Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Sportplatz Windischholzhausen
Buchenberg Weg 6
99099 Erfurt
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Los 10 Baumaßnahme Fliesenarbeiten
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Nicht nachgefordert wird das Angebotsschreiben.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100% Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Nachweise umfassen die folgenden Angaben:
1. drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
3. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
4. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
7. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen:
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in dieengere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb dergesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden.
Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 V OB /A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
- Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und sie nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
1. Nachprüfungsmöglichkeit
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der
Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG
aufgeführten Wertgrenze (150.000EUR netto bei Bauleistungen).
Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebot/e nicht
berücksichtigt werden soll/en, spätestens sieben Kalendertage vor dem
beabsichtigten Vertragsabschluss über den Namen des Bieters, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
des/ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
Binnen dieser Frist (sieben Tage) ist eine mögliche Beanstandung durch den
unterlegene Biete vorzubringen.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, dass Vergabeverfahren vor Ablauf der vom
Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim
Auftraggeberzu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die
Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an
E-Mail vergabe.esb@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im
jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der
Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen
Vergabeakten.
Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn dieVergabekammer das
Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung
beanstandet.
Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der
Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die
Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.
Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden
Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren
bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der
Vergabekammerunter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des
Gegenstands derNachprüfung.
Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht
überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt
wurde.