Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer: Konstantinstr. 110
Postleitzahl (PLZ): 53179
Ort: Bonn
E-Mail: Vergaben-Z3@BfN.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
I 1.3-53201-2025-1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
12.05.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
11.06.2025
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=766748
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=766748
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
12.05.2025 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) arbeitet seit einiger Zeit daran, den im Jahr 2017 modernisierten IT-Grundschutz umzusetzen.
Nach Erstellung der Strukturanalyse, der Schutzbedarfsfeststellungen und der Modellierung nach BSI-Standard 200-2 müssen nun Grundschutzchecks der zunächst prioritär zu betrachtenden Prozessbausteine, sowie des Systembausteins INF und des Bausteins ISMS durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um 30 Grundschutzbausteine.
Im Ergebnis muss ein „SOLL- IST-Vergleich“ der noch nicht umgesetzten Anforderungen ermittelt werden. Der „SOLL- IST-Vergleich“ ist auf die Basis- und Standardanforderungen durchzuführen.
Nach Erstellung der Strukturanalyse, der Schutzbedarfsfeststellungen und der Modellierung nach BSI-Standard 200-2 müssen nun Grundschutzchecks der zunächst prioritär zu betrachtenden Prozessbausteine, sowie des Systembausteins INF und des Bausteins ISMS durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um 30 Grundschutzbausteine.
Im Ergebnis muss ein „SOLL- IST-Vergleich“ der noch nicht umgesetzten Anforderungen ermittelt werden. Der „SOLL- IST-Vergleich“ ist auf die Basis- und Standardanforderungen durchzuführen.
b)
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
s. Leistungsbeschreibung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Eignungskriterien sind im Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedignungen_Hinweise für dieses Verfahren" aufgelistet
12.
Zuschlagskriterien
Siehe hiezu Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedingungen_Hinweise für dieses Verfahren" und "05_Matrix Leistungskriterien"
14.
Sonstige Angaben
Wenn Sie an dem Auftrag interessiert sind, reichen Sie bitte bis zum 12. Mai 2025 / 10:00:00 Uhr (Angebotsfrist) Ihr Angebot und den vollständig ausgefüllten Angebotsvordruck unter Beifügung der Unterlagen der Eignungs- und Zuschlagskriterien elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes ein. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 28. April 2025 / 10:00 Uhr auschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Gestellte Bieterfragen und Antworten werden seitens des BfN spätestens am 5. Mai 2025 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 5. Mai 2025 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
Als Bindefrist wird der 11. Juni 2025 festgelegt.
Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 28. April 2025 / 10:00 Uhr auschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Gestellte Bieterfragen und Antworten werden seitens des BfN spätestens am 5. Mai 2025 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 5. Mai 2025 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
Als Bindefrist wird der 11. Juni 2025 festgelegt.
616b2791-44db-4dd2-8632-a901335641e4