Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2sä-FE 15.0710/2023/CRB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
19.08.2025 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=778557
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=778557
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
19.08.2025 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Talbrücke Rahmede wurde in den Jahren 1966 bis 1968 im Zuge der A45 bei Lüdenscheid gebaut und in Betrieb genommen. Es handelt sich dabei um ein sechsfeldriges Durchlaufsystem in Stahlverbundbauweise. Die Verbundsicherung wurde mit Kopfbolzendübeln (System Peco) mit zusätzlichen Wendeln um den Schaft der Dübel realisiert. Die Kopfbolzendübel wurden entsprechend der damaligen Bemessungsansätze in den Regelwerken nicht für den Grenzzustand der Ermüdung bemessen, da Straßenbrücken seinerzeit auf vorwiegend ruhende Beanspruchungen bemessen wurden. Die heutigen Regelwerke fordern dagegen für Kopfbolzendübel bei Brückenbauwerken grundsätzlich einen rechnerischen Nachweis der ausreichenden Ermüdungssicherheit. Nach ca. 55 Jahren Schwerverkehr und steigenden Verkehrsaufkommen wurde das Bauwerk auf Grund verschiedener Mängel im Dezember 2021 gesperrt und im Mai 2023 gesprengt. Dabei bot sich die Gelegenheit, aus hoch auf Ermüdung beanspruchten Bereichen Prüfkörper zu entnehmen, um den Schädigungszustand der Verdübelung genauer zu untersuchen und Rückschlüsse auf die Restnutzungsdauer bzw. die Ermüdungssicherheit der alten Verdübelungen zu ziehen. Dabei interessiert insbesondere, ob in den Schweißwulsten der Dübel Ermüdungsrisse aufgetreten sind. Nach der Sprengung der Brücke wurden vier Bauteile aus den Endfeldern im Bereich der Widerlager in Richtung Frankfurt und Dortmund entnommen (siehe Abbildung 1). Die Bauteile wurden anschließend von der Unterseite mittels PAUT-TFM-Ultraschallprüfung untersucht. Als Ergebnis wurden bei einzelnen Kopfbolzendübeln Schäden festgestellt. Dabei ist allerdings unklar, worauf diese Schäden zurückzuführen sind (auf Schweißfehler, auf die Vorschädigung durch die jahrzehntelange Nutzung oder auf die Sprengung). Schließlich wurden die Kopfbolzendübel in drei Gruppen eingeteilt (siehe Abbildung 1).
Gruppe A: vier ungeschädigte Bauteilhälften (jeweils als Zweierpaare)
Gruppe B: vier einzelne ungeschädigte Dübel
Gruppe C: vier einzelne geschädigte Dübel
Abbildung 1: Darstellung der Prüfkörper mit deren Schädigungsklassen
Im Rahmen des Projektes sollen Erkenntnisse zum Ermüdungsverhalten von Kopfbolzendübeln gewonnen werden, um eine bessere Einschätzung über die Ermüdungssicherheit von Stahlverbundbrücken zu erhalten.
Gruppe A: vier ungeschädigte Bauteilhälften (jeweils als Zweierpaare)
Gruppe B: vier einzelne ungeschädigte Dübel
Gruppe C: vier einzelne geschädigte Dübel
Abbildung 1: Darstellung der Prüfkörper mit deren Schädigungsklassen
Im Rahmen des Projektes sollen Erkenntnisse zum Ermüdungsverhalten von Kopfbolzendübeln gewonnen werden, um eine bessere Einschätzung über die Ermüdungssicherheit von Stahlverbundbrücken zu erhalten.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen mit der Durchführung von experimentellen Untersuchungen an Kopfbolzendübeln ein abgeschlossenes Projekt innerhalb der letzten fünf Jahre
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen mit der Durchführung von experimentellen Untersuchungen an Kopfbolzendübeln ein abgeschlossenes Projekt innerhalb der letzten fünf Jahre
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.
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