Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ): 06844
Ort: Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3725 26 301 0 // AZ 25 105/0137
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.06.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
22.07.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771557
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771557
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.06.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
REFOPlan 2025: „Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung EU - Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)“
Artikel 8 (1) der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 (KARL) erfordert den zeitlich gestaffelten Ausbau von allen Kläranlagen (KA) ab einer Größe von 150 000 Einwohnerwerten (EW) mit einer 4. Reinigungsstufe. Zusätzlich fordert Artikel 8 (2, 4) KARL den zeitlich gestaffelten Ausbau aller KA von Siedlungsgebieten ab 10 000 EW in sog. Risikogebieten.
Der Ausbau der KA gemäß Artikel 8 (2, 4) KARL erfolgt anhand der in Deutschland bis zum 31. Dezember 2030 zu erstellenden Liste von Risikogebieten, in denen KA mit einer 4. Reinigungsstufe auszustatten sind. Dabei ist mindestens ein zeitlich gestaffelter Ausbaugrad gem. Artikel 8 (4) KARL zu erreichen. Diese Liste ist 2033 zu überprüfen, danach regelmäßig alle 6 Jahre.
Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Evaluierung einer Methode zur Ermittlung von Risikogebieten sowie einer Methode zur Ermittlung und Bestimmung der in den Risikogebieten im zeitlichen Verlauf auszubauenden KA gemäß Artikel 8 KARL. Dabei sind auch die mit diesen Fragen zusammenhängenden maßgeblichen juristischen Auslegungsfragen des Artikels 8 KARL zu betrachten.
Artikel 8 (1) der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 (KARL) erfordert den zeitlich gestaffelten Ausbau von allen Kläranlagen (KA) ab einer Größe von 150 000 Einwohnerwerten (EW) mit einer 4. Reinigungsstufe. Zusätzlich fordert Artikel 8 (2, 4) KARL den zeitlich gestaffelten Ausbau aller KA von Siedlungsgebieten ab 10 000 EW in sog. Risikogebieten.
Der Ausbau der KA gemäß Artikel 8 (2, 4) KARL erfolgt anhand der in Deutschland bis zum 31. Dezember 2030 zu erstellenden Liste von Risikogebieten, in denen KA mit einer 4. Reinigungsstufe auszustatten sind. Dabei ist mindestens ein zeitlich gestaffelter Ausbaugrad gem. Artikel 8 (4) KARL zu erreichen. Diese Liste ist 2033 zu überprüfen, danach regelmäßig alle 6 Jahre.
Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Evaluierung einer Methode zur Ermittlung von Risikogebieten sowie einer Methode zur Ermittlung und Bestimmung der in den Risikogebieten im zeitlichen Verlauf auszubauenden KA gemäß Artikel 8 KARL. Dabei sind auch die mit diesen Fragen zusammenhängenden maßgeblichen juristischen Auslegungsfragen des Artikels 8 KARL zu betrachten.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 21 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartner*innen. Außerdem soll eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen (z.B. über den Werdegang) gegeben werden sowie der von ihnen im Rahmen des Projektes wahrgenommenen Aufgabe, möglichst unter Benennung der Bearbeiter*innen.
Die Eignung der Anbietenden wird über die Eignungskriterien ermittelt. Diese Kriterien sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie sind folgendermaßen spezifiziert und nachzuweisen:
A Fachkunde
Folgende Kenntnisse sollen im Angebot über die oben beschriebenen Referenzen, nachgewiesen werden:
- Ausgewiesene wasserwirtschaftliche Expertise
- Juristische Kompetenzen und Kenntnisse im Umwelt- und Wasserrecht, insbesondere im Bereich der KARL, WRRL und des WHG und den damit zusammenhängenden Bewirtschaftungsfragen
- Kompetenzen und Kenntnisse im Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Kompetenzen und Kenntnisse in der Bewertung von Finanzierungsmechanismen und in der ökonomischen Analyse von Umwelt- und Ressourcenkosten
- Fähigkeit, komplexe rechtliche, wirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Sachverhalte verständlich zu kommunizieren.
Zu jedem Themenbereich ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Diese darf nicht älter als 8 Jahre sein.
B Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind neben den geforderten Referenzen die Benennung der Projektmitarbeiter*innen und die Angabe der jeweiligen Qualifikation notwendig.
Darüber hinaus bestätigt die anbietende Institution mit Abgabe des Angebotes, dass sie über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
C Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartner*innen. Außerdem soll eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen (z.B. über den Werdegang) gegeben werden sowie der von ihnen im Rahmen des Projektes wahrgenommenen Aufgabe, möglichst unter Benennung der Bearbeiter*innen.
Die Eignung der Anbietenden wird über die Eignungskriterien ermittelt. Diese Kriterien sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie sind folgendermaßen spezifiziert und nachzuweisen:
A Fachkunde
Folgende Kenntnisse sollen im Angebot über die oben beschriebenen Referenzen, nachgewiesen werden:
- Ausgewiesene wasserwirtschaftliche Expertise
- Juristische Kompetenzen und Kenntnisse im Umwelt- und Wasserrecht, insbesondere im Bereich der KARL, WRRL und des WHG und den damit zusammenhängenden Bewirtschaftungsfragen
- Kompetenzen und Kenntnisse im Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Kompetenzen und Kenntnisse in der Bewertung von Finanzierungsmechanismen und in der ökonomischen Analyse von Umwelt- und Ressourcenkosten
- Fähigkeit, komplexe rechtliche, wirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Sachverhalte verständlich zu kommunizieren.
Zu jedem Themenbereich ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Diese darf nicht älter als 8 Jahre sein.
B Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind neben den geforderten Referenzen die Benennung der Projektmitarbeiter*innen und die Angabe der jeweiligen Qualifikation notwendig.
Darüber hinaus bestätigt die anbietende Institution mit Abgabe des Angebotes, dass sie über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
C Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.
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