Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee
Straße, Hausnummer: Moltkeplatz 17
Postleitzahl (PLZ): 23566
Ort: Lübeck
Telefon: +49 381 20671801
E-Mail: wsa-ostsee@wsv.bund.de
Internet-Adresse: https://www.wsa-ostsee.wsv.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2025/805/016
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
02.07.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=774986
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=774986
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
02.07.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der Vertrag beginnt im Jahr 2025 und erstreckt sich über drei Winterperioden, jeweils von November bis März. Die erste Winterperiode umfasst den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. März 2026, die zweite vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2027 und die dritte vom 1. November 2027 bis zum 31. März 2028. Eine optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum März 2029 ist möglich.
Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige und bedarfsorientierte Räumung aller vertraglich vereinbarten Flächen Dazu gehören insbesondere Gehwege Parkplätze Zufahrten Eingänge sowie weitere verkehrsrelevante Bereiche des betreuten Grundstücks Bei Glättegefahr ist ein geeignetes umweltfreundliches und nicht salzhaltiges Streumittel aufzubringen das gleichmäßig zu verteilen ist und keine gefährdenden Rückstände hinterlässt Sobald keine Gefährdung mehr besteht etwa nach Schneefall oder Tauwetter ist das aufgebrachte Streugut zeitnah regelmäßig und vollständig zu entfernen um die Sicherheit zu gewährleisten und die Umwelt sowie das Grundstück zu schonen
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs ist der Auftragnehmer verpflichtet eine ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft für den Winterdienst zu gewährleisten Die Durchführung von Räum und Streumaßnahmen hat innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Auftreten der Gefahrenlage zum Beispiel ein bis zwei Stunden nach Beginn von Schneefall oder Eisbildung zu erfolgen Die konkreten Zeitfenster sowie weitere Einzelheiten werden im jeweiligen Vertrag verbindlich geregelt
Der Winterdienst umfasst sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei Schnee und Eisglätte auf öffentlichen und privaten Verkehrsflächen Ziel ist es durch rechtzeitiges Räumen und Streuen die sichere Begeh und Befahrbarkeit zu gewährleisten sowie Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden
Räumarbeiten
1.1 Schnee ist auf allen vertraglich festgelegten Flächen zum Beispiel Gehwege Zufahrten Stellplätze Plätze und Zuwegungen regelmäßig und bedarfsgerecht zu räumen
1.2 Die Räumung hat in der Regel in voller Breite zu erfolgen sodass eine gefahrlose Nutzung durch Fußgänger und Fahrzeuge möglich ist
1.3 Bei wiederholtem Schneefall sind die Flächen mehrfach pro Einsatz zu bearbeiten
1.4 Der Schnee ist grundsätzlich am Rand der Fläche oder an zugewiesenen Stellen zu lagern ohne angrenzende Verkehrsflächen Einfahrten oder Abläufe zu blockieren
Streuarbeiten
2.1 Bei Glättebildung sind die Verkehrsflächen mit einem geeigneten abstumpfenden Streumittel zum Beispiel Splitt oder Sand zu behandeln Der Einsatz von Streusalz ist sofern nicht ausdrücklich erlaubt zu vermeiden oder nur in Ausnahmefällen zum Beispiel bei Eisregen zulässig
2.2 Das Streugut ist gleichmäßig und in ausreichender Menge aufzubringen um eine Rutschgefahr effektiv zu minimieren
Aufnahme und Entsorgung des Streuguts
3.1 Nach Wegfall der Glättegefahr zum Beispiel bei Tauwetter oder anhaltend frostfreier Witterung ist das aufgebrachte Streumaterial zeitnah und vollständig zu entfernen
3.2 Die Aufnahme erfolgt durch Kehren Absaugen oder händisch je nach Fläche und örtlichen Gegebenheiten
3.3 Die sachgerechte Entsorgung des Materials obliegt dem Auftragnehmer unter Beachtung der Umwelt und Entsorgungsrichtlinien
Einsatzbereitschaft und Reaktionszeit
4.1 Der Auftragnehmer stellt eine ständige Einsatzbereitschaft innerhalb der vereinbarten Zeiträume sicher zum Beispiel werktags von 6 Uhr bis 20 Uhr an Wochenenden und Feiertagen gegebenenfalls angepasst
4.2 Nach Eintritt einer Gefahrenlage zum Beispiel Schneefall Eisbildung ist innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit in der Regel ein bis zwei Stunden mit der Ausführung der Maßnahmen zu beginnen
4.3 Die Leistungen sind fortzusetzen solange eine Gefährdung durch Schnee oder Eis besteht
Dokumentation
5.1 Alle Einsätze sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren Datum Uhrzeit Art der Maßnahme Wetterbedingungen verwendetes Streumittel etc
5.2 Die Einsatzprotokolle sind auf Anforderung vorzulegen und dienen der Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber sowie etwaigen Haftungsfällen
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Der Außenbezirk sowie der Bauhof Lübeck weisen unterschiedliche Belagsarten und Oberflächenbeschaffenheiten auf. Die Zufahrtsbereiche sind asphaltiert, während die angrenzenden Außenparkflächen mit Beton oder Pflastersteinen befestigt sind. Im inneren Bereich des Grundstücks überwiegen befestigte Flächen mit Betonpflaster sowie großflächig verlegte Stelcon Platten. Teilbereiche der Wege sind zudem mit Natursteinpflaster ausgeführt. Die Wegeflächen befinden sich insgesamt in einem funktionalen, jedoch nicht durchgehend ebenen Zustand. Es sind vereinzelt Unebenheiten vorhanden, die bei der Durchführung von Winterdienstmaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Für die weiteren Liegenschaften in Travemünde und Heiligenhafen gilt, dass sämtliche Verkehrs und Nutzflächen mit Pflasterbelägen ausgestattet sind. Diese befinden sich überwiegend in einem gepflegten und verkehrssicheren Zustand. Bei den beschriebenen Flächen handelt es sich um öffentliche Gehwege, Auffahrten, Stellplätze sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrs und Nutzflächen.
Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige und bedarfsorientierte Räumung aller vertraglich vereinbarten Flächen Dazu gehören insbesondere Gehwege Parkplätze Zufahrten Eingänge sowie weitere verkehrsrelevante Bereiche des betreuten Grundstücks Bei Glättegefahr ist ein geeignetes umweltfreundliches und nicht salzhaltiges Streumittel aufzubringen das gleichmäßig zu verteilen ist und keine gefährdenden Rückstände hinterlässt Sobald keine Gefährdung mehr besteht etwa nach Schneefall oder Tauwetter ist das aufgebrachte Streugut zeitnah regelmäßig und vollständig zu entfernen um die Sicherheit zu gewährleisten und die Umwelt sowie das Grundstück zu schonen
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs ist der Auftragnehmer verpflichtet eine ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft für den Winterdienst zu gewährleisten Die Durchführung von Räum und Streumaßnahmen hat innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Auftreten der Gefahrenlage zum Beispiel ein bis zwei Stunden nach Beginn von Schneefall oder Eisbildung zu erfolgen Die konkreten Zeitfenster sowie weitere Einzelheiten werden im jeweiligen Vertrag verbindlich geregelt
Der Winterdienst umfasst sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei Schnee und Eisglätte auf öffentlichen und privaten Verkehrsflächen Ziel ist es durch rechtzeitiges Räumen und Streuen die sichere Begeh und Befahrbarkeit zu gewährleisten sowie Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden
Räumarbeiten
1.1 Schnee ist auf allen vertraglich festgelegten Flächen zum Beispiel Gehwege Zufahrten Stellplätze Plätze und Zuwegungen regelmäßig und bedarfsgerecht zu räumen
1.2 Die Räumung hat in der Regel in voller Breite zu erfolgen sodass eine gefahrlose Nutzung durch Fußgänger und Fahrzeuge möglich ist
1.3 Bei wiederholtem Schneefall sind die Flächen mehrfach pro Einsatz zu bearbeiten
1.4 Der Schnee ist grundsätzlich am Rand der Fläche oder an zugewiesenen Stellen zu lagern ohne angrenzende Verkehrsflächen Einfahrten oder Abläufe zu blockieren
Streuarbeiten
2.1 Bei Glättebildung sind die Verkehrsflächen mit einem geeigneten abstumpfenden Streumittel zum Beispiel Splitt oder Sand zu behandeln Der Einsatz von Streusalz ist sofern nicht ausdrücklich erlaubt zu vermeiden oder nur in Ausnahmefällen zum Beispiel bei Eisregen zulässig
2.2 Das Streugut ist gleichmäßig und in ausreichender Menge aufzubringen um eine Rutschgefahr effektiv zu minimieren
Aufnahme und Entsorgung des Streuguts
3.1 Nach Wegfall der Glättegefahr zum Beispiel bei Tauwetter oder anhaltend frostfreier Witterung ist das aufgebrachte Streumaterial zeitnah und vollständig zu entfernen
3.2 Die Aufnahme erfolgt durch Kehren Absaugen oder händisch je nach Fläche und örtlichen Gegebenheiten
3.3 Die sachgerechte Entsorgung des Materials obliegt dem Auftragnehmer unter Beachtung der Umwelt und Entsorgungsrichtlinien
Einsatzbereitschaft und Reaktionszeit
4.1 Der Auftragnehmer stellt eine ständige Einsatzbereitschaft innerhalb der vereinbarten Zeiträume sicher zum Beispiel werktags von 6 Uhr bis 20 Uhr an Wochenenden und Feiertagen gegebenenfalls angepasst
4.2 Nach Eintritt einer Gefahrenlage zum Beispiel Schneefall Eisbildung ist innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit in der Regel ein bis zwei Stunden mit der Ausführung der Maßnahmen zu beginnen
4.3 Die Leistungen sind fortzusetzen solange eine Gefährdung durch Schnee oder Eis besteht
Dokumentation
5.1 Alle Einsätze sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren Datum Uhrzeit Art der Maßnahme Wetterbedingungen verwendetes Streumittel etc
5.2 Die Einsatzprotokolle sind auf Anforderung vorzulegen und dienen der Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber sowie etwaigen Haftungsfällen
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Der Außenbezirk sowie der Bauhof Lübeck weisen unterschiedliche Belagsarten und Oberflächenbeschaffenheiten auf. Die Zufahrtsbereiche sind asphaltiert, während die angrenzenden Außenparkflächen mit Beton oder Pflastersteinen befestigt sind. Im inneren Bereich des Grundstücks überwiegen befestigte Flächen mit Betonpflaster sowie großflächig verlegte Stelcon Platten. Teilbereiche der Wege sind zudem mit Natursteinpflaster ausgeführt. Die Wegeflächen befinden sich insgesamt in einem funktionalen, jedoch nicht durchgehend ebenen Zustand. Es sind vereinzelt Unebenheiten vorhanden, die bei der Durchführung von Winterdienstmaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Für die weiteren Liegenschaften in Travemünde und Heiligenhafen gilt, dass sämtliche Verkehrs und Nutzflächen mit Pflasterbelägen ausgestattet sind. Diese befinden sich überwiegend in einem gepflegten und verkehrssicheren Zustand. Bei den beschriebenen Flächen handelt es sich um öffentliche Gehwege, Auffahrten, Stellplätze sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrs und Nutzflächen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1 Winterdienst Standort Abz & Bhf Lübeck
Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee
Außenbezirk & Bauhof Lübeck
Am Wasserbau 8
23568 Lübeck
Los 2 Winterdienst Standort Vkz- Travemünde
Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck
Verkehrszentrale Travemünde ( VkZ)
Am Leuchtenfeld 1 & 12a
23570 Lübeck- Travemünde
Los 3 Winterdienst Standort Stp. Heiligenhafen
Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffartsamt Ostsee
Stützpunkt Heiligenhafen ( 02S tP 1)
Warteburgweg 13 & Ina Seidel Straße (Sundweg 18)
23774 Heiligenhafen
Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee
Außenbezirk & Bauhof Lübeck
Am Wasserbau 8
23568 Lübeck
Los 2 Winterdienst Standort Vkz- Travemünde
Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck
Verkehrszentrale Travemünde ( VkZ)
Am Leuchtenfeld 1 & 12a
23570 Lübeck- Travemünde
Los 3 Winterdienst Standort Stp. Heiligenhafen
Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffartsamt Ostsee
Stützpunkt Heiligenhafen ( 02S tP 1)
Warteburgweg 13 & Ina Seidel Straße (Sundweg 18)
23774 Heiligenhafen
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Ausschreibung umfasst drei Lose mit Schnee- und Glättebeseitigung an unterschiedlichen Standorten..
Los 1 betrifft verschiedene Flächen des Auftraggebers, die zu festgelegten Zeiten geräumt sein müssen. Zu den Flächen, die bis 6 Uhr geräumt sein müssen, gehören 340 laufende Meter Zuwegungen zu den Eingangsbereichen von Gebäuden, die insgesamt 26 Türen und Werkstatttore bedienen. Außerdem sind drei Parkflächen mit einer Gesamtgröße von 1276 Quadratmetern sowie eine Zufahrtsstraße mit einer Fläche von 441 Quadratmetern enthalten, die sich vor und hinter dem Zufahrtstor erstreckt. An Wochenenden und Feiertagen muss die Beräumung bis 8 Uhr abgeschlossen sein. Weitere Flächen, die bis 6.30 Uhr geräumt sein müssen, umfassen verschiedene Straßen und Plätze mit einer Gesamtfläche von 7251,5 Quadratmetern. Auch hier gilt an Wochenenden und Feiertagen eine Räumfrist bis 8 Uhr.
Los 2 bezieht sich auf mehrere Standorte in Travemünde. Am Alten Leuchtturm betrifft die Räumpflicht den Fußweg an der Trelleborgallee sowie Am Leuchtenfeld 1, einschließlich des Zugangs zum Leuchtturm. Die gesamte zu räumende Strecke beträgt etwa 131 laufende Meter. Die Schnee- und Glättebeseitigung muss bis spätestens 8 Uhr abgeschlossen sein. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine durchgehende Betreuung gewährleistet. An der Neuen Verkehrszentrale umfasst die Räumung den Fußweg sowie die Parkflächen des WSA Ostsee, mit Ausnahme der Parkflächen für die Lotsen. Die gesamte zu räumende Fläche beträgt etwa 520 Quadratmeter. Die Räumung muss zu den Schichtwechselzeiten um 5.30 Uhr, 12.30 Uhr und 20.30 Uhr abgeschlossen sein. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine kontinuierliche Betreuung sichergestellt. Bei der Alten Verkehrszentrale betrifft die Räumung den Zugang zum und rund um den Turm, einschließlich des Parkplatzes sowie der an die Promenade angrenzenden Fläche, auf der sich früher die Schaukästen des WSA befanden. Die gesamte Fläche beträgt etwa 270 Quadratmeter. Die Räumung muss bis spätestens 8 Uhr erfolgen. Von Montag bis Freitag ist der Zugang zum Turm sowie die Parkfläche bereits bis 6 Uhr zu räumen. Auch hier ist eine durchgehende Betreuung zwischen 8 und 20 Uhr vorgesehen.
Los 3 umfasst zwei weitere Liegenschaften. In der Ina-Seidel-Straße, Sundweg 18, betrifft die Räumung einen Gehweg von etwa 60 laufenden Metern bei der Oberschaltstelle. Die Schnee- und Glättebeseitigung muss bis spätestens 8 Uhr erfolgen. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine umfassende Betreuung gewährleistet. Am Grundstück Warteburgweg 13 sind insgesamt rund 718 Quadratmeter zu betreuen. Die Zuwegungen zu den Eingängen sowie der Weg zur Liegebrücke umfassen etwa 191 Quadratmeter und müssen bis spätestens 6 Uhr geräumt sein. Die übrige Fläche, bestehend aus der Zufahrt und den Abstellplätzen, umfasst etwa 527 Quadratmeter und ist bis spätestens 6.30 Uhr zu räumen. An Wochenenden und Feiertagen gilt eine Räumfrist bis 8 Uhr.
Los 1 betrifft verschiedene Flächen des Auftraggebers, die zu festgelegten Zeiten geräumt sein müssen. Zu den Flächen, die bis 6 Uhr geräumt sein müssen, gehören 340 laufende Meter Zuwegungen zu den Eingangsbereichen von Gebäuden, die insgesamt 26 Türen und Werkstatttore bedienen. Außerdem sind drei Parkflächen mit einer Gesamtgröße von 1276 Quadratmetern sowie eine Zufahrtsstraße mit einer Fläche von 441 Quadratmetern enthalten, die sich vor und hinter dem Zufahrtstor erstreckt. An Wochenenden und Feiertagen muss die Beräumung bis 8 Uhr abgeschlossen sein. Weitere Flächen, die bis 6.30 Uhr geräumt sein müssen, umfassen verschiedene Straßen und Plätze mit einer Gesamtfläche von 7251,5 Quadratmetern. Auch hier gilt an Wochenenden und Feiertagen eine Räumfrist bis 8 Uhr.
Los 2 bezieht sich auf mehrere Standorte in Travemünde. Am Alten Leuchtturm betrifft die Räumpflicht den Fußweg an der Trelleborgallee sowie Am Leuchtenfeld 1, einschließlich des Zugangs zum Leuchtturm. Die gesamte zu räumende Strecke beträgt etwa 131 laufende Meter. Die Schnee- und Glättebeseitigung muss bis spätestens 8 Uhr abgeschlossen sein. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine durchgehende Betreuung gewährleistet. An der Neuen Verkehrszentrale umfasst die Räumung den Fußweg sowie die Parkflächen des WSA Ostsee, mit Ausnahme der Parkflächen für die Lotsen. Die gesamte zu räumende Fläche beträgt etwa 520 Quadratmeter. Die Räumung muss zu den Schichtwechselzeiten um 5.30 Uhr, 12.30 Uhr und 20.30 Uhr abgeschlossen sein. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine kontinuierliche Betreuung sichergestellt. Bei der Alten Verkehrszentrale betrifft die Räumung den Zugang zum und rund um den Turm, einschließlich des Parkplatzes sowie der an die Promenade angrenzenden Fläche, auf der sich früher die Schaukästen des WSA befanden. Die gesamte Fläche beträgt etwa 270 Quadratmeter. Die Räumung muss bis spätestens 8 Uhr erfolgen. Von Montag bis Freitag ist der Zugang zum Turm sowie die Parkfläche bereits bis 6 Uhr zu räumen. Auch hier ist eine durchgehende Betreuung zwischen 8 und 20 Uhr vorgesehen.
Los 3 umfasst zwei weitere Liegenschaften. In der Ina-Seidel-Straße, Sundweg 18, betrifft die Räumung einen Gehweg von etwa 60 laufenden Metern bei der Oberschaltstelle. Die Schnee- und Glättebeseitigung muss bis spätestens 8 Uhr erfolgen. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine umfassende Betreuung gewährleistet. Am Grundstück Warteburgweg 13 sind insgesamt rund 718 Quadratmeter zu betreuen. Die Zuwegungen zu den Eingängen sowie der Weg zur Liegebrücke umfassen etwa 191 Quadratmeter und müssen bis spätestens 6 Uhr geräumt sein. Die übrige Fläche, bestehend aus der Zufahrt und den Abstellplätzen, umfasst etwa 527 Quadratmeter und ist bis spätestens 6.30 Uhr zu räumen. An Wochenenden und Feiertagen gilt eine Räumfrist bis 8 Uhr.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
maximale Anzahl an Losen: 3
c)
Vergabe von Losen
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Ja
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Wirtschaftlichstes Angebot.
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