeber und Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger / nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
Es können pro Referenz maximal 16 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für Referenzen im Bereich b) maximal 32 Punkte erreicht werden.
Die Referenzen b) werden jeweils wie folgt bewertet:
- 16 Punkte = Die Referenz ist mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und es wurden die Ausschreibungsunterlagen für ein Großbauvorhaben erstellt (siehe LB Ziff. 1.3.2). Zudem wurden Behinderungsanzeigen, Mehraufwandsmeldungen und Nachtragsangebote geprüft sowie der Schriftverkehr mit den Referenzbeteiligten durchgeführt (siehe LB Ziff. 1.3.1)
- 10 Punkte = Die Referenz ist mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und es wurden entweder Ausschreibungsunterlagen für ein Großbauvorhaben erstellt (siehe LB Ziff. 1.3.2) oder es wurde Behinderungsanzeigen, Mehraufwandsmeldungen und Nachtragsangebote geprüft sowie der Schriftverkehr mit den Referenzbeteiligten durchgeführt (siehe LB Ziff. 1.3.1).
- 6 Punkte = Die Referenz ist weitestgehend mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und es fand zu einzelnen Punkten eine Rechtsberatung statt.
- 0 Punkte: Die Referenz ist nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar oder es wurden keine Rechtsberatungen durchgeführt.
c) Die Teilnehmer legen mindestens 1 Referenz vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegelt:
Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EU Nr. 3 VOB/A
Mindestanforderung: Es dürfen nur Referenzen der letzten 5 Jahre genannt werden.
Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EU Nr. 3 VOB/A, welches die Beschaffung von Bauleistungen zum Gegenstand hat. Hierbei muss es sich um eine Vergabe handeln, die mindestens Gewerke der Kostengruppen 300 und 400 (pro KG mind. 1 Gewerk) umfasst.
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- und Unterstützungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand mit Bezeichnung der umfassten Gewerke, Umfang und Inhalt der juristischen Begleitung/Durchführung (Vorbereitung des Verfahrens, Durchführung des Verfahrens, Unterstützung des Auftraggebers in Bezug auf Bieterfragen, Auswertung und Abschluss des Verfahrens), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftraggeber und Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger / nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
Für die Referenz im Bereich c) können maximal 16 Punkte erreicht werden.
Die Referenzen c) werden jeweils wie folgt bewertet:
- 16 Punkte = Die Referenz ist mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und das Verfahren wurde sowohl vorbereitet (siehe LB Ziff. 1.3.2.) als auch durchgeführt (siehe LB Ziff. 1.3.3.), der Auftraggeber wurde in Bezug auf Bieterfragen unterstützt und das Verfahren wurde im Anschluss ausgewertet.
- 10 Punkte = Die Referenz ist mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und es wurde entweder das Verfahren vorbereitet (siehe LB Ziff. 1.3.2.) oder durchgeführt (siehe LB Ziff. 1.3.3.).
- 6 Punkte = Die Referenz ist weitestgehend mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und es fand zu einzelnen Punkten eine Rechtsberatung statt.
- 0 Punkte: Die Referenz ist nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar oder es wurden keine Rechtsberatungen durchgeführt.
1.1.2 Qualifikation (20 %): Einzelheiten zur Wertung der Qualifikation unten bei Ziff. 5.1.6
5) Bindefrist: 31.01.2026
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Die Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 des Aufforderungsschreibens zur Abgabe eines Teilnahmeantrags) zu entnehmen.
Zu Eignungskriterien (Wertung 1. Stufe):
1.1.2. Qualifikation (20 %)
Für das Zuschlagskriterium Qualifikation werden maximal 20 Punkte vergeben.
Die Teilnehmer befüllen zur Angabe der Qualifikation die Tabellen in Ziff. 8 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignungskriterien.
Mindestanforderung ist, dass die fachlichen Ansprechpersonen des Teilnehmers (Ansprechperson und Vertretung der Ansprechperson) gemeinsam bei der Leistungserbringung über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht verfügen. Es genügt in diesem Zusammenhang, wenn eine Person die Zusatzqualifikation Fachanwalt / Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und die andere Person die Zusatzqualifikation Fachanwalt / Fachanwältin für Vergaberecht besitzt.
Mindestanforderung ist zudem, dass bei Bedarf zusätzlich Ansprechpersonen mit einer entsprechenden fachlichen Expertise hinsichtlich des Urheber- und Medienrechts sowie Verwaltungsrecht zur Verfügung stehen.
Die Punkte werden wie folgt kumulativ vergeben:
a) Qualifikation (20 Punkte)
aa) Zusatzqualifikation
- 10 Punkte = Die fachlichen Ansprechpersonen des Teilnehmers verfügen jeweils über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht.
- 5 Punkte = Eine fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht. Die andere fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht.
- 0 Punkte = Die fachlichen Ansprechpersonen des Teilnehmers verfügen gemeinsam über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht.
bb) Zeitkomponente der verliehenen Zusatzqualifikation
- 10 Punkte = Eine fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 8 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 5 Jahren. Die andere fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 6 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 3 Jahren.
- 7 Punkte = Eine fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 6 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 3 Jahren. Die andere fachliche Ansprechperson des Teilnehmers verfügt entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 4 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 2 Jahren.
- 3 Punkte = Die fachlichen Ansprechpersonen des Teilnehmers verfügen jeweils entweder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit mind. 4 Jahren oder über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht seit mind. 2 Jahren.
In der Unterkategorie Qualifikation können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Geforderte Deckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: Mindestens 5 Mio. € (pro Versicherungsfall).
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannte Deckungssumme derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt,
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen,
- dass sowohl die Ansprechperson für die Leistungserbringung als auch ihr/e Vertreter/in über eine anwaltliche Zulassung verfügen,
- dass sowohl die Ansprechperson bei der Leistungserbringung als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 5-jährige einschlägige baurechtliche Berufserfahrung verfügen,
- dass die fachlichen Ansprechpersonen (Ansprechperson und Vertretung der Ansprechperson) bei der Leistungserbringung gemeinsam über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht als auch über die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht verfügen. Es genügt in diesem Zusammenhang, wenn eine Person die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und die andere Person die Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Vergaberecht besitzt.
-dass bei Bedarf zusätzlich Ansprechpersonen mit einer entsprechenden fachlichen Expertise hinsichtlich des Urheber- und Medienrechts sowie Verwaltungsrechts zur Verfügung stehen.
- dass die Ansprechpersonen bzw. im Vertretungsfall ihr/e Vertreter/innen die vertraglich geschuldete Leistung ausschließlich in eigener Person erbringen,
- dass eine Konfliktprüfung gem. § 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) durchgeführt wurde.
Die Ansprechperson und die Vertretung der Ansprechperson sind jeweils mit folgenden Informationen in tabellarischer Form anzugeben:
* Vorname, Name
* Fachanwalt / Fachanwältin für
* Zeitpunkt der Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnung (Tag/Monat/Jahr)
* Fachanwalt / Fachanwältin für
* Zeitpunkt der Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnung (Tag/Monat/Jahr)
* Einschlägige baurechtliche Berufserfahrung in Jahren
Die bei Bedarf zusätzlich erforderlichen Ansprechpersonen sind mit folgenden Informationen in tabellarischer Form anzugeben:
- Ansprechperson 1
* Vorname, Name
* Fachanwalt / Fachanwältin für
* Zeitpunkt der Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnung (Tag/Monat/Jahr)
* Erläuterung der fachlichen Expertise im Bereich Urheber- und Medienrecht
- Ansprechperson 2
* Vorname, Name
* Fachanwalt / Fachanwältin für
* Zeitpunkt der Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnung (Tag/Monat/Jahr)
* Erläuterung der fachlichen Expertise im Bereich Verwaltungsrecht
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der Berufsträger (MINDESTENS 10 Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen)
Mindestanforderung: Die Anzahl der Berufsträger muss mindestens zehn Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen betragen.
Die Referenzen sind als Auswahlkriterium definiert. Sie werden hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet und mit einer Punktzahl gewichtet. Zur Bewertung im Einzelnen wird auf die Erläuterungen in Anlage A-03 Wertung Eignungskriterien Zuschlagskriterien Aufforderungsschreiben verwiesen.
Datenschutz: Die Angaben innerhalb der Referenzabfrage sind vertraulich zu behandeln, werden nicht veröffentlicht und dienen lediglich dem Abgleich, um angegebene Projekte sowie Referenzen zu verifizieren. Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt sind, die die Leistung beurteilen kann. Jegliche Auskünfte und gemachte Angaben unterliegen dem Datenschutz.
Die Teilnehmer befüllen zur Angabe der Referenzen die Tabellen in Ziff. 10 der Anlage B-03 Teilnehmerauskunft Eignungskriterien.
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Mindestanforderung für alle anzugebenden Referenzen: Es dürfen nur Referenzen der letzten 5 Jahre genannt werden.
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a) Die Teilnehmer legen mindestens 2 Referenzen vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegeln:
Baurechtliche Beratung oder Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- bzw. Begleitungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand, Umfang und Inhalt der juristischen Beratung bzw. Begleitung (Erstellung von Verträgen für Bau- bzw. Planungsleistungen, Unterstützung des Vertragsmanagements zu Beauftragungen im Rahmen der Referenz), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftraggeber und Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger / nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
b) Die Teilnehmer legen mindestens 2 Referenzen vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegeln:
Baurechtliche Beratung oder Begleitung öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Großbauvorhabens mit einem Investitionsvolumen (Umfang des Großbauvorhabens) von mind. 30 Mio. Euro netto
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- bzw. Begleitungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand, Umfang und Inhalt der juristischen Beratung bzw. Begleitung (Erstellung der Vergabeunterlagen für ein Großbauvorhaben, Prüfung von Behinderungsanzeigen, Mehraufwandanmeldungen, Nachtragsangeboten inkl. Schriftverkehr mit den Projektbeteiligten), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftraggeber und Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger / nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
c) Die Teilnehmer legen mindestens 1 Referenz vor, die die ausgeschriebene Leistung widerspiegelt:
Begleitung/Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EU Nr. 3 VOB/A, welches die Beschaffung von Bauleistungen zum Gegenstand hat. Hierbei muss es sich um eine Vergabe handeln, die mindestens Gewerke der Kostengruppen 300 und 400 (pro KG mind. 1 Gewerk) umfasst.
Formelle Anforderungen im Einzelnen:
- Referenzen nicht älter als 5 Jahre
- Referenzen müssen folgende Punkte umfassen:
Name des Auftraggebers, jährlicher Leistungsumfang der Beratungs- und Unterstützungsleistung in € netto, Gesamtauftragswert der Baumaßnahme in € netto, Leistungsgegenstand mit Bezeichnung der umfassten Gewerke, Umfang und Inhalt der juristischen Begleitung/Durchführung (Vorbereitung des Verfahrens, Durchführung des Verfahrens, Unterstützung des Auftraggebers in Bezug auf Bieterfragen, Auswertung und Abschluss des Verfahrens), Leistungszeitraum, Angabe öffentlicher Auftraggeber und Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger / nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis mit Kontaktdaten (vgl. auch die auszufüllenden Felder in Formblatt B-03.).
Als Angebotspreis wird der Wertungspreis netto inkl. aller Nebenkosten laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 40 %
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Zu Wertungspreis (40 % / 40 Punkte):
Für das Zuschlagskriterium Wertungspreis werden maximal 40 Punkte vergeben. Zum Zweck der Wertung wird der im Preisblatt angegebene Netto-Wertungspreis als Grundlage des Kriteriums Preis verwendet. Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl von 40 Punkten. Die Berechnung der Punktzahlen aller anderen Angebote erfolgt nach folgender Formel:
Als Angebotspreis wird der Wertungspreis netto inkl. aller Nebenkosten lt. Preisblatt (Anlage B-02) herangezogen.
40 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Wertungspreis, dividiert durch den Wertungspreis des zu bewertenden Angebots (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet)
Die sich nach dieser Formel jeweils ergebende Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
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Noch zu Zuschlagskriterien (Wertung 2. Stufe):
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen für den Preis und für die Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen.
Bei Gleichwertigkeit hat dasjenige Angebot, das im Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen entscheidet das Los.
• Berufserfahrung in Bezug auf Baurecht (max. 12 Punkte)
• Berufserfahrung in Bezug auf öffentl. AG (max. 12 Punkte)
• Bedarfsabhängig Ansprechperson mit Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht (max. 4 Punkte)
• Bedarfsabhängig Ansprechperson mit Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin für Verwaltungsrecht (max. 4 Punkte)
• Erfahrungen Landesbaurecht Berlin (max. 10 Punkte)
• Personenbezogene Referenzen über außergerichtliche anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen von baurechtlichen Angelegenheiten (max. 18 Punkte)
Gewichtung 60 %
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zu Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen des eingesetzten Personals (60 % / 60 Punkte)
Für das Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen des eingesetzten Personals werden maximal 60 Punkte vergeben. In der Anlage B-03.1 sind vom Bieter die für ihn zutreffenden Angaben zu den nachfolgenden Punkten mit Angebotsabgabe anzugeben:
a) Einschlägige baurechtliche Berufserfahrung der Ansprechperson (max. 6 Punkte)
- von mind. 5 Jahren 2 Punkte
- von mind. 8 Jahren 4 Punkte
- von mind. 10 Jahren 6 Punkte
b) Einschlägige baurechtliche Berufserfahrung der Vertretung der Ansprechperson (max. 6 Punkte)
- von mind. 5 Jahren 2 Punkte
- von mind. 8 Jahren 4 Punkte
- von mind. 10 Jahren 6 Punkte
c) Einschlägige Berufserfahrung der Ansprechperson in Bezug auf öffentlich Auftraggeber (max. 6 Punkte)
- von mind. 5 Jahren 2 Punkte
- von mind. 8 Jahren 4 Punkte
- von mind. 10 Jahren 6 Punkte
d) Einschlägige Berufserfahrung der Vertretung der Ansprechperson in Bezug auf öffentliche Auftraggeber (max. 6 Punkte)
- von mind. 5 Jahren 2 Punkte
- von mind. 8 Jahren 4 Punkte
- von mind. 10 Jahren 6 Punkte
e) Bei Bedarf steht eine Ansprechperson mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt/in für Urheber- und Medienrecht zur Verfügung (max. 4 Punkte)
- Zusatzqualifikation Ja 4 Punkte
- Zusatzqualifikation Nein 0 Punkte
f) Bei Bedarf steht eine Ansprechperson mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt/in für Verwaltungsrecht mit einer einschlägigen Berufserfahrung zur Verfügung (max. 4 Punkte)
- Zusatzqualifikation Ja 4 Punkte
- Zusatzqualifikation Nein 0 Punkte
g) Die Ansprechperson der Auftragnehmerin verfügt über Erfahrungen im Landesbaurecht Berlin (max. 5 Punkte)
- Erfahrungen ja 5 Punkte
- Erfahrungen nein 0 Punkte
h) Die Vertretung der Ansprechperson der Auftragnehmerin verfügt über Erfahrungen im Landesbaurecht Berlin (max. 5 Punkte)
- Erfahrungen ja 5 Punkte
- Erfahrungen nein 0 Punkte
i) Referenzen der Ansprechperson der Auftragnehmerin (max. 10 Punkte) (die Referenzen werden überprüft und nur die positiven/neutralen Referenzen werden die vorgesehenen Punkte erhalten)
- + 3 Punkte bei Angabe einer Referenz
- + 2 Punkte, wenn es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
j) Referenzen der Vertretung der Ansprechperson (max. 8 Punkte) (die Referenzen werden überprüft und nur die positiven/neutralen Referenzen werden die vorgesehenen Punkte erhalten)
- + 2 Punkte bei Angabe einer Referenz
- + 2 Punkte, wenn es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
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Noch zu Zuschlagskriterien (Wertung 2. Stufe):
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen für den Preis und für die Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen.
Bei Gleichwertigkeit hat dasjenige Angebot, das im Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium Qualifikation/Berufserfahrung/Referenzen entscheidet das Los.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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