Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
- schriftlich (nicht elektronisch)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
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Neubau Wohnoase Kupferblümchen
Rudolf-Breitscheid-Straße 30
06333 Hettstedt
Sachsen-Anhalt, Deutschland
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
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45000000-7 Bauarbeiten
45421148-3 Einbau von Toren
45421100-5 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
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Grobmassenaufstellung Außentüren / Außenfenster
3 Stück Kunststofffenster 1,13 m x 1,385 m
3 Stück Kunststofffenster 1,86 m x 1,385 m
6 Stück Kunststofffenster 0,885 m x 0,885 m
3 Stück Kunststofffenster 1,135 m x 0,885 m
3 Rollläden 1,135 m x 1,385m
3 Rollläden 1,86 m x 1,385m
10 Stück Fenstertüren aus Kunststoff 1,135 m x 2,26 m
4 Stück Nebeneingangstüren aus Kunststoff 1,86 m x 2,26 m
1 Stück Nebeneingangstüren aus Kunststoff 1,135 m x 2,26 m
2 Stück Kunststoffinnenfenster 1,86 m x 1,385 m
1 Stück Außentür aus Aluminium 1,86 m x 2,26 m
1 Stück Metalltür 1,26 m x 2,26 m
1 Sektionaltor Garage 2,76 m x 2,26 m
Außenfenster aus Aluminium
Innenfensterbänke aus Spanplatte melaminharzbeschichtet
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Die Details finden Sie in der Datei 04_Außenfenster_und_türen - Ausschreibung_Kurztext_Langtext.pdf. Diese Datei befindet sich in den Vergabeunterlagen.
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Das Vergabeverfahren besteht aus mehreren Losen. Jedes einzelne Los wird als eigenes Verfahren separat ausgeschrieben.
Alle weiteren Lose werden auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) veröffentlicht.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Nachforderungen gemäß § 16a VOB/A
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste Angebot vergeben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand des Preises (100 % Preis).
s)
Öffnung der Angebote
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Mit dem Angebot ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung einzureichen. Die Mindestdeckungssumme muss jeweils mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden betragen. Die Versicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein; die Deckungssumme ist im Versicherungsjahr jeweils zweifach zu maximieren und für die gesamte Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere vergleichbare Leistungen betrifft, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Erklärung, dass der Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit separat ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt eine solche ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
- Der Bieter erklärt, dass ihm die erforderlichen und geeigneten Arbeitskräfte für die Ausführung der vereinbarten Leistungen zur Verfügung stehen.
Bescheinigungen mit dem Vermerk „Nur gültig im Original” sind auf Verlangen der Vergabestelle im Original vorzulegen.
- Der Bieter erklärt, dass keine schwerwiegende Verfehlung vorliegt, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Dazu zählen insbesondere ein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), ein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), eine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) sowie ein innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben ergangenes, rechtskräftiges Urteil wegen der in der Liste genannten Straftaten (z.B. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, Geldwäsche nach § 261 StGB, Bestechung nach § 334 StGB, Vorteilsgewährung nach § 333 StGB, Diebstahl nach § 242 StGB, Unterschlagung nach § 246 StGB, Erpressung nach § 253 StGB, Betrug nach § 263 StGB, Subventionsbetrug nach § 264 StGB, Kreditbetrug nach § 265b StGB, Untreue nach § 266 StGB, Urkundenfälschung nach § 267 StGB, Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB, Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren gemäß §§ 283 ff. StGB, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen nach § 298 StGB, Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB, Brandstiftung nach § 306 StGB, Baugefährdung nach § 319 StGB, Gewässer- und Bodenverunreinigung nach §§ 324, 324a StGB sowie unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen nach § 326 StGB), sofern diese mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden.
- Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht nach den genannten gesetzlichen Vorschriften (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Strafgesetzbuch) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Gleiches gilt für eine Geldbuße von mindestens 2.500 Euro nach § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
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Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, verpflichtet sich der Bieter, für drei Referenzen jeweils eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Beschreibung des Referenzobjekts
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Kontaktmöglichkeit zur Überprüfung
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- Bestätigung der technischen Ausrüstung
- Nachweis einer gültigen Bauwesenversicherung
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Des Weiteren sind von jedem Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer sowie von allen weiteren Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen des Auftrags genutzt werden, folgende Eigenerklärungen einzureichen:
Eigenerklärung zur Eignung
Die entsprechenden Formblätter sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Der Bieter, dem der Zuschlag voraussichtlich erteilt werden soll, wird durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, die geforderten Erklärungen und Nachweise - insbesondere den Nachweis einer gültigen Bauwesenversicherung - gemäß § 8 Abs. 1 und 2 TVergG LSA innerhalb innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist beträgt fünf Werktage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Eigenerklärungen gemäß §§ 11 und 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA:
Ebenso sind innerhalb der genannten Frist die erforderlichen Eigenerklärungen gemäß §§ 11 und 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA beim Auftraggeber einzureichen.
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Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass die hinterlegten Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung”.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1529 und +49 345 514-1536
Fax: +49 345 514-1115
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsenanhalt.de
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Auf die in den §§ 19 - 22 TVergG LSA enthaltenen Regelungen wird hingewiesen.
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Sonstiges:
Alle Vergabeunterlagen und sonstigen Informationen, insbesondere auch etwaige Mitteilungen an die Bieter, werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht. Die Bieter sind daher angehalten, sich eigenständig und regelmäßig über den Verfahrensstand zu informieren.
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Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, sowie über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss elektronisch (in Textform) abgegeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss im Falle einer angestrebten Nachprüfung die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen, und zwar vor Ablauf dieser Frist.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.