Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: August-Bebel-Damm 19
Postleitzahl (PLZ): 39126
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391-5075-1649
Telefax: +49 391-5075-1105
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
15.1.30-81161-21-303-25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
04.06.2025 - 23:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
05.07.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=770646
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=770646
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
2 Pkw Gelände für den KBD
Lieferung von 2 Pkw Gelände für den KBD
Lieferung von 2 Pkw Gelände für den KBD
b)
CPV-Codes
Geländegängige Fahrzeuge (34113300)
Kraftfahrzeuge (34100000)
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Dezernat 37
Heinitzhof 1
39218 Schönebeck
Dezernat 37
Heinitzhof 1
39218 Schönebeck
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 02.01.2026
Ende: 30.11.2026
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine. Spätester Liefertermin ist der 30.11.2026.
Ende: 30.11.2026
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine. Spätester Liefertermin ist der 30.11.2026.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
deutsches Recht, VOL/B und AB PI ZD LSA
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
•Eigenerklärung gemäß § 31 UvgO, §§ 123,124 (1) GWB i. V. m. § 48 VgV darüber, dass kein Insolvenzverfahren über das Vermögen oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
und
•Bewerbererklärung nach Abschnitt 1 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
oder
der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch Eintragung in eine Datenbank mit Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK AVPQ) der Deutschen Industrie- und Handelskammer. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Vereinbarung zu §§ 17,18 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
- Erklärung zu §§ 11,13,14 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Die o. g. Erklärungen/ Nachweise müssen auch von den angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Gemäß § 8 TVergG LSA gilt das Bestbieterprinzip. Nach § 8 Abs. 1 sind die in den genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, vorzulegen.
Mit den Ausschreibungsunterlagen werden alle Erklärungen und Nachweise bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese noch nicht von allen Bietern verbindlich vorzulegen sind (ggf. auf Anforderung des AG).
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
und
•Bewerbererklärung nach Abschnitt 1 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
oder
der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch Eintragung in eine Datenbank mit Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK AVPQ) der Deutschen Industrie- und Handelskammer. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Vereinbarung zu §§ 17,18 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
- Erklärung zu §§ 11,13,14 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Die o. g. Erklärungen/ Nachweise müssen auch von den angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Gemäß § 8 TVergG LSA gilt das Bestbieterprinzip. Nach § 8 Abs. 1 sind die in den genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, vorzulegen.
Mit den Ausschreibungsunterlagen werden alle Erklärungen und Nachweise bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese noch nicht von allen Bietern verbindlich vorzulegen sind (ggf. auf Anforderung des AG).
12.
Zuschlagskriterien
Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Die Angebotsunterlagen können als kostenloser Download unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Die Vorraussetzungen (Installation von kostenloser Software und elektronische Signatur) stehen zum Download ebenfalls unter www.evergabe-online.de zur Verfügung.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 TVergG LSA.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 TVergG LSA.
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