Ausschreibungsdetails
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage) zu entnehmen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen, wobei die konkret zu erbringenden Einzelleistungen im Wege von Einzelabrufen festgelegt werden.
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen kann.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der "Umsetzung einer SOS-Schnittstelle" sollen die Rahmendaten von mindestens 1 bereits erbrachter, in Umfang und Art vergleichbarer Projekte dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "Umsetzung einer SOS-Schnittstelle" aufweist und mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
- INSPIRE,
- SOS-Schnittstelle,
nachweist.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechender Anzahl zu nutzen.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
EA 8: Vergleichbare Projektreferenz "Sensor-Web-Client Implementierung"
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen kann.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der "Sensor-Web-Client Implementierung" sollen die Rahmendaten von mindestens 1 bereits erbrachter, in Umfang und Art vergleichbarer Projekte dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "Sensor-Web-Client Implementierung" aufweist und mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
- Featureumfang,
- BITV 2.0 Beachtung,
nachweist.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechender Anzahl zu nutzen.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
*** Hinweis: die weiteren Kriterien sind, weil die Zeicheneingabe beschränkt ist, im Feld "Referenzen zu bestimmten Leistungen" aufgeführt.***
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen kann.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der "Erstellung von MQTT Komponenten" sollen die Rahmendaten von mindestens 1 bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbarem Projekt dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "Erstellung von MQTT Komponenten" aufweist und mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
- RabbitMQ Broker,
- MQTT und andere push-basierte Protokolle,
- Bezüge zu Geodaten,
- Nutzung des Services Nominatim (https://nominatim.org/)
nachweist.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechender Anzahl zu nutzen.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
EA 10: Vergleichbare Projektreferenz "Referenzprojekt mit Forschungscharakter"
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen kann.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der "Referenzprojekt mit Forschungscharakter" sollen die Rahmendaten von mindestens 1 bereits erbrachtem, in Umfang und Art vergleichbarem Projekt dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "Referenzprojekt mit Forschungscharakter" aufweist und mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
- Schnittstellen im Bereich von Geo- und Sensordaten,
nachweist.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechender Anzahl zu nutzen.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungs-gemäß und zuverlässig erbringen zu können. Geplante und ungeplante Abwesenheiten der Fachkräfte müssen jederzeit mit einer Vertretung ausgeglichen werden.
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl von technischen Fachkräften an, die Ihnen spätestens ab Zuschlag zur Verfügung stehen.
Im Bereich der Dienstleistungen werden folgende Rollen benötigt:
• Rolle 1 - Projektmanagerin/ Projektmanager: 1 technische Fachkraft (VZÄ)
• Rolle 2 - Systemarchitektin/ Systemarchitekt: 1 technische Fachkraft (VZÄ)
• Rolle 3 - Entwicklerin/ Entwickler: 2 technische Fachkräfte (VZÄ)
Die einzelnen Rollen/Positionen können in Personalunion gemeldet werden. Bitte reichen Sie dazu einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Die allgemeinen und fachlichen Anforderungen an das einzusetzende Personal ergeben sich aus Kapitel 4.2 und 4.3 der Leistungsbeschreibung.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeits-bereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte durchschnittliche bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt 120.000 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung", Kapitel 4 "Leistungsanforderung (Soll-Beschreibung)" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wird auf mehrere Lose geboten, müssen die Mindestumsätze kumulativ erbracht werden
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
e72c25a6-b23e-4100-a230-9f14a5afaf45