Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ): 53119
Ort: Bonn
Telefon: 030 3181-0
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 163-25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.07.2025 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
22.08.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=778071
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=778071
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.07.2025 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Brandschutztechnische Reinigung an Küchenabluftanlagen sind im Bereich der Küche durchzuführen. Die Leistungen sind 2x jährlich an Wochentagen (Montag-Donnerstag) in der Zeit ab ca. 14:00 - 18:00 Uhr durchzuführen.
Die Inspektion / Hygiene- u. vorbeugende Brandschutzreinigung derKüchenlüftungsanlagen sind gem. VDI 2052 durchzuführen.
- das Reinigungs- bzw. Inspektionspersonal muss eine entsprechende Qualifikation nach VDI 6022 besitzen.
- alle durchgeführten Inspektionsarbeiten werden im Betriebsbuch der jeweiligen Anlage dokumentiert
- technische Dokumentation über die Anlage nach VDI 2052 "Raumlufttechnische Anlagen in Küchen"
- auf Verschmutzung werden geprüft/gereinigt (nach VDI 2052)
--> Küchenablufthauben und zugehörige Komponenten
--> Küchenlüftungsdecken und zugehörige Komponenten
--> Einrichtungen der Abluftanlage
Bei Bedarf wird der AG mitgeteilt, welche Komponenten zusätzlich/oder in einem anderen Intervall gereinigt werden müssen.
Die Intervalle werden unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, Vorgaben der Anlagenerrichter, der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Richtlinien, dem Risiko bei Ausfall der Anlagen, nach den Anlagenanforderungen und der Brandgefahr festgelegt.
Bei besonders empfindlichen Anlagenteilen (bspw. Brandschutzklappen) sind bei der Reinigung zwingend die Vorschriften des Herstellers zu betrachten. Es ist Vorsorge zu treffen, um eventuelle Belastungen (Asbest) nicht freizusetzen. Die PSA ist zu beachten. Die Kenntnis und Einhaltung der TRGS 519 ist erforderlich.
- Maßnahmen:
--> Abdecken der Küchenbereiche mit Folie unterhalb der zu behandelnden Bereiche
--> Reinigung und Kontrolle der Fettfang-Filter, Fettfangrinnen, Zu- und Abluftkanäle und Luftein- und Luftauslässe
--> Prüfung und Reinigung der Lüfter, Motoren und Antriebe
--> Prüfung und Reinigung der Lüftungsklappen inkl. elektrische Antriebe
--> Funktionskontrolle von Zu- und Abluft (nach Reinigung) und Kontrolle der Abluftventilatoren auf Unwucht.
Manuelle Reinigung: bei großen Querschnitten mittels Saug- oder Wischverfahren. Das Absaugsystem kann begleitend mitarbeiten. Ein ausschließliches Kehren ohne Absaugung ist nicht zulässig.
Mechanische Reinigung: mit wellengetriebenen (rotierenden, oszilierender) Bürsten. Hier ist der Einsatz eines Reinigungsrobotors empfehlenswert. Steigkanäle werden mittels rotierender Bürsten am Stahlseil herabgelassen oder mit einem wellengetriebenen Bürstensystems gereinigt. Begehbare Steigkanäle können mit flexiblen Schläuchen - angeschlossen an einen Sauger- gereinigt werden.
Bei einem eventuellen Einsatz chemischer Reinigungsmittel sind diese vorab zu benennen und eine Unbedenklichkeit für den Einsatz in Großküchen vorzulegen.
Gewichtslasten durch Personen, Werkzeuge, Roboter und Reinigungsmittel, sind vor Beginn der Reinigung zu Prüfen. Die begangenen Leitungen müssen für diese Gewichtslasten ausgelegt sein.
Die Entsorgung des mit Fett und Chemikalien belasteten Abwassers (ggf. anderer Rückstände) muss entsprechend den geltenden Umweltbestimmungen vorgenommen werden. Es ist bspw. darauf zu achten, dass die enthaltenen Tenside die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit erfüllen.
Die Inspektion / Hygiene- u. vorbeugende Brandschutzreinigung derKüchenlüftungsanlagen sind gem. VDI 2052 durchzuführen.
- das Reinigungs- bzw. Inspektionspersonal muss eine entsprechende Qualifikation nach VDI 6022 besitzen.
- alle durchgeführten Inspektionsarbeiten werden im Betriebsbuch der jeweiligen Anlage dokumentiert
- technische Dokumentation über die Anlage nach VDI 2052 "Raumlufttechnische Anlagen in Küchen"
- auf Verschmutzung werden geprüft/gereinigt (nach VDI 2052)
--> Küchenablufthauben und zugehörige Komponenten
--> Küchenlüftungsdecken und zugehörige Komponenten
--> Einrichtungen der Abluftanlage
Bei Bedarf wird der AG mitgeteilt, welche Komponenten zusätzlich/oder in einem anderen Intervall gereinigt werden müssen.
Die Intervalle werden unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, Vorgaben der Anlagenerrichter, der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Richtlinien, dem Risiko bei Ausfall der Anlagen, nach den Anlagenanforderungen und der Brandgefahr festgelegt.
Bei besonders empfindlichen Anlagenteilen (bspw. Brandschutzklappen) sind bei der Reinigung zwingend die Vorschriften des Herstellers zu betrachten. Es ist Vorsorge zu treffen, um eventuelle Belastungen (Asbest) nicht freizusetzen. Die PSA ist zu beachten. Die Kenntnis und Einhaltung der TRGS 519 ist erforderlich.
- Maßnahmen:
--> Abdecken der Küchenbereiche mit Folie unterhalb der zu behandelnden Bereiche
--> Reinigung und Kontrolle der Fettfang-Filter, Fettfangrinnen, Zu- und Abluftkanäle und Luftein- und Luftauslässe
--> Prüfung und Reinigung der Lüfter, Motoren und Antriebe
--> Prüfung und Reinigung der Lüftungsklappen inkl. elektrische Antriebe
--> Funktionskontrolle von Zu- und Abluft (nach Reinigung) und Kontrolle der Abluftventilatoren auf Unwucht.
Manuelle Reinigung: bei großen Querschnitten mittels Saug- oder Wischverfahren. Das Absaugsystem kann begleitend mitarbeiten. Ein ausschließliches Kehren ohne Absaugung ist nicht zulässig.
Mechanische Reinigung: mit wellengetriebenen (rotierenden, oszilierender) Bürsten. Hier ist der Einsatz eines Reinigungsrobotors empfehlenswert. Steigkanäle werden mittels rotierender Bürsten am Stahlseil herabgelassen oder mit einem wellengetriebenen Bürstensystems gereinigt. Begehbare Steigkanäle können mit flexiblen Schläuchen - angeschlossen an einen Sauger- gereinigt werden.
Bei einem eventuellen Einsatz chemischer Reinigungsmittel sind diese vorab zu benennen und eine Unbedenklichkeit für den Einsatz in Großküchen vorzulegen.
Gewichtslasten durch Personen, Werkzeuge, Roboter und Reinigungsmittel, sind vor Beginn der Reinigung zu Prüfen. Die begangenen Leitungen müssen für diese Gewichtslasten ausgelegt sein.
Die Entsorgung des mit Fett und Chemikalien belasteten Abwassers (ggf. anderer Rückstände) muss entsprechend den geltenden Umweltbestimmungen vorgenommen werden. Es ist bspw. darauf zu achten, dass die enthaltenen Tenside die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit erfüllen.
c)
Ort der Leistungserbringung
- Julius-Kühn-Institutes Kleinmachnow, Stahnsdorfer Damm 81, 14532 Kleinmachnow,
- Bundespolizei Ahrensfelde, Bundespolizeiallee 1, 16356 Ahrensfelde,
- Schulungsstätte Kloster Lehnin, Belziger Chausee, 14797 Lehnin,
- Bildungszentrums der Generalzolldirektion in Plessow, Plessower Hauptstr. 17, 14542 Werder / H.
- Bundespolizei Ahrensfelde, Bundespolizeiallee 1, 16356 Ahrensfelde,
- Schulungsstätte Kloster Lehnin, Belziger Chausee, 14797 Lehnin,
- Bildungszentrums der Generalzolldirektion in Plessow, Plessower Hauptstr. 17, 14542 Werder / H.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
1 Los: Brandschutztechnische Reinigung an Küchenabluftanlagen in den Liegenschaften Julius-Kühn-Institutes Kleinmachnow, Bundespolizei Ahrensfelde, Schulungsstätte Kloster Lehnin und Bildungszentrums der Generalzolldirektion in Plessow.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragsbeginn: 01.09.2025 (Vertragslaufzeit: 4 Jahre fest + 2 x 1 Jahr Verlängerungsoption).
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise ohne aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Gewichtung Preis: 100 %
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft unterzeichnen eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
14.
Sonstige Angaben
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab per E-Mail: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum 30.06. bis 04.07.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 26.06.2025 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
---
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10.07.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
---
Der AN hat folgenden Nachweis vorzulegen: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
---
Der AN hat folgende zusätzliche Erklärung in der Bieterauskunft (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) vorzulegen: Erklärung, dass die Durchführung der Leistungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass diese sachgerecht durchgeführt wird.
---
Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
---
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
---
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
---
Die Leistungen sind durch die Auftragnehmerin mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit die Auftragnehmerin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen.
---
Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. Zusätzlich ist für Wirtschaftseinheiten (WE)/Liegenschaften der Bundespolizei Folgendes zu beachten: Der AN muss mindestens 3 Werktage vor Betreten der Liegenschaft seine Mitarbeiter mit persönlichen Daten (Name, Vorname ggfs. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift usw.) bei der AG bzw., wenn möglich, mindestens 3 Werktage vorher bei der jeweiligen Bundespolizeidienststelle anmelden. Der konkrete Ansprechpartner der AG wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Diese Daten werden dann zur Überprüfung an die Bundespolizei weitergeleitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AN haben im Bereich einer Liegenschaft der Bundes-polizei einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen, da diese gem. §§ 1 (3) i.V.m. 23 und 34 BPolG polizeilich überprüft werden können.
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Datenerhebung zur Prüfung von Mitarbeitern für Projekte, die durch externe Firmen und Dienstleister in Blumberg durchgeführt werden. Die Angaben, die zur Überprüfung der Mitarbeiter gemacht werden, werden an die Bundespolizeiabteilung Blumberg übermittelt. Die erhobenen Daten werden elektronisch weiterverarbeitet und gespeichert. Durch Ihre Unterschrift stimmen Sie der zweckgebundenen Weiterverarbeitung und Speicherung der Daten für den erforderlichen Zeitraum zu. Die Mitarbeitermeldung hat 3 Werktage vor Projekt- / oder Arbeitsbeginn bei der Bundespolizei vorzuliegen und gilt für den Zeitraum der Projektumsetzung. Das Formular ist an folgende Mail -Adresse „bpolabt.blumberg.eustos@polizei.bund.de“ oder Fax: (030) 204561-4426 zu senden. Eine Kopie dieses Formulars ist beim Betreten der Bundespolizeiabteilung Blumberg an der Wache vorzulegen.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10.07.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
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Der AN hat folgenden Nachweis vorzulegen: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
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Der AN hat folgende zusätzliche Erklärung in der Bieterauskunft (Anlage B-03 der Vergabeunterlagen) vorzulegen: Erklärung, dass die Durchführung der Leistungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass diese sachgerecht durchgeführt wird.
---
Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass das Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Die Leistungen sind durch die Auftragnehmerin mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit die Auftragnehmerin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen.
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Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. Zusätzlich ist für Wirtschaftseinheiten (WE)/Liegenschaften der Bundespolizei Folgendes zu beachten: Der AN muss mindestens 3 Werktage vor Betreten der Liegenschaft seine Mitarbeiter mit persönlichen Daten (Name, Vorname ggfs. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift usw.) bei der AG bzw., wenn möglich, mindestens 3 Werktage vorher bei der jeweiligen Bundespolizeidienststelle anmelden. Der konkrete Ansprechpartner der AG wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Diese Daten werden dann zur Überprüfung an die Bundespolizei weitergeleitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AN haben im Bereich einer Liegenschaft der Bundes-polizei einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen, da diese gem. §§ 1 (3) i.V.m. 23 und 34 BPolG polizeilich überprüft werden können.
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Datenerhebung zur Prüfung von Mitarbeitern für Projekte, die durch externe Firmen und Dienstleister in Blumberg durchgeführt werden. Die Angaben, die zur Überprüfung der Mitarbeiter gemacht werden, werden an die Bundespolizeiabteilung Blumberg übermittelt. Die erhobenen Daten werden elektronisch weiterverarbeitet und gespeichert. Durch Ihre Unterschrift stimmen Sie der zweckgebundenen Weiterverarbeitung und Speicherung der Daten für den erforderlichen Zeitraum zu. Die Mitarbeitermeldung hat 3 Werktage vor Projekt- / oder Arbeitsbeginn bei der Bundespolizei vorzuliegen und gilt für den Zeitraum der Projektumsetzung. Das Formular ist an folgende Mail -Adresse „bpolabt.blumberg.eustos@polizei.bund.de“ oder Fax: (030) 204561-4426 zu senden. Eine Kopie dieses Formulars ist beim Betreten der Bundespolizeiabteilung Blumberg an der Wache vorzulegen.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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