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Ausschreibungsdetails

Errichtung Entlastungsbrunnen li. Ka. Schl. Aldingen

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15.04.2025

13.05.2025 10:00

231.2-ALD.140.25B04

Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg

16.04.2025 09:22

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg
Straße, Hausnummer: Vangerowstraße 20
Postleitzahl (PLZ): 69115
Ort: Heidelberg
Telefon: +49 6221 507401

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 231.2-ALD.140.25B04

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Schleuse Aldingen

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg plant die Errichtung von vier Entlastungsbrunnen in der Sohle sowie am Oberhaupt der linken Schleusenkammer der Schleuse Aldingen.
Die Entlastungsbrunnen sind notwendig, um den Wasserdruck unter der Bauwerkssohle zu reduzieren und zur Sicherung des Bauwerks gegen Aufschwimmen im Revisions- und Betriebszustand. Hierdurch nähert sich das Grundwasserpotential unterhalb der gesamten Schleusensohle im unmittelbaren Bereich der Brunnen an das geodätische Niveau der Oberfläche der Kammersohle und an das Niveau des Schleusenwasserstands an. Die Entlastungsbrunnen sind so bemessen, dass die Sicherheit gegen Aufschwimmen der Schleusensohle und des Unterhaupts für alle Bemessungssituationen über dem Grenzzustand der Tragfähigkeit liegt.
Um eine ausreichende Druckentspannung zu erreichen, sodass das Grenzgleichgewicht der Bemessungswerte an jedem Punkt der Bauwerkssohle eingehalten wird, ist die Herstellung von vier Entlastungsbrunnen mit einem Durchmesser von mindestens 0,4 m und einer Einbindetiefe von 6,5 m unter der Bauwerksoberkante erforderlich. Diese werden vertikal in die Kammersohle eingebracht. Um sicherzustellen, dass ausschließlich ein Zufluss des Grundwassers in Richtung Schleusenkammer stattfindet und eine Infiltration von Oberflächenwasser in den Grundwasserleiter ausgeschlossen werden kann, ist der Einbau jeweils eines Rückflussverhinderers pro Entlastungsbrunnen notwendig.
Die Arbeiten werden im Zuge der Trockenlegung der Kammer ausgeführt. Die Ausführung muss innerhalb von 2 Wochen im Zeitraum zwischen 06.10.2025 bis 17.10.25 erfolgen.
Folgende Arbeiten sind zu erbringen:
- Stellen eines Krans zum Einheben, Umsetzen (zwischen Kammerbereich und Oberhaupt) und Ausheben des Bohrgerätes sowie aller notwendigen Materialien und Geräte
- 4 vertikale Bohrungen für Entlastungsbrunnen (Durchmesser 400 mm; Tiefe 6,5 m (0,8m Beton; 5,8 m Fels))
- Ausbau der 4 Bohrungen zu Entlastungsbrunnen
(Aufsatzrohr (Vollwandrohr) PVC, Durchmesser 3 Zoll; Filterrohr PVC, Durchmesser 3 Zoll; Kiesschüttung einschließlich Gegenfilter und 10 cm Brunnendämmer)
- Einbau Rückflussverhinderer in die Entlastungsbrunnen
- Herstellen Oberflächenabschluss Entlastungsbrunnen

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
4 Wochen

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
13.05.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
13.06.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Preis 100 %

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Mindestanforderung (Angabe in Formblatt 333a-B):
Mindestumsatz vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren im Mittel größer oder gleich 1.500.000 € ohne Umsatzsteuer.
Vergleichbare Leistungen sind die Errichtung von Grundwassermessstellen und/oder
Brunnen im Festgestein in Verbindung mit den dafür notwendigen Bohrarbeiten.
- Mindestanforderung (Angabe in Formblatt 333a-B):
Mindestens drei Referenzen von dem Unternehmen, das die Leistung tatsächlich erbringt über vergleichbare Leistungen der letzten abgeschlossenen fünf Kalenderjahre (2012, 2021, 2022, 2023, 2024). Vergleichbare Leistungen werden wie folgt definiert:
Je Referenz die Errichtung von mindestens fünf Grundwassermessstellen und/oder Brunnen inklusive der dazugehörigen Bohrungen im Festgestein gemäß DIN EN ISO 22475-1:2007-01.
- Mindestanforderung:
Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DVGW W 120 für das Unternehmen, das die Leistung tatsächlich erbringt

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Dezernat U20
- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
gdws@wsv.bund.de


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