Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
170 m² Boden- Feinsteinzeug 30 x 60 cm unglasiert
16 m² Boden- Feinsteinzeug 10 x 10 cm unglasiert in Duschbereichen
45 m² Boden - Feinsteinzeug Feinkorn 30 x 30 cm
340 m² Steinzeug- Wandfliesen glasiert 30x10 cm
160 m² Feinsteinzeug 30x 60 cm glasiert als Wandfliesen
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
beinhaltet folgende Angaben: - Umsatz d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Leistungen betrifft, d. mit d. zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; - zu
Leistungen in d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. mit d. zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind; - zu Arbeitskräften; - zur Eintragung in ein Berufsregister,
- zu Insolvenzverfahren u. Liquidation; - dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, d. d. Zuverlässigkeit d. Bieters in Frage stellt; - zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; - zur
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen d. Vergabestelle sind
folgende Unterlagen vorzulegen: - mind. 3 Referenznachweise (entsprechend
Formular 444) gem. d. Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124), - Zahl d. in d.
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug u. Eintragung in d.
Handwerksrolle bzw. bei d. Industrie- und Handelskammer, - Bescheinigung d.
tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung d. Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
(soweit diese ausgestellt werden) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b
EStG, - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung d. Berufsgenossenschaft mit
Angabe der Lohnsummen. Sofern in d. jeweiligen Bescheinigung eine
Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung
gelten. Andernfalls darf d. Bescheinigung am Tag der Angebotseröffg. nicht älter als 6
Monate sein. Hinweis: Bei schriftlichen Angeboten sind alle Bescheinigungen (z.B.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung d. Berufsgenossenschaft etc.) auch die
d. Nachunternehmen, im Original vorzulegen, soweit dies auf d. jeweiligen
Bescheinigung bestimmt ist. Beabsichtigt ein präqualifizierter Bieter den Einsatz von Nachunternehmen, ist auf gesondertes Verlangen die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) für diese Nachunternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage der in v. g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, welche zu Zweifeln an der Eignung führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser Bescheinigungen dennoch verlangen.
Sinne der Handwerksordnung Anlage A (in Vergabeunterlagen enthalten).
Anmerkungen zum Verfahren: Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen
und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig
vorzulegen: - Erklärungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz LSA, - bei beabsichtigtem
Nachunternehmereinsatz: - Nachunternehmerverzeichnis (Formblatt 233) mit
Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung (jeweils in
Vergabeunterlagen enthalten). Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern
der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum
Vertragsbestandteil werden, vorzulegen: - i. V. m. § 14 Abs. 1 TVergG LSA Namen der
Nachunternehmen sowie, - vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach
§ 16 Abs. 2 Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
06112 Halle (Saale)