Ausschreibungsdetails
Stadtentwicklung und Bauwesen
in 10557 Berlin
VE41044-4 - Wasser- und Entwässerungsanlagen nach DIN 18 381
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können
Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Das vorliegende LV umfasst die Wasser- und Entwässerungsanlagen sowie Teile der Löschanlagen für ein 5-geschossiges Bürogebäude, zudem ist ein Vertrag für Wartung und Inspektion über 4 Jahre anzubieten.
Die Leistungen beinhalten folgende Bestandteile:
Trinkwasser
Aufbau von 2 getrennten Trinkwassernetzen für 2 Gebäudeteile, ausgehend von je einem eigenständigen Hausanschluss mit Enthärtungsanlagen
Unterverteilung mit 4 Druckerhöhungsanlagen (bereichsweise) und Hygienestationen
Trennstationen für Löschwassernachspeisung und Brauchwasser (Bewässerungstechnik)
Überwiegend dezentrale Warmwasserbereitung, teilweise zentrale Warmwasserbereitung mittels Speicherladesystem (Erzeugung durch das Gewerk Heizungsanlagen)
VE- Wasseranlage für die hybride Rückkühltechnik und Befeuchtung von RLT-Anlagen
Brauchwassernetz zur Bewässerung von Pflanzflächen
Ca. 450 Einrichtungsgegenstände von WC- und Duschanlagen überwiegend mit Vorwandelementen, Versorgung von Teeküchen und weiterer Komponenten anderer Gewerke (z.B. Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen, Küchenanlagen)
Trinkwasserrohnetz ca. 7.500m
Schmutzwasser
Entwässerungsnetz für die zuvor genannten Einrichtungsgegenstände
Ca. 40 Hebeanlagen verschiedener Größe zur Entwässerung von Entwässerungsgegenständen und Bodenabläufen unterhalb der Rückstauebene
Getrenntes Schmutzwassernetz für fetthaltiges Abwasser (ohne Fettabscheider selbst)
Entwässerung einzelner beregneter Flächen
Anschluss aller Systeme an die vorhandenen SW-Hausanschlüsse
Schmutzwasserrohrnetz ca. 7.000m
Löschwasser trocken und nass
Befülleinrichtungen für die Löschwasserbevorratung der automatischen Löschanlagen sowie für den Löschangriff der Feuerwehr
Aufbau eines Löschwassernetzes (nass) mit Nasshydranten
Trockene Löschleitungen mit Einspeisevorrichtungen für alle Geschosse und Treppenräume, ca. 50 Entnahmestellen (trocken), 4 Hydranten (nass)
Vorzeitige Inbetriebnahme der Löschwasserversorgung (Hydranten, nass)
Löschwasserrohrnetz ca. 250m
Bauwasser und Bauabwasser im Gebäude für den Ausbau
Aufbau einer provisorischen und entsprechend des Baufortschritts erweiterbaren Bauwasserversorgung für den Innenausbau inkl. Druckerhöhung und Zapfstellen
Entwässerung der Einrichtungsgegenstände (fäkalienfrei) über Fallleitungen, Schlammfänge und Hebeanlagen
Anschluss an die vorhandenen SW-Hausanschlüsse
Bauzeitlicher Betrieb der Anlagen
Rückbau und Entsorgung des Bauwasser- und Bauabwassernetzes
Bauwasser und Bauabwassernetz ca. 350m, 5 Hebeanlagen, 20 Einrichtungsgegenstände (Zapfstellen)
Ausführungszeitraum:
Beginn der Leistungserbringung: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
Beginn auf der Baustelle: 27.10.2025
Ende der Leistungserbringung: 23.08.2028
Verbindliche Einzelfristen
Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung Laufzeit: 4 Jahre
Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Nachweise:
Es ist nachzuweisen, dass die durchschnittlichen Jahresumsätze in den letzten 3 Jahren mind. 10,0 Mio. Euro netto betragen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über Erfahrungen in der Abwicklung von Wasser- und Entwässerungsanlagen sowie Löschanlagen bei Großbauvorhaben verfügt.
Weitere Nachweise: Referenzobjekte des Bieters
Es sind drei Referenzprojekte mit folgenden Angaben vorzustellen:
a) Bezeichnung des Bauvorhabens
b) Bauherr, Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner)
c) vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachauftragnehmer)
d) Ort der Ausführung
e) Ausführungszeitraum
f) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen
g) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
h) Auftragswert der beschriebenen Leistungen von mindestens 500.000 Euro netto
i) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Stadtentwicklung und Bauwesen
ALT:
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 10:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tag
Datum der Angebotsöffnung: 11/06/2025 10:01
NEU:
Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2025 10:30
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 Tag
Datum der Angebotsöffnung: 27/06/2025 10:31
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