Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Willi-Brundert-Str. 14
Postleitzahl (PLZ): 06132
Ort: Halle (Saale)
Telefon: +49 345 54840
Telefax: +49 345 5484351
Internet-Adresse: www.lhw.sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
25/S/0054/HAL
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
08.05.2025 - 10:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
06.06.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=766736
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=766736
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
08.05.2025 - 10:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Lieferung von 1 Stück Notstromaggregat
c)
Ort der Leistungserbringung
LHW Sachsen-Anhalt, Flussbereich Osterburg, Betriebsstelle Seehausen, Vor dem Mühlentor 16, 39615 Seehausen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Lieferung des Gerätes bis 31.12.2025
bei Lieferung bis 31.03.2026 mit vorauszahlungsbürgschaft
bei Lieferung bis 31.03.2026 mit vorauszahlungsbürgschaft
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Eine Lieferung des Gerätes bis 31.12.2025 ist wünschenswert. Bei späterer Lieferung ist die Möglichkeit der Abgabe einer Vorauszahlungsbürgschaft erforderlich, so dass die Bezahlung der Gesamtleistung bis 31.01.2026 erfolgen kann. Eine Lieferung bis 31.03.2026 ist dann erforderlich.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
In Sachsen-Anhalt gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Dementsprechend sind von jedem Bieter mit dem Angebot (vollständig ausgefüllt) einzureichen:
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
- PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
............................................................................................
Vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen sind außerdem einzureichen:
- TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern und NUN
- TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-Mitgliedern
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
- PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
- Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern und NUN
............................................................................................
Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf.
geforderte Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
+ Das Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8 Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und
Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht werden.
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von nicht präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
- PQ-/ULV-Nachweis von präqualifizierten Bietern und Bietergemeinschaftsmitgliedern
............................................................................................
Vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen sind außerdem einzureichen:
- TVergG.11 (Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt) - vom Bieter, allen BieGe-Mitgliedern und NUN
- TVergG.14 (Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz) - vom Bieter und allen BieGe-Mitgliedern
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) von seinen nicht präqualifizierten NUN
- PQ-/ULV-Nachweis von seinen präqualifizierten NUN
- Nachweise gemäß Formblatt 124 von nicht präqualifizierten Bietern, BieGe-Mitgliedern und NUN
............................................................................................
Hinweise:
+ Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Daher darf der öffentliche Auftrag nur vergeben werden, soweit die nach dem TVergG LSA verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise form- und fristgerecht vorliegen und diese nicht den Vorgaben des TVergG LSA widersprechen.
+ Die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 11, 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA und ggf.
geforderte Eignungsnachweise) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
+ Das Angebot wird gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 8 Absatz 4 TVergG LSA).
+ Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
+ Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
+ Die Eigenerklärungen gemäß § 11 und 14 TVergG LSA (Formblatt TVergG.11 und
Formblatt TVergG.14) können freiwillig bereits mit dem Angebot ausgefüllt eingereicht werden.
12.
Zuschlagskriterien
Preis
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