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Ausschreibungsdetails

1/DLII6/PC090 - Verbrauchsmaterial zum Betrieb von Laborgeräten der Firma Qiagen

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08.05.2025

12.06.2025 08:00

6002818276-BAIUDBw DL II 6.1 EVG

Bundeswehrverwaltung

08.05.2025 09:15

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 1/DLII6/PC090 - Verbrauchsmaterial zum Betrieb von Laborgeräten der Firma Qiagen
Beschreibung: 6002818276-BAIUDBw DL II 6.1 EVG
Kennung des Verfahrens: f13587d7-7d24-477c-a88e-051cc687ecd4
Interne Kennung: 6002818276-BAIUDBw DL II 6.1 EVG
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 70
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 70
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - QFT PLUS TUBES TB1/TB2 /NIL/MIT
Beschreibung: 500 EA QFT PLUS TUBES TB1/TB2 /NIL/MIT
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - DNEASY ULTRACLEAN MICROBIAL KIT /250
Beschreibung: 750 BT DNEASY ULTRACLEAN MICROBIAL KIT /250
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - BUFFER ATL 200ML
Beschreibung: 58 BT BUFFER ATL 200ML
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - COLLECTION TUBES QIAGEN 2ML
Beschreibung: 8 PG COLLECTION TUBES QIAGEN 2ML
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - HOTSTARTAQ MASTERMIX KIT 1000U
Beschreibung: 68 PG HOTSTARTAQ MASTERMIX KIT 1000U
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - QUANTINOVA IC PROBE ASSAY (200) /10
Beschreibung: 360 BT QUANTINOVA IC PROBE ASSAY (200) /10
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0007
Titel: Los 7 - QUANTINOVA PATHOGEN M. IC KIT /100
Beschreibung: 500 EA QUANTINOVA PATHOGEN M. IC KIT /100
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0008
Titel: Los 8 - QUANTINOVA PATHOGEN M. IC KIT /500
Beschreibung: 12.000 EA QUANTINOVA PATHOGEN M. IC KIT /500
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0009
Titel: Los 9 - QIACUITY NANOPLATE 26K 24-WELL /10
Beschreibung: 680 EA QIACUITY NANOPLATE 26K 24-WELL /10
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0010
Titel: Los 10 - QIACUITY NANOPLATE 8.5K 24-WELL /10
Beschreibung: 120 EA QIACUITY NANOPLATE 8.5K 24-WELL /10
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0011
Titel: Los 11 - QIACUITY NANOPLATE TRAY /2
Beschreibung: 6 EA QIACUITY NANOPLATE TRAY /2
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0012
Titel: Los 12 - QIACUITY NANOPLATE SEALS /11
Beschreibung: 132 EA QIACUITY NANOPLATE SEALS /11
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0013
Titel: Los 13 - QIACUITY ONESTEPADVANCED PROBE KIT 1ML
Beschreibung: 118 SE QIACUITY ONESTEPADVANCED PROBE KIT 1ML
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0014
Titel: Los 14 - DPCR MICROBIAL DNA DET.ASSAY INFLUENZA A
Beschreibung: 15 BT DPCR MICROBIAL DNA DET.ASSAY INFLUENZA A
Interne Kennung: LOT-0014
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0015
Titel: Los 15 - DPCR MICROBIAL DNA DET.ASSAY INFLUENZA A
Beschreibung: 29 BT DPCR MICROBIAL DNA DET.ASSAY INFLUENZA A
Interne Kennung: LOT-0015
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0016
Titel: Los 16 - DPCR MICROBIAL DNA DET.ASSAY INFLUENZA B
Beschreibung: 34 BT DPCR MICROBIAL DNA DET.ASSAY INFLUENZA B
Interne Kennung: LOT-0016
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0017
Titel: Los 17 - DPCR MICROBIAL DNA DETECTION ASSAY RSV
Beschreibung: 15 BT DPCR MICROBIAL DNA DETECTION ASSAY RSV
Interne Kennung: LOT-0017
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0018
Titel: Los 18 - DPCR MICROBIAL DNA DETECTION ASSAY RSV
Beschreibung: 29 BT DPCR MICROBIAL DNA DETECTION ASSAY RSV
Interne Kennung: LOT-0018
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0019
Titel: Los 19 - DPCR MICROB.DNA DET.ASSAY SARS-COV-2 N1
Beschreibung: 34 BT DPCR MICROB.DNA DET.ASSAY SARS-COV-2 N1
Interne Kennung: LOT-0019
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0020
Titel: Los 20 - DPCR MICROB.DNA DET.ASSAY SARS-COV-2 N2
Beschreibung: 34 BT DPCR MICROB.DNA DET.ASSAY SARS-COV-2 N2
Interne Kennung: LOT-0020
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0021
Titel: Los 21 - QIASEQ TARGETED DNA PRO UDI (12)
Beschreibung: 8 PG
Interne Kennung: LOT-0021
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0022
Titel: Los 22 - QIASEQ TARGETED DNA PRO (12)
Beschreibung: 8 PG QIASEQ TARGETED DNA PRO (12)
Interne Kennung: LOT-0022
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0023
Titel: Los 23 - DPCR LNA ASSAY (PROBE) 4_PMMOV
Beschreibung: 46 BT DPCR LNA ASSAY (PROBE) 4_PMMOV
Interne Kennung: LOT-0023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0024
Titel: Los 24 - DPCR LNA ASSAY (1 PRIMER) 4_PMMOV_F
Beschreibung: 46 BT DPCR LNA ASSAY (1 PRIMER) 4_PMMOV_F
Interne Kennung: LOT-0024
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0025
Titel: Los 25 - DPCR LNA ASSAY (1 PRIMER) 4_PMMOV_R
Beschreibung: 46 BT DPCR LNA ASSAY (1 PRIMER) 4_PMMOV_R
Interne Kennung: LOT-0025
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0026
Titel: Los 26 - ARTUS HSV-1/2 RG PCR KIT /96
Beschreibung: 922 EA ARTUS HSV-1/2 RG PCR KIT /96
Interne Kennung: LOT-0026
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0027
Titel: Los 27 - ARTUS EBV RG PCR KIT
Beschreibung: 32 EA ARTUS EBV RG PCR KIT
Interne Kennung: LOT-0027
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0028
Titel: Los 28 - ARTUS EBV RG PCR KIT /96
Beschreibung: 461 EA ARTUS EBV RG PCR KIT /96
Interne Kennung: LOT-0028
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0029
Titel: Los 29 - ARTUS VZV RG PCR KIT
Beschreibung: 3 EA ARTUS VZV RG PCR KIT
Interne Kennung: LOT-0029
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0030
Titel: Los 30 - ARTUS CMV RG PCR KIT
Beschreibung: 46 EA ARTUS CMV RG PCR KIT
Interne Kennung: LOT-0030
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0031
Titel: Los 31 - ARTUS CMV RG PCR KIT /96
Beschreibung: 461 EA ARTUS CMV RG PCR KIT /96
Interne Kennung: LOT-0031
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0032
Titel: Los 32 - ARTUS M.TUBERCULOSIS RG PCR KIT /96
Beschreibung: 1.920 EA ARTUS M.TUBERCULOSIS RG PCR KIT /96
Interne Kennung: LOT-0032
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0033
Titel: Los 33 - QIAAMP DNA MINI KIT /50
Beschreibung: 75 PG QIAAMP DNA MINI KIT /50
Interne Kennung: LOT-0033
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0034
Titel: Los 34 - QIAAMP DNA MINI KIT /250 REAKTIONEN
Beschreibung: 17 PG QIAAMP DNA MINI KIT /250 REAKTIONEN
Interne Kennung: LOT-0034
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0035
Titel: Los 35 - QIAAMP FAST DNA STOOL MINI KIT /50
Beschreibung: 150 EA QIAAMP FAST DNA STOOL MINI KIT /50
Interne Kennung: LOT-0035
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0036
Titel: Los 36 - QIAAMP VIRAL RNA MINI KIT /50
Beschreibung: 3.400 SE QIAAMP VIRAL RNA MINI KIT /50
Interne Kennung: LOT-0036
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0037
Titel: Los 37 - QIAAMP MINELUTE CCFDNA MIDI KIT /50
Beschreibung: 150 EA QIAAMP MINELUTE CCFDNA MIDI KIT /50
Interne Kennung: LOT-0037
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0038
Titel: Los 38 - EPITECT BISULFITE KIT /48
Beschreibung: 960 EA EPITECT BISULFITE KIT /48
Interne Kennung: LOT-0038
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0039
Titel: Los 39 - EPITECT PCR CONTROL DNA SET /100
Beschreibung: 500 EA EPITECT PCR CONTROL DNA SET /100
Interne Kennung: LOT-0039
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0040
Titel: Los 40 - EPITECT FAST FFPE BISULFIT KIT/50
Beschreibung: 500 EA EPITECT FAST FFPE BISULFIT KIT/50
Interne Kennung: LOT-0040
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0041
Titel: Los 41 - QUANTIFERON-TB GOLD PLUS ELISA KIT /2
Beschreibung: 68 EA QUANTIFERON-TB GOLD PLUS ELISA KIT /2
Interne Kennung: LOT-0041
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0042
Titel: Los 42 - QFT-PLUS SINGLE PATIENT PACK /10
Beschreibung: 460 SE QFT-PLUS SINGLE PATIENT PACK /10
Interne Kennung: LOT-0042
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0043
Titel: Los 43 - QFT PLUS TUBES TB1/TB2 /NIL/MIT
Beschreibung: 3.600 EA QFT PLUS TUBES TB1/TB2 /NIL/MIT
Interne Kennung: LOT-0043
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0044
Titel: Los 44 - QFT-PLUS-SPP+ BD LUER LOCK AV
Beschreibung: 750 SE QFT-PLUS-SPP+ BD LUER LOCK AV
Interne Kennung: LOT-0044
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0045
Titel: Los 45 - QIASTAT-DX RESPIRATORY SARS-COV-2PANEL/6
Beschreibung: 610 EA QIASTAT-DX RESPIRATORY SARS-COV-2PANEL/6
Interne Kennung: LOT-0045
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0046
Titel: Los 46 - QIASTAT-DX GASTROINTESTINAL PANEL 2 /6
Beschreibung: 137 EA QIASTAT-DX GASTROINTESTINAL PANEL 2 /6
Interne Kennung: LOT-0046
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0047
Titel: Los 47 - QIASTAT-DX MENINGITIS/ENECEPHALITIS PAN.
Beschreibung: 94 EA QIASTAT-DX MENINGITIS/ENECEPHALITIS PAN.
Interne Kennung: LOT-0047
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0048
Titel: Los 48 - DNEASY BLOOD TISSUE KIT /250
Beschreibung: 1.250 EA DNEASY BLOOD TISSUE KIT /250
Interne Kennung: LOT-0048
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0049
Titel: Los 49 - THERASCREEN IDH 1/2 RGQ PCR KIT /20
Beschreibung: 15 PG THERASCREEN IDH 1/2 RGQ PCR KIT /20
Interne Kennung: LOT-0049
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0050
Titel: Los 50 - DYNEX BLUE SAMPLE TIPS/ 432
Beschreibung: 31.104 EA DYNEX BLUE SAMPLE TIPS/ 432
Interne Kennung: LOT-0050
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0051
Titel: Los 51 - DYNEX WHITE REAGENT TIPS/ 432
Beschreibung: 4.320 EA DYNEX WHITE REAGENT TIPS
Interne Kennung: LOT-0051
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0052
Titel: Los 52 - DYNEX REAGENT TUBES SM 15ML
Beschreibung: 5 EA DYNEX REAGENT TUBES SM 15ML
Interne Kennung: LOT-0052
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0053
Titel: Los 53 - DYNEX CONTROL VIALS
Beschreibung: 8 EA DYNEX CONTROL VIALS
Interne Kennung: LOT-0053
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0054
Titel: Los 54 - TIP DISPOSAL BOX HOLDER
Beschreibung: 3 EA TIP DISPOSAL BOX HOLDER
Interne Kennung: LOT-0054
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0055
Titel: Los 55 - EZ1 VIRUS NUCLEINSAURE TEST / 48
Beschreibung: 384 EA EZ1 VIRUS NUCLEINSAURE TEST / 48
Interne Kennung: LOT-0055
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0056
Titel: Los 56 - PYROMARK Q24 CPG MLH1 /4X24
Beschreibung: 461 EA PYROMARK Q24 CPG MLH1 /4X24
Interne Kennung: LOT-0056
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0057
Titel: Los 57 - THERASCREEN MGMT PYRO KIT (48)
Beschreibung: 22 PG THERASCREEN MGMT PYRO KIT (48)
Interne Kennung: LOT-0057
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0058
Titel: Los 58 - THERASCREEN KRAS PYRO KIT (24)
Beschreibung: 75 PG THERASCREEN KRAS PYRO KIT (24)
Interne Kennung: LOT-0058
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0059
Titel: Los 59 - THERASCREEN BRAF PYRO KIT /24
Beschreibung: 104 PG THERASCREEN BRAF PYRO KIT /24
Interne Kennung: LOT-0059
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0060
Titel: Los 60 - THERASCREEN EGFR PYRO KIT (24)
Beschreibung: 27 PG THERASCREEN EGFR PYRO KIT (24)
Interne Kennung: LOT-0060
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0061
Titel: Los 61 - THERASCREEN NRAS PYRO KIT (24)
Beschreibung: 12 PG THERASCREEN NRAS PYRO KIT (24)
Interne Kennung: LOT-0061
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0062
Titel: Los 62 - PYROMARK Q24 PLATE /100
Beschreibung: 1.000 EA PYROMARK Q24 PLATE /100
Interne Kennung: LOT-0062
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0063
Titel: Los 63 - PYROMARK Q24 CARTRIDGE
Beschreibung: 3 EA PYROMARK Q24 CARTRIDGE
Interne Kennung: LOT-0063
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0064
Titel: Los 64 - PYROMARK Q24 PLATE /100
Beschreibung: 1.200 EA PYROMARK Q24 PLATE /100
Interne Kennung: LOT-0064
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0065
Titel: Los 65 - PYROMARK Q24 CARTRIDGE /3
Beschreibung: 96 EA PYROMARK Q24 CARTRIDGE /3
Interne Kennung: LOT-0065
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0066
Titel: Los 66 - PCR TUBES FUER ROTOR-GENE 0,2ML /10000
Beschreibung: 30.000 EA PCR TUBES FUER ROTOR-GENE 0,2ML /10000
Interne Kennung: LOT-0066
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0067
Titel: Los 67 - STRIP TUBES AND CAPS 0,1 ML
Beschreibung: 3.450.000 EA STRIP TUBES AND CAPS 0,1 ML
Interne Kennung: LOT-0067
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deustchlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0068
Titel: Los 68 - FILTER TIPS 50UL /960
Beschreibung: 90.240 EA FILTER TIPS 50UL /960
Interne Kennung: LOT-0068
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0069
Titel: Los 69 - FILTER TIPS 200UL /960
Beschreibung: 11.520 EA FILTER TIPS 200UL /960
Interne Kennung: LOT-0069
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0070
Titel: Los 70 - TIP DISPOSAL BOX /10
Beschreibung: 30 EA TIP DISPOSAL BOX /10
Interne Kennung: LOT-0070
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=771210
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=771210
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat
nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die
geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird
das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/06/202508:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisationen
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Identifikationsnummer: t:022855041533
Postanschrift: Fontainengraben 200
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: BAIUDBw DL II 6.1 SanMat
E-Mail: BAIUDBwDLII6EinkaufSanitaetsmaterial@bundeswehr.org
Telefon: +49 228-5504-1533
Fax: +49 228-5504-898746
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: t:022894990
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: +49 22894990
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 80d4e72d-0f9d-4df4-9f91-b7879844b0eb- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/202514:45
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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