Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2sä-FE 15.0736/2025/FRB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.08.2025 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.11.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=773299
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=773299
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.08.2025 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der Einsatz der Gleitpaarung Stahl Stahl in Führungen von Bauwerkslagern ist nach aktueller Normenlage nur in Deutschland und innerhalb strenger Anwendungsgrenzen zulässig. Aufgrund der Wechselwirkungen verschiedener Einflussfaktoren wie Bewegungsgeschwindigkeit, Geometrie der Kontaktfläche ist eine exakte Bestimmung von Reibbeiwerten kompliziert. Die Bemessung der Lager erfolgt auf Grundlage der DIN EN 1337 und spezifisch für Führungslager mit der Gleitpaarung Stahl Stahl der DIN 4141-13. Für die Bemessung dieser Paarung werden Reibbeiwerte verwendet, zu deren Herleitung jedoch keine fundierten wissenschaftlichen Studien vorliegen. Der normativ ansetzbare Reibbeiwert ist daher als teilweise unsicher bzw. teilweise sehr konservativ gewählt einzustufen. Daraus ergibt sich ein sicherheitsrelevanter Regelungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung belastbarer Reibbeiwerte.
Darüber hinaus liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Dauerhaftigkeit der Gleitpaarung Stahl Stahl vor; insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsdauer sowie den Verschleiß der Gleitflächen, die damit verbundene Veränderung der Reaktionskräfte sowie die Voraussetzungen für eine sichere Abtragung von Horizontalkräften über die Kontaktflächen. Daher soll im Rahmen des Vorhabens eine Parameterstudie durchgeführt werden, um die maßgeblichen Einflussfaktoren auf die Reibbeiwerte bei Stahlpaarungen systematisch zu untersuchen und wirklichkeitsnahe Bemessungswerte des Gleitwiderstandes zu ermitteln.
Ziel des Projektes ist es, auf Basis von Laborversuchen wirklichkeitsnahe Reibbeiwerte für die Stahlpaarung zu ermitteln, um die Bemessung von Brückenlagern auf Grundlage fundierter Kenntnisse durchführen zu können.
Der Nutzen des Projektes liegt in der Weiterentwicklung der normativen Bemessungsansätze für Lager sowie in der Erhöhung der Sicherheit von Brückenlagern und deren angrenzenden Bauteilen. Die detaillierte Kenntnis des Lastabtragungsverhaltens bildet die Grundlage für eine sichere Bemessung und erlaubt den gezielten Einsatz von Reibung zur Lastabtragung.
Darüber hinaus liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Dauerhaftigkeit der Gleitpaarung Stahl Stahl vor; insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsdauer sowie den Verschleiß der Gleitflächen, die damit verbundene Veränderung der Reaktionskräfte sowie die Voraussetzungen für eine sichere Abtragung von Horizontalkräften über die Kontaktflächen. Daher soll im Rahmen des Vorhabens eine Parameterstudie durchgeführt werden, um die maßgeblichen Einflussfaktoren auf die Reibbeiwerte bei Stahlpaarungen systematisch zu untersuchen und wirklichkeitsnahe Bemessungswerte des Gleitwiderstandes zu ermitteln.
Ziel des Projektes ist es, auf Basis von Laborversuchen wirklichkeitsnahe Reibbeiwerte für die Stahlpaarung zu ermitteln, um die Bemessung von Brückenlagern auf Grundlage fundierter Kenntnisse durchführen zu können.
Der Nutzen des Projektes liegt in der Weiterentwicklung der normativen Bemessungsansätze für Lager sowie in der Erhöhung der Sicherheit von Brückenlagern und deren angrenzenden Bauteilen. Die detaillierte Kenntnis des Lastabtragungsverhaltens bildet die Grundlage für eine sichere Bemessung und erlaubt den gezielten Einsatz von Reibung zur Lastabtragung.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen mit der Durchführung von experimentellen Untersuchungen an Gleitfugen im Lagerbau: ein abgeschlossenes Projekt innerhalb der letzten fünf Jahre
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen mit der Durchführung von experimentellen Untersuchungen an Gleitfugen im Lagerbau: ein abgeschlossenes Projekt innerhalb der letzten fünf Jahre
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.
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