Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Straße, Hausnummer: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl (PLZ): 53175
Ort: Bonn
E-Mail: vergabestelle@bmuv.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z I 3-VSt. 1918/2025
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.06.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
18.07.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=768897
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=768897
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
03.06.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist das federführend zuständige Fachressort für die Beteiligungsverwaltung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH (GRS) und der Zukunft-Umwelt -Gesellschaft gGmbH (ZUG). In diesem Zusammenhang ist das BMUV für Grundsatzangelegenheiten der Beteiligungen und die Zusammenarbeit mit den Gesellschaften in wesentlichen Fragen sowie für die Vorbereitung und Begleitung von Gremiensitzungen wie Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen und Beteiligungsgesprächen verantwortlich.
Im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung des BMUV ist es beabsichtigt, rechtliche Unterstützungsleistungen zu vergeben. Der Dienstleister soll rechtliche Einzelfragen, aber auch grundlegende Fragestellungen, insbesondere in Form von gutachterlichen Stellungnahmen bearbeiten und das BMUV bei Planung, Umsetzung und der Prüfung möglicher juristischer Risiken von Vorhaben unterstützen.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes wird für die Auftragsvergabe eine Rahmenvereinbarung gewählt.
Die Leistung dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die auftragnehmende Person eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Von der auftragnehmenden Person sind auf Anforderung der Auftraggeberin (AG’in) bei Bedarf rechtliche Unterstützungsleistungen, insbesondere in Form von rechtsgutachterlichen Stellungnahmen und Formulierungsvorschlägen zu Einzelfragen in den betroffenen Rechtsgebieten zu erbringen bzw. werden sonstige Prüfleistungen benötigt.
Diese können sich insbesondere beziehen auf:
> Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beteiligungsführung von Unternehmen mit Bundesbeteiligung, vor allem des Handels- und Gesellschaftsrechts
> Rechtsfragen zu Gremiensitzungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung (insbesondere Sitzungen von Aufsichtsräten und deren Ausschüsse sowie Gesellschafterversammlungen)
> das individuelle und kollektive Arbeitsrecht, das öffentliche Dienstrecht einschließlich Fragen des Personalübergangs.
Darüber hinaus kann die Inanspruchnahme weiterer Leistungen, z. B. im Bereich der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung (Due Diligence), des Privatrechts (Betriebsteilübergang) oder des Öffentlichen Rechts (z. B. das allgemeine Verwaltungsrecht [Genehmigungsverfahren] oder das Vergaberecht) erforderlich sein. Die Leistungserbringung kann dabei sowohl durch die auftragnehmende Person selbst als auch durch die Einbindung Dritter erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung des BMUV ist es beabsichtigt, rechtliche Unterstützungsleistungen zu vergeben. Der Dienstleister soll rechtliche Einzelfragen, aber auch grundlegende Fragestellungen, insbesondere in Form von gutachterlichen Stellungnahmen bearbeiten und das BMUV bei Planung, Umsetzung und der Prüfung möglicher juristischer Risiken von Vorhaben unterstützen.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes wird für die Auftragsvergabe eine Rahmenvereinbarung gewählt.
Die Leistung dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die auftragnehmende Person eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Von der auftragnehmenden Person sind auf Anforderung der Auftraggeberin (AG’in) bei Bedarf rechtliche Unterstützungsleistungen, insbesondere in Form von rechtsgutachterlichen Stellungnahmen und Formulierungsvorschlägen zu Einzelfragen in den betroffenen Rechtsgebieten zu erbringen bzw. werden sonstige Prüfleistungen benötigt.
Diese können sich insbesondere beziehen auf:
> Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beteiligungsführung von Unternehmen mit Bundesbeteiligung, vor allem des Handels- und Gesellschaftsrechts
> Rechtsfragen zu Gremiensitzungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung (insbesondere Sitzungen von Aufsichtsräten und deren Ausschüsse sowie Gesellschafterversammlungen)
> das individuelle und kollektive Arbeitsrecht, das öffentliche Dienstrecht einschließlich Fragen des Personalübergangs.
Darüber hinaus kann die Inanspruchnahme weiterer Leistungen, z. B. im Bereich der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung (Due Diligence), des Privatrechts (Betriebsteilübergang) oder des Öffentlichen Rechts (z. B. das allgemeine Verwaltungsrecht [Genehmigungsverfahren] oder das Vergaberecht) erforderlich sein. Die Leistungserbringung kann dabei sowohl durch die auftragnehmende Person selbst als auch durch die Einbindung Dritter erfolgen.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Sitz der/des AN
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistung ist vom 01.10.2025 bis zum 30.09.2027 zu erbringen.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Gemäß Vergabeunterlage 11.02 Vertrag
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird gemäß Vergabeunterlage 03.04 nach folgenden
Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 30 %
2. Qualität eines Kurzgutachtens zu 70 %
Gesamt: 100 %
Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 30 %
2. Qualität eines Kurzgutachtens zu 70 %
Gesamt: 100 %
14.
Sonstige Angaben
Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in
unverzüglich
nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in
unverzüglich
nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.
e03f730f-dff1-481d-8943-b7f9cbf9f44a