Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Der die Kita Kurpark zum Bischofsweg abgrenzende Holzlattenzaun mit Sockel ist stark sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Dabei wird der alte Holzzaun einschließlich des Tores entsorgt und durch einen neuen Holzlattenzaun und ein neues Tor ersetzt. Die beiden Metallpfosten seitlich des Tores bleiben erhalten und werden malermäßig aufgearbeitet.
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Rohbauarbeiten (dieser Teil ist separat ausgeschrieben und nicht Bestandteil dieses Verfahrens)
Der vorhandene Sockel besteht zur Hälfte aus Beton und zur Hälfte aus einem Mischmauerwerk aus Sandsteinen und Mauerziegeln. Beidseitig des Sockels sind Putzreste vorhanden. Der komplette Sockel, einschließlich der Metallpfosten im Zaunbereich und der Mauerabdeckung wird abgerissen.
Nach Abbruch des Mauerwerkes wird auf das vorhandene Fundament eine neue Mauer aus Beton-Schalsteinen mit Abdeckplatten errichtet. Diese besteht aus zwei Lagen Schalsteinen, mit Beton verfüllt. Bewehrungsstahl und bauseits bereitgestellte neue Metallpfosten für die Zaunbefestigung sind einzubetonieren.
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Tischlerarbeiten
Der bauseits durch die Rohbaufirma fertiggestellte Sockel mit den Metallzaunsäulen ist durch einen Holzzaun und einem Tor aus Lärchenholz analog dem bisher vorhandenem Holzzaun zu komplettieren
Vor Fertigung des Zaunes ist dem Auftraggeber eine bemaßte Ansichtsskizze vorzulegen. Die Herstellung darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen.
Alle verwendeten Materialien, insbesondere auch für alle Farbanstriche sind Farben zu wählen, die für eine Kindertagesstätte geeignet und chemisch unbedenklich sind.
In der Mittagspause zwischen 12.00 und 14 Uhr dürfen nur geräuscharme Arbeiten durchgeführt werden.
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Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Mindestanforderungen an Nebenangebote
1.
Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
2.
Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
3.
Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
4.
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
5.
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
6.
Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
7.
Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
8.
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
9.
Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis.
Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
s)
Öffnung der Angebote
Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Demnach sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
t)
Geforderte Sicherheiten
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Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Für die Ausschreibung gelten weiterhin folgende Abzugsregelungen von der Bruttoabrechnungssumme:
0,2 % für Baustrom
0,2 % für Bauwasser
0,2 % für Baustellen-WC
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 6a VOB/A. Danach sind Unternehmen geeignet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt entsprechend an Unternehmen, die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU (1) und (2) VOB/A werden hierbei berücksichtigt.
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In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen.
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Mit dem Angebot einzureichen sind folgende Unterlagen:
1.
Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche EU Eigenerklärung
2.
das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
3.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
4.
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
5.
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
6.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017 sofern zutreffend
7.
die Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)
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Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 6a VOB/A zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer Handwerkskarte),
3.
Gewerbeanmeldung
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
7.
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
8.
Aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
9.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend)
10.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugsteuer)
11.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
1.
Die Angabe von drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
2.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssumme
3.
die Urkalkulation
4.
Angaben zur technischen Ausstattung (Geräteliste)
5.
die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Landkreis Saalekreis
Vergabenachprüfstelle
Domplatz 9
06217 Merseburg