Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Filmförderungsanstalt
Straße, Hausnummer:Große Präsidentenstraße 9
Postleitzahl (PLZ):10178
Ort:Berlin
E-Mail: beschaffung@ffa.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2025-07 FFA
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.06.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.07.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=773653
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=773653
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.06.2025 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Um den gesetzlichen Anforderungen - entsprechend der aktuellen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - gerecht zu werden, sucht die FFA einen geeigneten Vertragspartner für die Erbringung von Dienstleistungen und die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragen. Der externe Datenschutzbeauftragte soll zu allen datenschutzrelevanten Fragen beraten, unterstützen und die Einhaltung der Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG - neu sicherstellen.
Die laufende Betreuung der FFA als externer Datenschutzbeauftragter soll mit einem monatlichen Umfang von durchschnittlich 1,50 Personentagen erfolgen. Der Umfang darf im Durchschnitt pro Jahr 18 Personentage nicht überschreiten. Kommt es dennoch zu Überschreitung des Monatsbudgets, ist vorher unbedingt das Einverständnis der FFA einzuholen. Sollte es aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem langfristigen Mehrbedarf kommen, sind entsprechende Nachverhandlungen zu diesem Vertrag notwendig.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der FFA einmal im Jahr hausintern zu datenschutzrechtlichen Themen zu schulen. Hierfür ist ein Aufwand von 2 Personentagen zu berücksichtigen.
Zur Beurteilung der IST-Situation und der möglichen Beurteilung des Einarbeitungs- bzw. Prüfzeitraumes können wir Ihnen folgende Informationen zu den bestehenden datenschutzrechtlichen Prozessen der FFA und der FFA allgemein zur Verfügung stellen:
Die FFA legt - aufgrund ihrer Aufgaben - großen Wert auf ein hohes Datenschutzniveau (vgl. Ziffer 1.1.). Aus diesem Grunde wurde bislang eine externe Expertise in Anspruch genommen. Seit dem 25.05.2018 wurde mit Geltung der DSGVO ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt, der die FFA in allen Belangen zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben und Prozessen unterstützt.
Der FFA liegt aktuell ein Risikobericht aus 2024-2025 vom derzeitigen Datenschutzbeauftragten vor.
Für die Datenverarbeitungsprozesse innerhalb der FFA existieren Verfahrensverzeichnisse, die regelmäßig aktualisiert werden. Datenschutzschulungen wurden durchgeführt, zuletzt allgemein im Jahr 2023.
Mit den beauftragten Dienstleistern der FFA wurden Auftragsdatenverarbeitungsverträge abgeschlossen. Der Notfallplan und das Notfallkonzept werden derzeit aktualisiert.
Anzahl der Mitarbeiter der FFA: ca. 100
Alle Mitarbeiter sind IT-Anwender.
Die laufende Betreuung der FFA als externer Datenschutzbeauftragter soll mit einem monatlichen Umfang von durchschnittlich 1,50 Personentagen erfolgen. Der Umfang darf im Durchschnitt pro Jahr 18 Personentage nicht überschreiten. Kommt es dennoch zu Überschreitung des Monatsbudgets, ist vorher unbedingt das Einverständnis der FFA einzuholen. Sollte es aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem langfristigen Mehrbedarf kommen, sind entsprechende Nachverhandlungen zu diesem Vertrag notwendig.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der FFA einmal im Jahr hausintern zu datenschutzrechtlichen Themen zu schulen. Hierfür ist ein Aufwand von 2 Personentagen zu berücksichtigen.
Zur Beurteilung der IST-Situation und der möglichen Beurteilung des Einarbeitungs- bzw. Prüfzeitraumes können wir Ihnen folgende Informationen zu den bestehenden datenschutzrechtlichen Prozessen der FFA und der FFA allgemein zur Verfügung stellen:
Die FFA legt - aufgrund ihrer Aufgaben - großen Wert auf ein hohes Datenschutzniveau (vgl. Ziffer 1.1.). Aus diesem Grunde wurde bislang eine externe Expertise in Anspruch genommen. Seit dem 25.05.2018 wurde mit Geltung der DSGVO ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt, der die FFA in allen Belangen zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben und Prozessen unterstützt.
Der FFA liegt aktuell ein Risikobericht aus 2024-2025 vom derzeitigen Datenschutzbeauftragten vor.
Für die Datenverarbeitungsprozesse innerhalb der FFA existieren Verfahrensverzeichnisse, die regelmäßig aktualisiert werden. Datenschutzschulungen wurden durchgeführt, zuletzt allgemein im Jahr 2023.
Mit den beauftragten Dienstleistern der FFA wurden Auftragsdatenverarbeitungsverträge abgeschlossen. Der Notfallplan und das Notfallkonzept werden derzeit aktualisiert.
Anzahl der Mitarbeiter der FFA: ca. 100
Alle Mitarbeiter sind IT-Anwender.
c)
Ort der Leistungserbringung
Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
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